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Info Treuhandstiftung

Was ist eine "Treuhandstiftung"?

Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und der Treuhänderin (Trägerin) oder per Verfügung von Todes wegen errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen der Treuhänderin, die es getrennt von ihrem sonstigen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit, für die Stiftung handelt die Trägerin.

Was kann ich bewirken?

Sie finden Wissenschaft wichtig und wollen die Wissenschaft im Allgemeinen fördern? Sie sind eingeladen, die HHU in ihren Aufgaben in Forschung und Lehre zu fördern. Ihr Vermögen trägt dann zur Profilbildung der HHU und unmittelbar zur Verfolgung der strategischen Ziele der HHU bei. Hierfür bietet sich eine Zuwendung oder eine Zustiftung an die Universitätsstiftung der HHU an.

Sie möchten die Forschung auf einem bestimmten Gebiet voranbringen? Sie möchten die Bildungschancen junger Menschen verbessern? Ihnen liegen junge Forscherinnen und Forscher besonders am Herzen? Dann können Sie Ihr Vermögen einem bestimmten wissenschaftlichen Zweck widmen. Das kann die Förderung eines bestimmten Forschungsgebiets sein oder die die Finanzierung bestimmter Projekte und Aufgaben wie der Nachwuchsförderung oder z. B. der Verbesserung der Studienqualität. Hierfür bietet sich eine Zuwendung oder eine Zustiftung an die bestehenden Stiftungen der HHU oder die Gründung neuer Stiftungsfonds oder Stiftungen an.

Wer kann stiften?

Jeder kann Stifter werden!

Die HHU nimmt Ihre Zuwendungen gerne an und verwendet sie entsprechend ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre. Sie fördern damit die Profilbildung der Universität und stärken die strategischen Ziele in der Wissenschaft. Auch Zuwendungen für einen bestimmten Zweck sind möglich. Das können einmalige Zuwendungen sein oder die Übernahme bestimmter Leistungen für eine gewisse Zeit, z.B. als Stifter von Deutschlandstipendien für Studierende der HHU.

Wollen Sie die Universität dagegen dauerhaft unterstützen, bieten sich Zustiftungen an die bestehenden Stiftungen der HHU an. Dabei bleibt Ihr Vermögen dauerhaft erhalten, die Universität wird als Treuhänderin stets nur die Erträge verwenden.

Wollen Sie Ihre Zuwendung an bestimmte Zwecke binden, ist das problemlos möglich. Verstärken Sie das Stiftungskapital einer bereits bestehenden Stiftung. Sie helfen dann bestehende Projekte auszuweiten und unterstützen dann bereits erfolgreich eingeführte Instrumente der Wissenschaftsförderung. Mit Zustiftungen an die Universitätsstiftung der HHU unterstützen Sie die Universität insgesamt in ihren strategischen Zielen. Oder Sie gründen einen Stiftungsfonds innerhalb der Universitätsstiftung der HHU, dieser bleibt stets "Ihrem" Zweck verpflichtet.

Die Gründung eines Stiftungsfonds bietet sich ab einer Zuwendung von etwa 100.000 € an, die Gründung einer neuen Treuhandstiftung kann grundsätzlich ab etwa 500.000 € sinnvoll sein. Selbstverständlich kann ein Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung nach den Stiftern oder anderen Personen, derer diese dauerhaft gedenken möchten, benannt werden.

Wir beraten Sie bei allen Schritten der Gründung einer Stiftung umfassend und ergebnisoffen. Wir erstellen anhand unserer Mustersatzung einen Satzungsentwurf auch für Ihr Stiftungsprojekt und veranlassen alles Notwendige von hier aus, wenn Sie dies wünschen. 

Im Mittelpunkt: der Stifterwillen

Treuhandstiftungen sind nach der Errichtung veränderbar und unterliegen nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Sie haben daher ein besonderes Schutzbedürfnis.

Treuhandstiftungen können den Stifterwillen dauerhaft nur verwirklichen, wenn der Treuhänder besonders kompetent und vertrauenswürdig ist. Dies nimmt die HHU für sich in Anspruch. Sie kann dabei auf mehr als 40 Jahre Erfahrung bei der Betreuung von Treuhandstiftungen zurückblicken.

Die Wahrung des Stifterwillens, den Erhalt des Stiftungsvermögens und eine konsequente Verwendung der Mittel für den Stiftungszweck sind in diesem Bereich die bestimmenden Leitlinien der HHU.

Gut zu wissen: gemeinnützig und steuerbegünstigt

Ihre Zuwendungen an die HHU und an ihre Treuhandstiftungen sind grundsätzlich gemeinnützig. Sie erhalten eine Zuwendungsbescheinigung und können so Ihre Zuwendung steuerlich geltend machen. 

Übrigens: Setzen Sie die HHU als Erbin ein oder setzen Sie testamentarisch ein Vermächtnis zugusten der HHU aus, fällt hierauf keine Erbschaftssteuer an. Ihre Zuwendung kommt auch hier ungeschmälert der Wissenschaft zugute!

Gute Verwaltung

Wir erhalten und mehren das Stiftungskapital unserer Stiftungen auf Dauer und achten konsequent auf geringe Verwaltungskosten.

Die HHU ist im Jahr 2015 Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen geworden und ist seither auch formal den "Grundsätzen guter Verwaltung von Treuhandstiftungen" (kurz: Treuhandverwaltungs-Grundsätze) verpflichtet. Dieser Kodex gilt speziell für Treuhandstiftungen und enthält Verhaltensmaßregeln und klare Qualitätsanforderungen an die Verwaltung von Treuhandstiftungen. Der Kodex soll darüber hinaus Orientierung für Stifterinnen und Stifter bei der Auswahl eines Treuhänders des Stiftungsvermögens geben. Die Anwendung dieser Treuhandverwaltungs-Grundsätze bilden die Basis für das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung, welches die HHU 2015 erhalten hat.

Die HHU besorgt als Treuhänderin die Geschäftsführung ihrer Stiftungen. Bei der Errichtung von Stiftungen unterstützt sie sämtliche Prozesse einschließlich der Korrespondenz mit der Finanzverwaltung.

Wir unterstützen Sie!

Ganz schön kompliziert? Eigentlich ist Stiften ganz einfach. Aber es ist eben doch Vieles zu bedenken, wenn etwas "für die Ewigkeit" gemacht werden soll.

Was für Sie der richtige Weg ist - darüber sprechen wir sehr gerne mit Ihnen und beraten Sie persönlich und unverbindlich über unsere Aufgaben und Tätigkeitsfelder und über die Möglichkeiten, Forschung und Lehre an der HHU wirksam zu fördern. Sprechen Sie uns an!

Verantwortlichkeit: