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Gremienwahlen 2020

Informationen zu den Gremienwahlen 2020

Hier finden Sie - übersichtlich in "Reitern" nach Themen gegliedert - alle wichtigen Informationen zu den Gremienwahlen 2020 an der HHU.

Durch Rektoratsbeschluss vom 3.12.2020 wurden die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und dem SHK-Rat in der Gruppe der Studierenden, die am 8. und 9. Dezember 2020 stattfinden sollten, aufgrund der anhaltenden Gefährdungslage durch die Corona-Pandemie erneut verschoben. Ein neuer Termin wird kurzfristig bekannt gegeben.

Nachfolgend können Sie die veröffentlichten Wahlvorschläge in den Amtlichen Bekanntmachungen ersehen.

Nr. 58/2020 vom 11.11.2020 (Bekanntgabe der als gültig zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zum Rat für studentische Hilfskräfte ausschließlich innerhalb der Gruppe der Studierenden)

Nr. 61/2020 vom 16.11.2020 (Korrektur der als gültig zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zum Rat für studentische Hilfskräfte ausschließlich innerhalb der Gruppe der Studierenden)

Nr. 64/2020 vom 4.12.2020 (Beschluss des Rektorats über die erneute Verschiebung der Wahlen zum Senat, den Fakultätsräten und dem SHK-Rat in der Gruppe der Studierenden)

Das amtliche Wahlergebnis finden Sie (nach Feststellung) u.a. auf dieser Seite.

  • Antwort

    Wer wird gewählt? (Kleine Wahl)

    Gewählt werden die Mitglieder des Senat und der Fakultätsräte getrennt nur innerhalb der Gruppe der Studierenden.

    Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt 1 Jahr. Da die ursprünglich für das Sommersemester 2020 geplanten Wahlen aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden mussten, bestimmt sich die Amtszeit der neugewählten Mitglieder des Gremiums in diesem Jahr so, als ob das Mitglied sein Amt zu dem Zeitpunkt angetreten hätte, der für die Wahl gegolten hätte, wenn diese nicht verschoben worden wäre. Damit endet die Amtszeit am 30.09.2021.

    Gewählt wird auch der Rat für studentische Hilfskräfte (SHK-Rat). Ihm obliegt die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte. Dem SHK-Rat gehören fünf Studierende, je ein Studierende/r für jede Fakultät, an. Für die Amtszeit gilt das Gleiche, wie bei den obrigen Mitgliedern.

     

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    Leitung Wahlamt

    Kirsten Ugowski Ass. jur.
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    Stellv. Leitung Wahlamt

  • Antwort

    Hinweis: die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!

    Hinweis: die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!

    Aus dem durch das Rektorat auf den 8. und 9.12.2020 festgesetzten neuen Wahltermin ergeben sich entsprechend den Festlegungen der Wahlordnung voraussichtlich die folgenden Termine.

     

    Stichtag für die Erstellung des Verzeichnisses der Wählenden 20.10.2020
    Auslage des Verzeichnisses der Wählenden 27.10.-02.11.2020
    Frist für Einwendungen gegen das Verzeichnis der Wählenden 02.11.2020
    Feststellung des Verzeichnisses der Wählenden
    (voraussichtlich)
    03.11.2020
    Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge 06.11.2020
    Frist für die Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge (bis spätestens) 20.11.2020
    Beantragung der Briefwahl
    (bis spätestens)

    voraussichtlich
    07.11. – 01.12.2020

    Durchführung der Urnenwahl am 08. und 9.12.2020

     

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    Leitung Wahlamt

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    Die der Wahl zugrunde liegenden Ordnungen finden Sie hier:

    Grundordnung vom 17.03.2015, in der Fassung der zweiten Änderungsordnung vom 25.02.2019 (Nichtamtliche Fassung)

    Wahlordnung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zum Rat für Studentische Hilfskräfte der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in der Fassung der ersten Ordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zum Rat für Studentische Hilfskräfte der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 3. Dezember 2019 (Neubekanntmachung in Amtliche Bekanntmachung Nr. 43/2019)

     

    Alle Einzelheiten können Sie der offiziellen Wahlbekanntmachung entnehmen. Im Zweifel gelten die Regelungen der o.g. Ordnungen.

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    Hinweis: die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!

    Hinweis: die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!

    Termin Urnenwahl 2020

    Die Urnenwahl findet am 08. und 9.12.2020 in dem Raum "Multifunktionsfläche" im Studierenden-Service-Center, Gebäude 21.02. Ebene 00, jeweils in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt.

    Bei der Stimmabgabe müssen die Wahlberechtigten gemäß den Bestimmungen der Wahlordnung einen gültigen Personalausweis oder einen anderen Ausweis mit Lichtbild vorlegen. 

    Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und möglichst einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

    Über die Möglichkeiten zur Briefwahl können Sie sich hier unter dem Menüpunkt <<Briefwahl>> weiter informieren!

     

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    So geben Sie Ihre Stimme per Briefwahl ab

    In der Zeit vom 22.05.2021 bis 15.06.2021 kann von allen Wahlberechtigten ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden. Dies kann über das beigefügte Formular erledigt werden.

    Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre im IDM hinterlegte Adresse oder an die von Ihnen für Wahlzwecke besonders angegebene Adresse.

    Ihre Stimme geben Sie entweder in die Hauspost oder Sie bringen den Umschlag persönlich im Wahlamt in 16.11.01.23 vorbei. In der Zentralen Poststelle der HHU in 23.02.U1.63 kann ebenfalls der Umschlag abgegeben werden. Ein Eingang dort innerhalb der Frist genügt. Bitte beachten Sie aber die Öffnungszeiten der Poststelle. Auch steht Ihnen am Fuß der Freitreppe zum SSC (21.02) der Fristbriefkasten der Zentralen Universitätsverwaltung für den Einwurf Ihrer Briefwahlunterlagen zur Verfügung.  An dem Wahltag ist das Wahlamt im Gebäude 16.11.01.23 von 9 bis 17 Uhr besetzt. Sie können Ihren Wahlbrief innerhalb der Frist auch dort persönlich abgeben.

    Sie können den Wahlbrief auch per Post an die HHU senden. Bitte frankieren Sie den Umschlag dafür ausreichend. Anders als etwa bei Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Landtag NRW oder bei den Kommunalwahlen ist die Deutsche Post AG nicht verpflichtet, Wahlbriefe der HHU unfrei zu befördern. Bitte vermeiden Sie durch eine fehlende oder unzureichende Frankierung nicht auszuschließende Laufzeitverzögerungen Ihres Wahlbriefes!

    Den Bearbeitungsstand Ihres Briefwahlantrages können Sie jederzeit unter https://idm.hhu.de einsehen.


    Was passiert eigentlich, wenn ich doch noch wählen gehen will?

    Wie immer gilt:

    Vor der Auszählung der abgegebenen Stimmen wird für jeden Wahlbrief einzeln geprüft, ob die Wählenden bereits im Wahllokal eine Stimme abgegeben haben. Ggf. wird der Wahlbrief durch den Wahlausschuss verworfen, damit die Stimme(n) nicht mehrfach abgegeben werden können. Im Zweifel "gilt" also die im Wahllokal abgegebene Stimme! Dabei bleibt die die Anonymität der Wahlstimmen stets gewahrt!

     

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  • Antwort

    Die für die Gremienwahlen erforderlichen Vordrucke sind (jeweils zu gegebener Zeit) hier abrufbar.

    Hier finden Sie zur gegebenen Zeit auch die Vordrucke, mit denen Sie die Wahlvorschläge einreichen können. Solange alle notwendigen Informationen enthalten sind, können Sie Wahlvorschläge jedoch auch formlos einreichen. Richten Sie Ihre Wahlvorschläge bitte in jedem Fall an das Wahlamt. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder verspätet eingegangene Vorschläge zurückgewiesen werden können.

    Das Antragsformular für die Briefwahl ist hier (ebenfalls zu gegebener Zeit) abrufbar. Einen Antrag auf Briefwahl können Sie aber auch einfach und bequem elektronisch im IDM-Portal der HHU stellen. Nutzen Sie diese einfache und bequeme Möglichkeit!

    Wegen einer Reihe von Nachfragen hierzu:
    Bitte beachten Sie: die elektronische Abgabe der Wahlstimme(n) selbst ist nicht möglich!

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    Leitung Wahlamt

    Kirsten Ugowski Ass. jur.
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  • Antwort

    Für die Durchführung der Wahlen hat der Senat einen gemeinsamen Wahlausschuss gewählt. Diesem gehören je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen, der akademischen Mitarbeiter/innen, der Studierenden sowie der Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung an. Den Vorsitz und seine Stellvertretung regelt die undefinedWahlordnung. mehr...

    Dem Wahlausschuss gehören als Mitglieder an:

    • für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und
      Hochschullehrer: Prof. Dr. Alfons Hugger
    • für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen
      und Mitarbeiter: Ralf Matalla
    • für die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung: Klaus Driller
    • für die Gruppe der Studierenden: Bella Remez
    • den Vorsitz führt Kirsten Ugowski (Vertretung: Jutta Frommhold, LL.M.)

     

    Als stellvertretende Mitglieder wurden gewählt:

    • für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und
      Hochschullehrer: Prof. Dr. Frank Dietrich
    • für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen
      und Mitarbeiter: Frank Hommes
    • für die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      in Technik und Verwaltung: Gabriele Meurer
    • für die Gruppe der Studierenden: N.N.

    Sitzungstermine, Tagesordnungen und Protokolle des Wahlausschusses

    Der Wahlausschuss tagt hochschulöffentlich, die Sitzungstermine sind hier zusammen mit den Tagesordnungen eingestellt. Soweit nicht anders angegeben, finden die Sitzungen im Sitzungssaal 2 im Gebäude 16.11.01 statt. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Termine teilweise als Vorbehaltstermine angelegt sind, sie können - auch kurzfristig - entfallen. Die Termine zur Auszählung der Stimmen sind keine ordentlichen Sitzungstermine, jedoch (ebenfalls) hochschulöffentlich.

    Nach erfolgter Abstimmung können Sie hier auch die jeweiligen Protokolle einsehen. In der Regel wird dies jeweils 2-3 Wochen nach der Sitzung möglich sein.

    Bitte wenden Sie sich mit Fragen an die Geschäftsstelle des Justitiariats, die den Wahlausschuss als Wahlamt in seinen Aufgaben unterstützt.

     

    Datum Zeit Ort / vorl. Tagesordnungspunkte
    20.11.2019 11.05

    Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

    Bericht der Vorsitzenden

    Beschlussfassung über die Änderungen der Wahlordnung

    Beschlussfassung über den Wahltermin im Jahre 2020

    Verschiedenes

    (Protokoll)


    20.01.2020
     

    Beschlussfassung über die Wahlbekanntmachung (SS 2)
    (Protokoll)

        Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Wahltermin durch das Rektorat in das Wintersemester 2020/2021 verlegt. Neuer Wahltermin ist der 8. und 9. Dezember 2020. Dadurch ergeben sich nachfolgende Termine!

    07.09.2020

     

    Beschlussfassung über die Wahlbekanntmachung (SS 2)
    (Protokoll)

    03.11.2020

     

    Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Verzeichnisse der
    Wahlberechtigten und die Feststellung dieser Verzeichnisse (SS 2)

    Der Wahlausschuss hat am 03.11.2020 im Umlaufverfahren das Wählerverzeichnis festgestellt

    10.11.2020

     

    Zulassung/Ablehnung sowie Auslosung der Wahlvorschläge (SS 3)
    (Protokoll)

    16.11.2020

     

    Entscheidung über Einsprüche gegen die Nichtzulassung von Wahlvorschlägen (SS 4)
    Der Wahlausschuss hat am 13.11.2020 im Umlaufverfahren gegen den Einspruch von Nichtzulassung eine Wahlvorschlages entschieden und diesen zugelassen.

    24.11.2020   Der Wahlausschuss hat am 24.11.2020 im Umlaufverfahren mehrheitlich beschlossen, den Antrag eines Studierenden abzulehnen, die Portokosten für den Rückversand der Briefwahlunterlagen für die Studierenden nachträglich zu übernehmen, d.h. zurückzuerstatten.

    02.12.2020

     

    Ablehnung von Briefwahlanträgen (SS 2)
    - fällt aus -

    10.12.2020   Auszählung der Stimmen (SS 4)
    - fällt aus -
    14.12.2020  

    Änderung der Wahlordnung
    Neufassung der Wahlkreise
    Festlegung  des Wahltermins der verschobenen Wahl und des turnusmäßigen Wahltermins in 2021
    (Protokoll)


     

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    Senat

    29 stimmberechtigte Mitglieder, davon

    • 15  aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen
    • 5  aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen
    • 5  aus der Gruppe der Studierenden
    • 4  aus der Gruppe der Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung.

     

    Fakultätsräte

    Stimmberechtigte Mitglieder im Fakultätsrat der Juristischen, der Philosophischen, der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind je

    • 8 Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen
    • 2 Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen
    • 3 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden
    • 2 Mitglieder aus der Gruppe der Mitarbeiter/innen aus Technik und Verwaltung.

     

    Dem Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät gehören als stimmberechtigte Mitglieder an

    • 8 Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen
    • 3 Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen
    • 3 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden.

     

    SHK-Rat

    Dem SHK-Rat gehören 5 studentische Mitglieder an, die nach den Fakultäten getrennt aus der Gruppe der Studierenden gewählt werden.

     

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    Die zu den Gremienwahlen 2020 zugelassenen Wahlvorschläge werden  in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.

    Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der Universität, die zum Stichtag wahlberechtigt waren und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen wurden. Der Stichtag liegt gemäß der Wahlordnung 49 Tage vor dem jeweils festgesetzten Wahltermin.

    Dieser Stichtag ist im Jahr 2020 der 20.10.2020. Mitglieder der HHU, die ihre Mitgliedschaftsrecht erst nach diesem Stichtag erwerben, können nicht wählen und nicht gewählt werden.

    Senat

    Für den Senat sind alle o.g. Personen wahlberechtigt, egal welcher Fakultät oder Einrichtung der HHU sie angehören.

    Fakultätsräte

    Wahlberechtigt und wählbar sind dieStudierenden, die (zum Stichtag) für einen von der jeweiligen Fakultät angebotenen Studiengang eingeschrieben sind.

    SHK-Rat

    Wahlberechtigt ist, wer in der Gruppe der Studierenden zum Senat wahlberechtigt ist (siehe oben). Wählbar ist jede oder jeder Studierende.

    Hinweis: die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!

     

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  • Antwort

    Nach Ablauf der Wahl:

    • Die hochschulöffentliche Stimmenauszählung soll am 10.12.2020 erfolgen.
    • Die Feststellung der Wahlergebnisse durch den Wahlausschuss soll vorauss. am 14.12.2020 erfolgen.
    • Die Veröffentlichung des festgestellten Ergebnisses in den Amtlichen Bekanntmachungen wird voraussichtlich am 15.12.2020 erfolgen.

    Das aktuelle Wahlergebnis sowie die aus der Vergangenheit sind hier zu finden.

    Die Termine, Tagesordnungen und Protokolle des Gemeinsamen Wahlausschusses finden Sie auf dieser Seite unter <Sitzungen des Wahlausschusses>.

     

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    Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte und jede oder jeder Wahlvorschlagsberechtigte binnen 7 Tagen nach Bekanntmachung der Wahlergebnisse beim Wahlausschuss schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben.

    Über die Einsprüche entscheidet das Rektorat auf der Grundlage eines Vorschlags des Wahlausschusses.

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Diese Seite wurde zuletzt am 04.12.2020 aktualisiert.

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