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Kinderbetreuungskosten für Gremienmitglieder


In einigen Fällen ist die Betreuung der Kinder zwingend erforderlich, wenn es z.B. um die Teilnahme an Gremiensitzungen, Vorstellungsgesprächen, Seminaren, Kommissionen etc. geht.
Die Universität bietet ihren Angehörigen folgende Angebote an:

Die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen an der universitären Selbstverwaltung ist karrierefördernd. In Anbetracht der Vielzahl an Gremien und des an manchen Fakultäten und Einrichtungen geringen Frauenanteils kommt es gerade für Wissenschaftlerinnen häufig zu einer Mehrfachbelastung. Diese muss ausgeglichen werden, um qualifizierten Studentinnen, Doktorandinnen, weiblichen Postdocs und Juniorprofessorinnen die Mitgliedschaft in Wahlgremien (Senat, Berufungskommissionen, Fakultätsräte) zu ermöglichen.

Um gleichzeitig die von § 11b HG NRW geforderte paritätische Besetzung aller Universitätsgremien umsetzen zu können, beteiligt sich die HHU bei Bedarf und auf vorherigen Antrag an individuellen Kinderbetreuungskosten nicht nur in den Randzeiten.

Die Kosten für Kinderbetreuung während der Randzeiten werden gegen Rechnung (max. 12,50 Euro/Stunde; Kinder bis 12 Jahre; max. 400 Euro Gesamtbetrag/Jahr/pro antragstellende Person) erstattet. Bei Kindern unter drei Jahren werden auch Kosten während der regulären Betreuungszeiten erstattet, wenn kein KiTa-Platz o. ä. zur Verfügung steht. Die Betreuungskosten für Kinder mit Behinderungen werden anteilig bis zum Ende der Schulpflicht übernommen.

Sie können ihr Kind durch eine selbst organisierte Betreuungsperson im häuslichen Umfeld beaufsichtigen lassen.

Zielgruppe: Studentinnen, Doktorandinnen, weibliche Postdocs und Juniorprofessorinnen (W1). Dieses Angebot gilt auch für Personen, deren Tätigkeit vergleichbar ist mit der Tätigkeit einer in einem Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule stehenden Person (Postdocs mit Stipendium oder eigener Finanzierung, "arbeitnehmerähnliche" Tätigkeit).
Das Angebot gilt nicht für die  Medizinische Fakultät sowie Angestelltenverhältnis an der Medizinischen Fakultät und/oder dem UKD. Die Medizinische Fakultät hat eigene Mittel. Siehe Angebote auf der Webseite der Medizinischen Fakultät.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Geschäftszimmer der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten:

Helen Goslich Dipl. Kffr., Dipl. Hdl.

Tel.: +49 211 81-13886

Verantwortlichkeit: