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Parkerlaubnis für Schwangere auf Sonderparkplätzen


Schwangere Mitarbeiterinnen und Studentinnen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) können ab dem 6. Schwangerschaftsmonat auf Antrag Sonderparkplätze auf dem Campus nutzen. Hierfür wird nach Nachweis der Schwangerschaft eine vorübergehende Parkerlaubnis ausgestellt.

Um die Wege vom Parkplatz ins Büro, die Bibliothek oder den Seminarraum für schwangere Mitarbeiterinnen und Studentinnen zu verkürzen, können diese ab sofort ungenutzte Behindertenparkplätze auf dem Campus nutzen. Auf formlosen schriftlichen Antrag und unter Vorlage des KFZ-Scheins und des Mutterpasses stellt die Schwerbehindertenvertretung Schwangeren ab dem 6. Monat hierfür einen vorläufigen Parkausweis aus. Dessen Gültigkeit endet mit dem geplanten Geburtstermin.

Dieses Angebot, das als Kooperationsprojekt zwischen der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung entstanden ist, ist einzigartig an deutschen Universitäten.

Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung hier

 

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