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Silencium - Die wissenschaftliche Arbeit abschließen


Als weiblicher wissenschaftlicher Nachwuchs und Wissenschaftlerin mit Familienaufgaben sind Sie einer besonderen Mehrfachbelastung ausgesetzt, die den erfolgreichen akademischen Karriereweg erschwert.

Benötigen Sie einen "Freiraum", um Ihre Bachelor- oder Masterarbeit abzuschließen? Wären Sie froh, wenn Sie noch eine Woche hätten, um Ihrer Dissertation oder Habilitation den letzten Schliff zu geben? Müssen Sie sich konzentrieren, um eine Publikation in einer Peer-Review begutachteten Fachzeitschrift fertigzustellen? Arbeiten Sie an einem Drittmittelantrag und benötigen noch etwas Zeit?

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt Wissenschaftlerinnen auf ihrem akademischen Karriereweg durch die Finanzierung einer Kinderbetreuung zur Fertigstellung einer wissenschaftlichen Arbeit.

Dieses Angebot gilt auch für Personen, deren Tätigkeit vergleichbar ist mit der Tätigkeit einer in einem Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule stehenden Person (weibliche Postdocs mit Stipendium oder eigener Finanzierung, "arbeitnehmer*innenähnliche" Tätigkeit). 
Das Angebot gilt nicht für die  Medizinische Fakultät sowie Angestelltenverhältnis an der Medizinischen Fakultät und/oder dem UKD. Die Medizinische Fakultät hat eigene Mittel. Siehe Angebote auf der Webseite der Medizinischen Fakultät.

  • max. 5 Betreuungstage im Jahr pro antragstellende Person
  • bis zu 8 Stunden pro Tag
  • Betreuungskosten von max. 12,50 Euro/Stunde (max. 400 Euro/Jahr/pro antragstellende Person)
  • Kinderbetreuung während der Randzeiten und am Wochenende (außerhalb der regulären Kinderbetreuungszeiten); zusätzlich: während coronabedingter (teilweise) Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen
  • Betreuungsperson darf nicht mit dem Kind verwandt sein
  • Sie können ihr Kind durch eine selbst organisierte Betreuungsperson im häuslichen Umfeld beaufsichtigen lassen. Wir verweisen hier auf die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Es ist dabei wichtig, dass immer nur dieselbe Betreuungsperson im privaten Haushalt auf die Kinder aufpasst.

Die Kinderbetreuungskosten, deren Übernahme beantragt wird, dürfen erst nach Rücksprache mit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten angefallen sein. Zur Erstattung muss das ausgefüllte Abrechnungsformular eingereicht werden (siehe unten). Betreuungskosten werden für Kinder bis 12 Jahre und Kinder mit besonderem Förderbedarf bis zum Ende der Schulpflicht erstattet. Bei Kindern unter drei Jahren werden auch Kosten im oben angegebenen Umfang während der regulären Betreuungszeiten beglichen, wenn kein KiTa-Platz o. ä. zur Verfügung steht.
Die Mittel werden direkt an die Betreuungsperson überwiesen und nicht an die Eltern des zu betreuenden Kindes ausgezahlt. Das Silencium kann auch während der Elternzeit in Anspruch genommen werden.

  • Immatrikulation im Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium oder
  • Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HHU oder
  • Berufung zur W1-Professur an der HHU
  • Studierende im Bachelor- oder Masterstudiengang
  • Doktorandinnen
  • weibliche Postdocs
  • Juniorprofessorinnen (W1)
Verantwortlichkeit: