Das Gleichstellungsbüro konnte dafür Mittel des Professorinnenprogramms III nutzen. Im PublikationskostenFonds werden Druck- und Publikationskosten, Korrektur- und Lektoratskosten übernommen, insbesondere für Publikationen, die nicht in der eigenen Erstsprache verfasst sind. Gezahlt werden maximal 1.000 Euro; sind mehrere Personen beteiligt, wird der jeweilige Anteil kalkuliert. „Publikationen in Zeitschriften mit einem hohen Impact zu platzieren, ist in Zeiten von Open Access nicht mehr nur eine Frage der wissenschaftlichen Leistung, sondern manchmal auch der finanziellen Möglichkeiten“, weiß Kat Feyrer, die Ansprechperson für alle Fragen rund um diese Fonds.
Im MobilitätsFonds werden Tagungs- und Kongressteilnahmen, Teilnahmegebühren, Reisekosten oder Übernachtungskosten finanziert – bis zu 500 Euro sind möglich. Und im FortbildungsFonds geht es um fachübergreifende Trainings und Fortbildungen, etwa zur Wissenschaftskarriere, Antidiskriminierung, zum Empowerment von Frauen sowie zur Vereinbarkeit Familie und Beruf. Reisekosten und Teilnahmegebühren können bis zu 500 Euro erstattet werden. Alle Anträge müssen vor der Teilnahme/Publikation im Gleichstellungsbüro eingehen.
Kontakt: Kat Feyrer,