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Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht (PRuF)
Prof. Dr. Sophie Schönberger ist Mitglied der Kommission zur Wahlrechtsreform

Unter Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Dagmar Ziegler (SPD) hat sich am 23. Juni die Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit konstituiert. Die 18 Mitglieder der Kommission setzen sich aus neun Abgeordneten und einer gleichen Anzahl von Sachverständigen zusammen. Prof. Dr. Sophie Schönberger, Co-Direktorin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung (PRuF) gehört der Kommission als Sachverständige an.

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Konstitution am 23. Juni: Juristin Prof. Dr. Sophie Schönberger ist Mitglied der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit.

„Die Kommission hat einen umfassenden und gewichtigen Arbeitsauftrag, bei dem es um zentrale Themen unserer Demokratie geht. Ich freue mich darauf daran mitzuwirken, Antworten auf drängende Fragen von Wahlrecht und Parlamentsarbeit zu finden“, so Professorin Schönberger.

Der Bundestag hatte die Kommission im April dieses Jahres, auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/28787) gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen eingesetzt. Im Koalitionsantrag heißt es, dem Deutschen Bundestag sei mit dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 aufgegeben worden, unverzüglich einen Beschluss zur Einsetzung einer Reformkommission zu fassen, die sich mit Fragen des Wahlrechts beschäftige und Empfehlungen erarbeite.

Zu den Themen der Kommission zählen: die Begrenzung der Vergrößerung des Deutschen Bundestages über dessen Regelgröße (598 Abgeordnete) hinaus und die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament, die Modernisierung der Parlamentsarbeit, die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und die Dauer der Legislaturperiode, die Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin sowie die Bündelung von Wahlterminen.

Prof. Dr. Sophie Schönberger ist seit dem Wintersemester 2018/19 Inhaberin des Lehrstuhls Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Co-Direktorin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung (PRuF).

Schönberger studierte Rechtswissenschaften in Berlin, Rom und Paris. Im Jahr 2006 wurde sie an der an der Humboldt Universität zu Berlin promoviert. Nach ihrem Rechtsreferendariat in Berlin, Venedig und Paris war sie als Akademischen Rätin auf Zeit an der Ludwig-Maximilians-Universität München tätig. Sie habilitierte sich dort im Jahr 2012 mit einer Arbeit zum Thema "Öffentliches Kulturrecht. Materielle und immaterielle Kulturwerke zwischen Schutz, Förderung und Wertschöpfung". Im selben Jahr wurde sie Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Medienrecht, Kunst- und Kulturrecht an der Universität Konstanz. Im Akademischen Jahr 2017/18 war sie mit einem Forschungsprojekt zum Thema "Die Première Dame zwischen Staatsrepräsentation und Privatisierung des Politischen" Fellow am Kulturwissenschaftlichen Kolleg Konstanz.

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