Die für die Jahre 2019 bis 2023 geltenden Siegel wurden nach positiven Antragsprüfungen zuerkannt.
Die Urkundenverleihung für die Treuhänder verschiebt sich auf den Deutschen Stiftungstag 2021. Eike von Oppeln-Bronikowski, Geschäftsführender Direktor des Vergabeausschusses, betont die Signalwirkung, die von den Siegelträgern ausgeht: „Das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung gibt den Gründerinnen und Gründern von Treuhandstiftungen Gewissheit, dass ihre Stiftung professionell, transparent und verantwortungsvoll verwaltet wird. Die mittlerweile 26 ausgezeichneten Siegelträger sind Leuchttürme in der Treuhandstiftungsverwaltung und sorgen für mehr Qualität im Sektor.“
Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige Stiftung genannt) wird in der Regel durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann auch mit weniger als 50.000 Euro gegründet werden. Damit ist die Treuhandstiftung eine besonders flexible Art des Stiftens, aber auch eine besonders schutzbedürftige.
Das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung wurde erstmals am 1. Oktober 2014 vergeben. Es wurde ins Leben gerufen, um Transparenz und Qualität im Sektor der Verwaltungen von Treuhandstiftungen zu fördern. Derzeit tragen 26 Organisationen das Siegel, darunter kirchennahe Treuhänder, Bürgerstiftungen, Universitäten und themenfokussierte sowie themenoffene Verwalter. Sie verwalten an die 1.500 Treuhandstiftungen mit einem Gesamtvermögen von 1,13 Milliarden Euro. Die Kriterien für das Siegel basieren auf den Grundsätzen guter Verwaltung von Treuhandstiftungen.
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt die Interessen der über 23.000 Stiftungen in Deutschland. Er hat mehr als 4.500 direkte Mitglieder. Zählt man die von Stiftungsverwaltungen verwalteten Stiftungen dazu, so sind dem Verband insgesamt über 8.900 Stiftungen mitgliedschaftlich verbunden. Der größte und älteste Stiftungsverband in Europa ist das anerkannt führende Kompetenzzentrum für Stiftungen.
Weitere Informationen:
• www.stiftungen.org/stiftungstreuhaender
Zuständig für die Stiftungsverwaltung ist das Justitiariat der HHU.