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Konkurs in Mexiko: Was nun?
Tagung von Juristen aus Mexiko, Argentinien und Deutschland über Außenhandel

Deutschland ist nach den USA und Japan der wichtigste Handelspartner Lateinamerikas. Dennoch verliert die größte europäische Industrienation zunehmend das Interesse an den südamerikanischen Staaten. Bundesregierung und deutsche Wirtschaftsverbände haben deshalb vor drei Jahren eine Art Generalplan entwickelt, die "Lateinamerika-Initiative". Der Erfolg war mäßig. Die Wiedervereinigung zählt sicher zu den Gründen einer anderen Orientierung der deutschen Wirtschaft, zudem sehen gerade mittelständische Unternehmen Südamerika offenbar eher als einen "Markt der Großen", und vielfach ist Unsicherheit in Rechtsfragen des Exports ein Hindernisgrund. Was geschieht, wenn zum Beispiel der mexikanische Handelspartner einer deutschen Firma Konkurs anmeldet, die Ware aber bereits geliefert wurde?

Deutschland ist nach den USA und Japan der wichtigste Handelspartner Lateinamerikas. Dennoch verliert die größte europäische Industrienation zunehmend das Interesse an den südamerikanischen Staaten. Bundesregierung und deutsche Wirtschaftsverbände haben deshalb vor drei Jahren eine Art Generalplan entwickelt, die "Lateinamerika-Initiative". Der Erfolg war mäßig. Die Wiedervereinigung zählt sicher zu den Gründen einer anderen Orientierung der deutschen Wirtschaft, zudem sehen gerade mittelständische Unternehmen Südamerika offenbar eher als einen "Markt der Großen", und vielfach ist Unsicherheit in Rechtsfragen des Exports ein Hindernisgrund. Was geschieht, wenn zum Beispiel der mexikanische Handelspartner einer deutschen Firma Konkurs anmeldet, die Ware aber bereits geliefert wurde?

Vom 24. bis 27. September findet in der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eine Tagung statt, bei der solche Probleme erörtert werden. Es ist eine gemeinsame Veranstaltung des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Prof. Dr. Heinrich Dörner), der Deutsch-Mexikanischen und der Argentinisch-Deutschen Juristenvereinigung sowie des Ibero-Amerika-Vereins (Hamburg).

Zu den zentralen Themen der Düsseldorfer Tagung gehört, wie sich das für internationale Kaufverträge vereinheitlichte Recht ("UN-Kaufrecht") in der Praxis auswirkt und eine gemeinsame rechtliche Grundlage für den Warenhandel mit Lateinamerika schafft. Juristen aus Deutschland, Argentinien und Mexiko berichten über erste Erfahrungen aus ihren Ländern.

Ein anderer Schwerpunkt sind Fragen der Sicherung von deutschen Forderungen aus Warenlieferungen nach Mexiko und Argentinien. Jeder Staat hat sein eigenes Sicherungssystem. Ein deutsches Sicherungsrecht endet möglicherweise an der Staatsgrenze. Wie macht zum Beispiel ein deutscher Unternehmer Eigentumsvorbehalte an Waren geltend, die nach Buenos Aires geliefert werden?

Mitorganisator Prof. Dr. Dörner: "Vor dem Hintergrund der Lateinamerika-Initiative bekommt diese Juristen-Tagung auch einen besonderen wirtschaftspolitischen Stellenwert."

Für weitere Informationen: Prof. Dr. Heinrich Dörner, Tel. 0211 / 81 - 11418

Autor/in: Rolf Willhardt
Kategorie/n: Pressemeldungen
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