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Aktuelle Verfügung des Landes NRW
Weitere Einschränkungen der Präsenzlehre

Aufgrund der neuen Allgemeinverfügung des Landes NRW sind ab dem 2. Dezember 2020 bis auf Weiteres Präsenzveranstaltungen nicht mehr erlaubt. Beinahe die gesamte Lehre findet online statt.

Zoom

Ab morgen nur noch für wenige Ausnahmen möglich: Präsenzveranstaltungen an der HHU.

Eine Ausnahme gilt für Lehr- und Praxisveranstaltungen, die zwingend in Präsenz abzuhalten sind, weil die Teilnehmenden dort auf besondere Räumlichkeiten (z. B. Labore) oder sonstige besondere Rahmenbedingungen (z. B. Unterricht am Krankenbett) angewiesen sind.

Ausgenommen sind zudem bereits laufende Veranstaltungen für Erstsemester in Bachelor- und Staatsexamen-Studiengängen. Prüfungen bleiben nach den bisherigen Regelungen zulässig. Der Zugang zur Bibliothek bleibt ebenfalls unverändert; die ULB ist somit weiterhin geöffnet.

Unter www.corona.hhu.de finden Sie weiterhin tagesaktuelle Hinweise und Regeln zur aktuellen Situation an der HHU.
 

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Kategorie/n: Schlagzeilen, INTRANET News
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