Hinweise für Antragsteller
Zeugnisse zur Studienplatzbewerbung an der HHU
Soweit Sie beglaubigte Kopien für die Bewerbung auf einen Studienplatz an der HHU benötigen, so erhalten Sie diese kostenlos im Studierendenservicecenter (SSC) auf dem Campus (über deren Leistungen die Internetseite des SSC hier informiert). Sie können derartige Urkunden auch bei der ausstellenden Behörde (zB Schule etc.) oder in der Kommune Ihres Wohnorts beglaubigen lassen.
Beglaubigungen von Urkunden von oder für die HHU
An der HHU werden gemäß der geltenden Dienstanweisung grundsätzlich nur Kopien von Schriftstücken amtlich beglaubigt, die die HHU selbst ausgestellt hat oder die für den Gebrauch an der HHU bestimmt sind. Derartige Urkunden werden gewöhnlich in den siegelführenden Einrichtungen und Fakultäten der HHU kostenfrei erstellt. Hinsichtlich Ihres BA-Zeugnisses und des Transcripts hilft Ihnen das Prüfungsamt im SSC gerne weiter.
Kontakt
Justitiariat
Gebäude 16.11, Ebene 01
Universitätsstrasse 1
40225 Düsseldorf
Tel: +49 211 81-11383
Fax: +49 211 81-11772
Andere Beglaubigungen
Zeugnisse und andere, nicht durch die HHU ausgestellte Urkunden (etwa zum persönlichen Gebrauch von Studierenden oder Beschäftigten der HHU) dürfen nicht amtlich beglaubigt werden.
Beglaubigungen können Sie nach telefonischer Anmeldung werktags zwischen zwischen 9 und 12 Uhr im Justitiariat beantragen. Hierfür werden Gebühren in Höhe von 2 € pro Seite erhoben. Die Kosten der Herstellung der beglaubigten Kopie sind darin enthalten. Ein Anspruch auf eine Beglaubigung besteht nicht.
Was beglaubigen wir nicht?
Ungeachtet dessen dürfen Personenstandsurkunden (v.a. Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden, Sterbeurkunden, Eheurkunden, Auszüge aus dem Familienstammbuch) wegen entsprechender gesetzlicher Regelungen nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen ist immer an das Standesamt des Wohnorts bzw. an die Behörde zu verweisen, das seinerzeit die Original-Urkunde ausgestellt hat.
Ebenso beglaubigen wir fremdsprachliche Urkunden nicht. Das gilt auch dann, wenn eine amtliche Übersetzung vorgelegt wird. Fremdsprachliche Urkunden lassen Sie bitte zB in den Kommunen Ihres Wohnortes beglaubigen. Bitte beachten Sie diese Einschränkungen.
Haben Sie noch Fragen?
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.