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Informationsfreiheitsgesetz NRW und Umweltinformationsgesetz

Anfragen nach dem IFG und dem UIG

Anfragen nach dem undefinedIFG und dem undefinedUIG beantworten wir gerne! Bitte wenden Sie sich hierzu unter den oben angegebenen Kontaktdaten an das Justitiariat.

Wir versenden zeitnah eine Eingangsbestätigung und informieren über etwaige Kosten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die von Ihnen angefagten Informationen häufig erst ermittelt werden müssen. In solchen Fällen ist eine Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen nicht ungewöhnlich.

Über einen Anspruch auf Informationszugang oder zum Datenschutz im Land NRW informiert und berät der undefinedLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

Die Broschüre „Das Recht auf freien Informationszugang“ - Leitfaden zum Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie undefinedhier.

Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage anfallende personenbezogene Daten werden hier auf gesetzlicher Grundlage verarbeitet. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie undefinedhier.

Transparent und seviceorientiert

Wir bemühen uns, alle Anfragen, die an deie Heinrich-Heine-Universität gestellt werden, schnell und vollständig zu beantworten. Dabei halten wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen ein. Einen durch die Beantwortung von Anfragen entstehenden Verwaltungsaufwand werden wir unter Abwägung der gegenseitigen Interessen erheben. Nur im Einzelfall machen wird davon Gebrauch, den Zugang zu angefragten Informationen erst nach der Erstattung dieser Kosten zu gewähren. Bitte geben Sie ggf. bereits bei Ihrer Anfrage oder Ihrem Antrag an, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Erhebnung von Kosten in Ihrem Fall nicht in Frage kommt. Bitte beachten Sie dabei, dass jeder Antrag auf Absehen von Kosten begründet werden muss, solange die Kosten nicht von der Summe her gänzlich unerheblich sind. Allerdings weisen wir (wegen einer Vielzahl von entsprechenden Anfragen) schon hier darauf hin, dass grundsätzlich der bloße Verweis darauf, dass die angefragten Informationen zur Veröffentlichung vorgesehen sind, regelmäßig keinen Anspruch auf Kostenfreiheit begründen können.

Wir geben trotz größter Sorgfalt - wie gesetzlich vorgesehen - generell keine Gewähr für die Richtigkeit der von uns zur Verfügung gestellten Informationen.

Beschwerden über die Bearbeitung Ihrer Anfrage durch die Heinrich-Heine-Universität können Sie an den undefinedKanzler der Universität richten oder an die insoweit aufsichtführende undefinedLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) richten.

Ihre Fragen beantworten wir gerne. Bitte kontaktieren Sie uns gerne unter den o.g. Kontaktdaten.


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