Weitere Informationen folgen in Kürze.
Informationen für Dozierende
Die Hochschulen (...) tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. (...)
Gesetzlicher Anspruch
Das Recht auf eine chancengleiche und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankung an der akademischen Ausbildung ist gesetzlich verankert und wurde zuletzt durch die UN-Behindertenrechtskonvention und die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz bestärkt. Die Hochschulen sind demnach verpflichtet, die Studierenden und Studieninteressierten, denen aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit Nachteile bei der Studienbewerbung und im Studium entstehen, durch entsprechende Angebote zu unterstützen.
Unterstützungsbedarf kann in verschiedenen Bereichen auftreten:
- Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
- Studien- und Prüfungsbedingungen
- Bauliche und technische Barrieren
Die Umsetzung erfolgt in Form von individuell angepassten Nachteilsausgleichen. Der rechtliche Anspruch auf einen Nachteilsausgleich aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ergibt sich aus der Grundordnung der Heinrich-Heine-Universität (§1 Abs. 5 S.2, § 1 Abs. 7 S. 2), dem Hochschulrahmengesetz (§2 Abs. 4 S. 2 HRG), sowie dem Grundgesetz - Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) und dem Benachteiligungsverbot (Art. 3 GG).
Materialien und allgemeine Informationen
Im Verlauf der nächsten Monate werden wir hier kontinuierlich Informationen und Materialien für Sie bereitstellen.
Das SeLL ist eine Einrichtung zur Förderung der Lehre und bietet Weiterbildung, Beratung, Informationen und Austausch für Lehrende aller Fakultäten zur lerngerechten Planung und Gestaltung von Lehrveranstaltungen, Modulen und Studiengängen.
Das SeLL bietet eine Sammlung von Links und Dokumenten zum Barrierefreiheit in der Lehre an. Dabei finden Sie sowohl zu den Themen diversity-sensible Lehre, geschlechtergerechte Sprache als auch eine Checkliste zur Organisation von barrierefreien Veranstaltungen.
Momentan finden Sie dort auch noch die Broschüre "Studieren ohne Behinderung". Diese wird in den kommenden Monaten auch von uns aktualisiert und auf den Seiten der BBSt veröffentlicht werden.