Erasmus Praktikum FAQ
Allgemeines
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Sie sammeln wertvolle Praxiserfahrungen und erwerben interkulturelle Kompetenzen.
- Es können sich Chancen für einen (internationalen) Berufseinstieg eröffnen.
- Sie verbessern sowohl Ihre sprachlichen als auch kommunikativen Kompetenzen.
- Neben einer neuen Kultur lernen Sie auch neue Arbeitskulturen kennen.
Sie sollten ca. 1 Jahr für die Organisation (Praktikumsplatzsuche, Bewerbung, Wohnungssuche etc.) einplanen.
Nein, die Mindestarbeitszeit muss im Praktikum 30 Std./W. betragen.
Ja, aber nur im Master. In Bachelorstudiengängen ab dem 3. Fachsemester.
Es können sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika gefördert werden. Voraussetzung ist jeweils, dass das Praktikum dem Studienziel dienlich ist. Die Anerkennung/Dokumentation wird im Learning Agreement for Traineeships vereinbart.
Bewerbung
Es können sich alle ordentlich an der HHU Düsseldorf eingeschriebenen Studierenden aller Fachrichtungen bewerben.
Auch Studierende, die einen Praktikumsaufenthalt im europäischen Ausland nach der Graduierung absolvieren möchten, können sich bewerben, solange sie noch immatrikuliert sind. Die Bewerbung muss im letzten Studienjahr erfolgen und die Dauer von Absolventen-/Graduiertenpraktika wird auf das Erasmus+ Zeitkontingent der vorangegangenen Studienphase angerechnet bzw. ist von der maximal möglichen Erasmus+ Förderdauer des vorangegangenen Studienzyklus zu reservieren. Das Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss durchgeführt und beendet sein. Wenn an das Bachelorstudium ein nahtloser Übergang in einen Masterstudiengang erfolgen soll, ist eine Förderung als Graduiertenstipendiat*in nicht möglich, da Graduiertenpraktika den Übergang vom Studium in das Berufsleben erleichtern sollen. Gleiches gilt für den Übergang vom Masterstudium zum Promotionsstudium.
Ja. Als Nachweis der Exmatrikulation gelten die Exmatrikulationsbescheinigung oder das Abschlusszeugnis.
Ja. Eingeschriebene Doktoranden können während eines Hochschuljahres flexibel als Studierende (SMS), Praktikanten (SMP), als Dozenten (STA) oder als Hochschulmitarbeiter (STT) gefördert werden.
Bei nicht immatrikulierten Doktoranden: Bewerbung muss im letzten Studienjahr erfolgen. Das Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss durchgeführt und beendet sein.
Es gibt drei Bewerbungsphasen pro Jahr. Zu welcher Phase Sie sich bewerben müssen, ist abhängig vom geplanten Startdatum des Praktikums. Das Online-Bewerbungsportal ist zur jeweiligen Frist immer für zwei Monate geöffnet. Während dieser zwei Monate können Sie Ihre Bewerbung immer wieder aufrufen, Änderungen vornehmen oder fehlende Dokumente hinzufügen. Wenn Sie alles vollständig ausgefüllt haben, reichen Sie die Bewerbung im Online-Portal final ein.
| Beginn des Praktikums | Bewerbungsfrist | Online-Bewerbung |
| 1. Februar bis 31. Mai | 1. November | 1. September bis 1. November |
| 1. Juni bis 30. September | 1. März | 1. Januar bis 1. März |
| 1. Oktober bis 31. Januar | 1. Juli | 1. Mai bis 1. Juli |
Die Bewerbung für das Stipendium erfolgt über das Online-Bewerbungsportal. Sie finden dieses auf der Homepage von Erasmus-Praktikum.
Das Bewerbungsportal ist immer zwei Monate bis Fristende geöffnet. Während dieser Zeit können Sie Ihre Bewerbung immer wieder öffnen, weiter bearbeiten oder korrigieren. Sobald Sie alle notwendigen Daten angegeben und alle Dateien hochgeladen haben, können Sie die Bewerbung im Portal einreichen. Wenn dieser Schritt erfolgreich war, bekommen Sie eine Bestätigung darüber zugesendet. Sollten Sie diese nicht zugesendet bekommen, sehen Sie sich Ihre Bewerbung dringend an und korrigieren ggf. aufgetretene Fehler! Bewerbungen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht als complete eingereicht wurden, können im Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden.
Das International Office und die Erasmus-Beauftragten der Fächer bieten verschiedene Sprechstunden und Beratungsangebote an. Für die Sprechstunden beim International Office müssen Sie keinen Termin machen, Sie ziehen lediglich am Empfang des SSC’s eine Nummer.
Jeden Dienstag findet die offene Sprechstunde für Erasmus Praktikum von 14 bis 15 Uhr im Foyer des SSC statt.
Sie können Ihren Auslandsaufenthalt in allen EU-Ländern absolvieren, ebenso in Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei. Auch Praktika in UK werden gefördert. Bitte beachten Sie jedoch die gesonderten Informationen für einen Praktikumsaufenthalt in UK.
Sie benötigen folgende Dokumente für die Onlinebewerbung:
- Praktikumszusage mit genauen Angaben zu Art, Ort, Dauer des Praktikums und zum Unternehmen
- Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch (max. 1 DIN A4-Seite). Nur für Medizinstudierende: bilinguales Motivationsschreiben (Deutsch/Arbeitssprache)
- Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch (max. 1 DIN A4-Seite)
- Studienbescheinigung
- Leistungsübersicht aus dem SSC der HHU (monatsaktuell)
- Bescheinigung des Instituts über die Anerkennungsmöglichkeiten des Praktikums
- Ehrenwörtliche Erklärung zu Reisekosten
- Ggf.: Ehrenwörtliche Erklärung zum Social Top-Up Bitte beachten Sie, dass Sie das Social Top-Up, die Zusatzförderung für benachteiligte Studierende, nur während der Bewerbung beantragen können. Ein nachträglicher Antrag ist nicht mehr möglich.
Insgesamt kann man bis zu 12 Monate Erasmus Studium und Praktikum pro Studienabschnitt absolvieren. Dabei zählen sowohl mit einem Stipendium als auch ohne ein Stipendium finanzierte Zeiträume.
Ein Studienabschnitt ist jeweils das Bachelor- und das Masterstudium sowie das Doktorstudium. In der Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Rechtswissenschaft können Sie für eine Dauer von bis zu 24 Monaten Erasmus-Studien- bzw. -Praktikumsaufenthalte absolvieren.
Das Reisekostenformular müssen Sie bei Ihrer Onlinebewerbung mit hochladen. Das Formular muss Ihr voraussichtliches Fortbewegungsmittel angegeben werden und Ihre geplanten Reisedaten. Bei den Reisedaten ist wichtig, dass Sie uns mitteilen für wie viele Tage Sie unterwegs sein werden und in welchem Monat. Alle detaillierten Informationen finden Sie hier.
Sie können sich jederzeit umentscheiden und mit einem anderen Fortbewegungsmittel anreisen. Teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit.
Wenn Sie statt eines nachhaltigen Fortbewegungsmittel ein nicht-nachhaltiges verwenden, also z.B. ursprünglich mit der Bahn anreisen wollten und nun doch das Flugzeug nehmen, wird die Green-Travel-Förderung entsprechend gestrichen und die Zahl der zusätzlichen Fördertage auf maximal 2 verringert.
Wenn Sie statt eines nicht-nachhaltigen Fortbewegungsmittels ein nachhaltiges verwenden, z.B. von einer Flugreise zu einer Fahrgemeinschaft wechseln, kann leider die Green-Travel-Förderung nicht mehr gewährt werden. Es ändert sich also nichts an der Förderhöhe.
Praktikumseinrichtung
Nein. Studierende können zu Praktikumszwecken an eine Gasteinrichtung entsendet werden und eine Erasmus+-Förderung erhalten, ohne dass eine interinstitutionelle Vereinbarung geschlossen wurde.
Aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxisaufenthalte können entweder Hochschulen (mit und ohne ECHE à Erasmus Charter for Higher Education) oder beliebige, in einem anderen Programmland als das entsendende ansässige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen sein.
Beispiele aufnehmender Einrichtungen:
Hochschulen mit und ohne ECHE (Erasmus Charter for Higher Education) (auch International Offices)
Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
Forschungseinrichtungen
Stiftungen
Schulen, Institute, Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen der zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen
Ein besonderer Schwerpunkt wird auf digitale Kompetenzen (digital skills) gelegt, da diese für alle Berufsprofile auf dem gesamten Arbeitsmarkt zunehmend wichtiger werden. Unter digital skills können beispielsweise folgende Aktivitäten gefördert werden:
digitales Marketing (z. B. Social Media Management, Web-Analyse)
digitales graphisches, mechanisches oder architektonisches Design
Entwicklung von digitalen Anwendungen, Gestaltung von Webseiten
Installation, Wartung und Verwaltung von IT-Systemen
Cyber-Sicherheit
Auswertung von Daten
Programmierung und Training von Robotern und künstlicher Intelligenz
Nicht förderfähig sind:
allgemeiner Kunden-Support, Auftragsabwicklung, Dateneingabe, Bürotätigkeiten
Im Rahmen der Studierendenmobilität (SM) im Erasmus+ Programm KA131 können Auslandspraktika/-praxisaufenthalte an Hochschulen durch Erasmus+-Praktikum gefördert werden.
Um Interessenskonflikte und Doppelförderung zu vermeiden, können die folgenden Einrichtungen nicht als aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxis-aufenthalte fungieren:
EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen
Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
Für Praktika in solchen Einrichtungen besteht die Möglichkeit, sich über die Kurzstipendien des DAAD (Praktika bis 3 Monate Dauer) oder das Carlo-Schmid-Programm/Programmlinie A (Praktika zwischen 3 und 6 Monaten Dauer) fördern zu lassen.
Ja.
Ja, Praktikumsaufenthalte bei einer Institution in Großbritannien werden gefördert. Bitte beachten Sie jedoch die Auflagen und den damit verbundenen Aufwand für das benötigte Visum. Alle Informationen finden hier.
Finanzierung
Die Erasmus-Förderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, aus einem Reisekostenzuschuss und aus einem Grundstipendium.
1. Reisekostenzuschuss:
Seit 2025/26 erhalten alle Erasmus-Stipendiat*innen eine Förderung der Reisekosten, die anhand der Entfernung zum Zielort ermittelt wird. Zudem können Sie bis zu zwei zusätzliche Fördertage als Reisetage beantragen. Reisen Sie mit nachhaltigen Fortbewegungsmitteln an und ab, können Sie sogar bis zu sechs zusätzliche Fördertage beantragen und Sie erhalten außerdem eine höhere Förderpauschale. Alle detaillierten Informationen finden sie hier.
| Entfernung | Förderung Standard | Förderung nachhaltiges Reisen |
| 10 – 99 KM | 28 € | 56 € |
| 100 – 499 KM | 211 € | 285 € |
| 500 – 1999 KM | 309 € | 417 € |
| 2000 – 2999 KM | 395 € | 535 € |
| 3000 – 3999 KM | 580 € | 785 € |
| 4000 – 7999 KM | 1188 € | 1188 € |
| 8000 KM oder mehr | 1735 € | 1735 € |
2. Grundstipendium:
Bis zu 180 Tage Ihres Aufenthaltes werden mit einem Tagessatz gefördert, der sich nach dem Zielland richtet.
| Zielland | Tagessatz | |
| Ländergruppe 1 | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich. | 25 € |
| Ländergruppe 2+3 | Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern. | 23 € |
Für sozial benachteiligte Gruppen gibt es ein Zusatzstipendium, welches Sie bei der Online-Bewerbung auf das Erasmus-Stipendium zusätzlich beantragen müssen. Weitere Informationen finden sie unter “Wie erhalte ich das Social Top Up und wer ist die Zielgruppe?”.
Ein nachträglicher Antrag ist nicht mehr möglich! Das Zusatzstipendium umfasst einen zusätzlichen Tagessatz von 8,33€ für bis zu 180 Tage und für Ihre Reisetage.
Wenn Sie mit dem Zug, dem Bus, in einer Fahrgemeinschaft oder mit anderen nachhaltigen Fortbewegungsmitteln (zu Fuß, Fahrrad etc.) an- und abreisen, können Sie im Reisekostenformular die Green-Travel-Förderung beantragen.
Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise einreichen, verpflichten sich jedoch, Nachweise über das Fortbewegungsmittel und die dadurch entstandenen Kosten für mindestens 5 Jahre aufzubewahren und bei einer Prüfung des DAAD vorzulegen.
Sofern Sie nachweisen können, dass die Fahrtkostenpauschale nicht mindestens 70 % der tatsächlichen Reisekosten abdeckt, kann Ihnen die Erstattung außergewöhnlich hoher Kosten für teures Reisen bewilligt werden. Mit den Kosten für teures Reisen können bis zu 80 % der gesamten Reisekosten gedeckt werden. Die Fahrtkostenpauschale entfällt.
Wenden Sie sich für die Beantragung bitte an das International Office!
Für sozial benachteiligte Gruppen gibt es ein Zusatzstipendium, welches Sie bei der Bewerbung auf das Erasmus-Stipendium zusätzlich beantragen müssen (Das Formular für das Social Top-Up muss bei der Bewerbung online hochgeladen werden). Ein nachträglicher Antrag ist nicht mehr möglich! Das Zusatzstipendium umfasst einen zusätzlichen Tagessatz von 8,33€ für bis zu 180 Tage und für Ihre Reisetage.
Folgende Studierende sind antragsberechtigt:
- Studierende mit Kind(ern)
Sie nehmen mindestens ein eigenes Kind mit und es bleibt den gesamten Auslandsaufenthalt bei Ihnen. - Studierende mit Behinderung
Ihnen wurde ein Behindertenausweis mit GdB 20 oder mehr ausgestellt. - Studierende mit chronischer Erkrankung
Ihnen wurde ein ärztliches Attest über eine chronische Erkrankung ausgestellt, die einen finanziellen Mehraufwand im Ausland verursacht. - Erstakademiker*innen
Beide Elternteile haben keinen Hochschul-, Universitäts- oder Fachhochschulabschluss und haben keine Berufsakademie abgeschlossen, weder in Deutschland, noch im Ausland. - Erwerbstätige Studierende
Sie gehen einer Erwerbstätigkeit (Minijob oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit) 6 Monate vor dem Aufenthalt durchgängig nach und verdienen damit im Durchschnitt zwischen 450 und 850 Euro monatlich.
Falls Sie sich nicht mehr oder doch nicht für das Social Top-Up qualifizieren, z.B. weil Sie in den 6 Monaten vor Ihrem Aufenthalt zu viel verdienen, teilen Sie uns dies bitte so früh wie möglich mit. Ihr Stipendienbeitrag wird dann entsprechend angepasst.
Ein Rücktritt vom Social Top-Up hat darüber hinaus keine negativen Konsequenzen.
Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kind(ern), für die im Ausland ein finanzieller Mehrbedarf entsteht, können eine zusätzliche Förderung durch einen Realkostenantrag beantragen.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten des DAAD unter dem Punkt “Förderung durch einen eigenständigen Antrag (”Realkostenantrag")":
Die Schweiz ist kein Erasmus-Mitgliedsland. Das bedeutet, dass eine Förderung durch die HHU nicht möglich ist.
Obwohl Großbritannien kein Mitgliedsland von Erasmus mehr ist, können Aufenthalte in Großbritannien noch gefördert werden. Großbritannien ist ein Land der Stufe 1, Sie erhalten also einen Monatssatz von 750€, bzw. einen Tagessatz von 25€.
Je besser Sie Ihren Erasmus-Aufenthalt planen, desto preiswerter kann die Umsetzung sein. Dies fängt bereits bei der Auswahl des Studienortes an. Hier finden Sie eine Auflistung der Erasmus Mitgliedsländer mit ihren ungefähren Lebenshaltungskosten.
Beachten Sie jedoch, dass einzelne Städte, insbesondere bei der Miete, auch innerhalb eines Landes extreme Unterschiede vorweisen können. Hier finden Sie eine Auflistung europäischer Städte mit Lebenshaltungskosten. Sie können Ihre Heimatstadt mit der Erasmus-Stadt vergleichen und so erkennen, wie viel Sie an Mehrkosten oder Ersparnissen erwarten können.
Eine weitere hilfreiche Ressource sind die Erfahrungsberichte anderer Studierender. Viele enthalten äußerst hilfreiche Hinweise zur Finanzierung und zur Budgetplanung.
Wenn das Bewerbungsportal geschlossen und die Bewerbungsfrist verstrichen ist, kann das Social Top-Up leider nicht mehr beantragt werden.
Versicherung
Für Praktika/Praxisaufenthalte ist der Abschluss einer Unfallversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz erleidet, und einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz verursacht, verpflichtend.
Für alle Teilnehmer am Erasmus+-Programm (auch Absolventen/Graduierte) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu bekommen Sie beim International Office.
Darüber hinaus sollten Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für die Bürger des jeweiligen Landes gelten.
In der Regel gilt im innereuropäischen Ausland ebenfalls Ihre reguläre gesetzliche oder private Krankenversicherung, auch wenn Sie eine studentische Versicherung haben oder bei einem Familienmitglied mitversichert sind. Sie müssen also keine zusätzliche Krankenversicherung abschließen.
Prüfen Sie zunächst, ob Sie bereits durch eine bestehende Versicherung im Ausland abgedeckt sind. Fragen Sie auch Ihre Eltern oder Partner*in, ob Sie als Angehörige*r mit abgedeckt sind.
Sollten Sie keinen bestehenden Schutz haben, können Sie über gängige Vergleichsportale wie Verivox, Check24 oder versicherungsvergleiche.de selbstständig nach der passendsten Versicherung suchen. Achten Sie darauf, dass diese auch im innereuropäischen Ausland gilt.
Für alle Teilnehmer am Erasmus+-Programm (auch Absolventen/Graduierte) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu bekommen Sie beim International Office.
Einzureichende Dokumente und Formulare vor dem Aufenthalt
Sie werden nach Ihrer erfolgreichen Bewerbung vom International Office aufgefordert, mehrere Dokumente einzureichen. Dazu zählen das Grant Agreement und das Learning Agreement for Traineeships. Erst wenn wir diese beiden Dokumente ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail erhalten haben, kann Ihr Stipendium ausgezahlt werden.
Das Grant Agreement und das Learning Agreement for Traineeships müssen bis spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn eingereicht werden. Wenn Sie die Dokumente später einreichen, kann es zu einer verzögerten Auszahlung der ersten Stipendienrate kommen und u. U. haben Sie die finanziellen Mittel nicht pünktlich zum Praktikumsstart.
Sollte sich die Abgabe verspäten oder Probleme aufkommen, kontaktieren Sie bitte frühzeitig das International Office via E-Mail (auslandspraktika(at)hhu.de).
Das Grant Agreement (GA) ist ein Vertrag zwischen Ihnen und der HHU Düsseldorf, welcher die Höhe Ihres Erasmus Stipendiums festsetzt. Bitte füllen Sie die erste Seite bis zur Hauptunterrichtssprache vollständig aus, ergänzen die Angaben zur Haft- und Unfallversicherung und unterschreiben Sie auf der letzten Seite. Reichen Sie das GA dann per E-Mail ein.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Formular so ausfüllen, dass wir die Felder zur Stipendienhöhe noch ausfüllen können. Nutzen Sie also Adobe Acrobat und achten Sie darauf, dass die Formularfelder durch die Unterschrift nicht gesperrt werden.
Lesen Sie sich das Grant Agreement bitte genau durch! Falls Sie dagegen verstoßen, muss das International Office Ihre Erasmus Förderung zurückfordern.
Das Learning Agreement for Traineeships (LA) setzt fest, in welchen Aufgabenfeldern Sie an der Praktikumseinrichtung tätig sein werden und wie Ihr Lernfortschritt evaluiert wird. Ebenso wird angegeben, ob es sich um ein freiwilliges Praktikum oder ein Pflichtpraktikum handelt und ob dieses mit ECTS-Punkten in Ihrem Studium angerechnet wird.
Bitte füllen Sie zunächst im ersten Block die Ihre personenbezogenen Daten und die der verantwortlichen Person der aufnehmenden Praktikumseinrichtung aus. Ebenfalls müssen Sie Unter der Rubrik Before Mobility Table B ausfüllen und am Ende ebenfalls (digital) unterschreiben.
Unter der Rubrik Before Mobility muss die Praktikumseinrichtung Table A und Table C ausfüllen sowie am Ende der Rubrik eine Unterschrift leisten.
Einzureichende Dokumente nach dem Aufenthalt und das Diploma Supplement
Um die Schlussrate Ihres Stipendiums zu erhalten, müssen Sie drei Dinge erledigen:
1. Traineeship Certificate einreichen: Eine Vorlage für das Traineeship Certificate finden Sie hier im Downloadbereich. Lassen Sie das Traineeship Certificate von der Praktikumseinrichtung unterschreiben und reichen Sie das Formular über die Mailadresse auslandspraktika(at)hhu.de ein.
2. EU Survey ausfüllen: Sie erhalten nach Ablauf Ihrer im Grant Agreement oder im Traineeship Certificate angegebenen Aufenthaltsdauer eine Einladung zum EU Survey via E-Mail.
3. Erfahrungsbericht hochladen: Der Erfahrungsbericht soll zukünftigen Erasmus-Studierenden dabei helfen, die Herausforderungen eines Erasmus Aufenthaltes zu erkennen und zu meistern. Bitte benutzen Sie die auf der Homepage befindliche Word-Vorlage für den Bericht und laden Sie diesen am Ende im MoveON hoch.
Sobald Sie alles erledigt haben, geben Sie uns bitte per Mail Bescheid. Dies ist wichtig, da wir keine gesonderte Benachrichtigung erhalten, dass Sie die EU Survey und den Erfahrungsbericht bereits eingereicht haben.
Die o.g. Unterlagen müssen bis spätestens einem Monat nach Ihrer Rückkehr beim International Office eingegangen sein.
Das Traineeship Certificate ist das Dokument, das Ihre endgültige Aufenthaltsdauer an der Praktikumseinrichtung bescheinigt. Nur die darauf angegebene Aufenthaltsdauer kann gefördert werden.
Bitte achten Sie darauf, dass das Formular durch die verantwortliche Person an der Praktikumseinrichtung unterschrieben wurde und dass das Unterschriftsdatum nicht früher als eine Woche vor dem Abreisedatum liegen darf.
Das Diploma Supplement ist eine Ergänzung zu Ihrem Abschlusszeugnis, in dem Ihnen bescheinigt wird, wann und wo Sie das Erasmus-Praktikum absolviert haben. Es wird automatisch am Ende des Praktikums ausgestellt, und Sie erhalten es nach Abschluss Ihres Studiums zusammen mit dem Abschlusszeugnis.
An- und Abreise
Für Erasmus-Studierende gibt es einen Interrail Pass, der vollständig durch die Green Travel Förderung finanziert werden kann, schon ab einer Reiseentfernung von 100 Kilometern. Dieser erlaubt es Ihnen, auf dem Weg mehrere Zwischenstopps einzulegen und weitere europäische Städte zu erkunden.
Das Erasmus Student Network bietet mit der ESNcard ein breites Angebot an Rabattcodes und Angeboten für Erasmus Studierende an, unter Anderem für Fluggesellschaften und Bahn- und Busanbieter.
Sie müssen spätestens vier Wochen vor Ende Ihres Praktikums einen Antrag auf Verlängerung per E-Mail an auslandspraktika(at)hhu.de einreichen. Hierfür wird erneut das Formular Praktikumszusage benötigt, in dem der zu verlängernde Zeitraum von der Praktikumseinrichtung bescheinigt wird.
Ob Ihnen die Verlängerung gewährt werden kann, wird dann geprüft. Die Gewährung einer Verlängerung ist abhängig von den von Ihnen bereits in Anspruch genommen Erasmus-Zeiträumen und von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
In der Regel müssen Sie, wenn Sie den Aufenthalt abbrechen, das Stipendium zurückzahlen.
Falls jedoch Gründe vorliegen, die außerhalb Ihrer Macht liegen, können Sie Force Majeure beantragen, also ein Abbruch aufgrund von Höherer Gewalt. In dem Fall wird der Aufenthalt taggenau abgerechnet, und es werden Ihnen weitere entstandene Kosten, wie die Rückreise, erstattet.
Bitte informieren Sie das International Office der HHU und nennen Sie den Grund für den Abbruch. Ihr Fall wird an den DAAD weitergegeben, wo entschieden wird, ob in Ihrem Fall Force Majeure angewandt werden kann.
Üblicherweise werden Gründe wie Krankheit, Naturkatastrophen und Veränderungen in der Sicherheitslage des Gastlandes anerkannt.