Erasmus Personalmobilität
Personalmobilität und Corona
Auch in Corona-Zeiten sind Personalmobilitäten grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass für Ihr gewünschtes Zielland oder für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wenn Sie einen Dienstreiseantrag stellen, benötigen Sie zusätzlich zum Dienstreiseantrag ein separates Schreiben Ihres/r Vorgesetzten, dass die geplante Reise notwendig ist. Sollte nach der Dienstreisegenehmigung eine Reisewarnung für Ihr Zielland/Ihre Zielregion ausgesprochen werden, können Sie die Dienstreise nicht durchführen.
Zwei Zielgruppen
Sie sind Dozent*in an der HHU und möchten bei einem Erasmus-Partner lehren? Oder Sie arbeiten in der Verwaltung und haben Interesse an einer Weiterbildung im Ausland? Schauen Sie einfach rechts in die Dokumentenliste. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zum Downloaden für die Personalmobilität
- für Dozent*innen zu Unterrichtszwecken
- für das HHU-Personal zu Fort -und Weiterbildungszwecken
Übersicht der Erasmus-Förderpauschalen
Förderzeitraum 2019-21
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Entfernungspauschale |
10 bis 99 km | 20 Euro |
100 bis 499 km | 180 Euro |
500 bis 1.999 km | 275 Euro |
2.000 bis 2.999 km | 360 Euro |
3.000 bis 3.999 km | 530 Euro |
4.000 bis 7.999 km | 820 Euro |
8.000 km und mehr | 1.500 Euro |
Hohe Reisekosten in Gebiete in äußerster Randlage sowie den überseeischen Ländern können anteilig (bis zu 80% der zu erwartenden Reisekosten) und auf Antrag finanziert werden. Bitte besprechen Sie dies direkt mit uns.
Zielland | Pauschale je Tag pro Teilnehmer*in für maximal 9 Aufenthaltstage (plus ggfs. 1 Reisetag) |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 180 Euro |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 Euro |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 Euro |
Sonderförderung
Eine Sonderförderung kann von Personal mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 beantragt werden.
Die Sonderförderung kommt für Personal in Betracht, das im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (GdB von mindestens 50) ist. Bei der NA DAAD kann ein personenbezogener ausführlicher Antrag („Individualantrag“) auf Sonderförderung (Formular C.2 – s. Downloadcenter) durch den Teilnehmer über das International Office eingereicht werden. Der Antrag muss zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts bei der NA DAAD vorliegen.
Eine Sonderförderung wird nur in einem finanziell geförderten Zeitraum gezahlt, also nicht für Zero Grant-Laufzeiten.
Der Zuschuss wird auf Basis der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten errechnet, sofern nicht andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) diese finanzieren. Diese sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen.