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Krankenversicherung

Für Studierende aus der EU sowie Bosnien-Herzegowina, Island, Israel, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien, Tunesien und der Türkei gilt der Versicherungsschutz des Heimatlandes in der Regel auch in Deutschland. Lassen Sie sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausstellen, die Sie kostenlos bei Ihrer Krankenversicherung im Heimatland erhalten. Lassen Sie sich anschließend von einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland schriftlich bestätigen, dass Sie von der Versicherungspflicht in Deutschland befreit sind. Fügen Sie diese Bestätigung Ihren Einschreibeunterlagen bei.

Auch eine private Krankenversicherung kann mitunter in Deutschland anerkannt werden. Klären Sie dies bitte mit Ihrer Krankenversicherung im Heimatland. Wird Ihre private Versicherung in Deutschland anerkannt, benötigen Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung von einer gesetzlichen Krankenkasse, die besagt, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind (Quelle: EU).

Informationen zu den Leistungsangeboten deutscher Krankenversicherungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit

Ja. Alle Studierenden in Deutschland brauchen eine Krankenversicherung. Sowohl bei der Einschreibung als auch bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie den Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen.

Umfassende Informationen finden Sie hier.

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