Erasmus Weltweit
Mobilität mit Ländern außerhalb des Erasmus-Raums
Sie suchen einen Auslandsaufenthalt außerhalb des Erasmus-Raumes? Dann könnte das Programm Erasmus Weltweit für Sie das richtige sein.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf kooperiert im Rahmen von Erasmus Weltweit (KA107) aktuell mit Universitäten in Armenien, Georgien, Israel und Serbien. Teilnehmen können Studierende und Dozent*innen.
Um Mittel in diesem Programm zu erhalten, ist ein separater fach- und länderspezifischer Antrag von Dozent*innen erforderlich, der jährlich neu gestellt werden kann. Im Falle einer Bewilligung stehen die Mittel für drei Jahre zur Verfügung. Informationen zur Beantragung finden Dozent*innen im Intranet (s. Marginalspalte rechts).
Brusov State University
Die armenische Bruso State University (früher: Yerevan Brusov State University of Languages and Social Sciences) ist Partneruni des Instituts für Germanistik.
Es gelten folgende Fördersätze:
Studierendenaustausch | Studierende nach Armenien | Studierende aus Armenien |
Monatliche Förderung | 700 Euro pro Monat | 850 Euro pro Monat |
Reisekostenpauschale | 360 Euro | 360 Euro |
Dozent*innenaustausch | Dozent*innen nach Armenien | Dozent*innen aus Armenien |
Tagespauschale | 180 Euro pro Tag für die ersten 14 Tage, danach 126 Euro pro Tag | 160 Euro pro Tag für die ersten 14 Tage, danach 112 Euro pro Tag |
Reisekostenpauschale | 530 Euro | 530 Euro |
Bei Interesse an einem Aufenthalt in Armenien wenden Sie sich bitte an das Institut für Germanistik ().
Die Kooperation besteht mit diesen vier staatlichen Unis in Georgien - Partnerhochschulen des Instituts für Germanistik:
- Ivane Javakhishvili Tbilisi State University (TSU)
- Ilia State University
- Akaki Tsereteli State University (ATSU)
- Batumi Shota Rustaveli State University
Es gelten folgende Fördersätze:
Studierendenaustausch | Studierende nach Georgien | Studierende aus Georgien |
Monatliche Förderung | 700 Euro pro Monat | 850 Euro pro Monat |
Reisekostenpauschale | 530 Euro | 530 Euro |
Dozent*innenaustausch | Dozent*innen nach Georgien | Dozent*innen aus Georgien |
Tagespauschale | 180 Euro pro Tag für die ersten 14 Tage, danach 126 Euro pro Tag | 160 Euro pro Tag für die ersten 14 Tage, danach 112 Euro pro Tag |
Reisekostenpauschale | 530 Euro bzw. 360 Euro (je nach Entfernung) | 530 Euro bzw. 360 Euro (je nach Entfernung) |
Bei Interesse an einem Aufenthalt in Georgien wenden Sie sich bitte an das Institut für Germanistik ().
Tel Aviv University und IDC Herzliya
Die Tel Aviv University ist Partneruni des Instituts für Kunstgeschichte und IDC Herzliya die Partneruni der Juristischen Fakultät.
Es gelten folgende Fördersätze:
Studierendenaustausch | Studierende nach Israel | Studierende aus Israel |
Monatliche Förderung | 700 Euro pro Monat | 850 Euro pro Monat |
Reisekostenpauschale | 530 Euro | 530 Euro |
Dozent*innenaustausch | Dozent*innen nach Israel | Dozent*innen aus Israel |
Tagespauschale | 180 Euro pro Tag für die ersten 14 Tage, danach 126 Euro pro Tag | 160 Euro pro Tag für die ersten 14 Tage, danach 112 Euro pro Tag |
Reisekostenpauschale | 530 Euro | 530 Euro |
Bei Interesse an einem Aufenthalt in Israel wenden Sie sich bitte entsprechend an das Institut für Kunstgeschichte () oder an die Juristische Fakultät ().
Univerzitet Singidunum
Die serbische Univerzitet Singidunum ist eine Partneruni der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Es gelten folgende Fördersätze:
Studierendenaustausch | Studierende nach Serbien | Studierende aus Serbien |
Monatliche Förderung | 700 Euro pro Monat | 850 Euro pro Monat |
Reisekostenpauschale | 275 Euro | 275 Euro |
Dozent*innenaustausch | Dozent*innen nach Serbien | Dozent*innen aus Serbien |
Tagespauschale | 180 Euro pro Tag für die ersten 14 Tage, danach 126 Euro pro Tag | 160 Euro pro Tag für die ersten 14 Tage, danach 112 Euro pro Tag |
Reisekostenpauschale | 275 Euro | 275 Euro |
Bei Interesse an einem Aufenthalt in Serbien, wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät ()
Realkostenantrag
Ein Realkostenantrag kann von Personal mit chronischer Erkrankung oder einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 beantragt werden.
Ein Realkostenantrag kommt für Personal in Betracht, das unter einer chronischen Erkrankung leidet oder im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (GdB von mindestens 20) ist. Bei der NA DAAD kann ein personenbezogener Realkostentrag durch die/den Teilnehmer*in über das International Office eingereicht werden. Der Antrag muss zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts bei der NA DAAD vorliegen. Über einen Realkostenantrag können auslandsbedingte Mehrkosten aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung bis zu 15.000 € pro Mobilität gezahlt werden.
Eine Realkostenförderung wird nur in einem finanziell geförderten Zeitraum gezahlt, also nicht für Zero Grant-Laufzeiten.
Der Zuschuss wird auf Basis der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten errechnet, sofern nicht andere nationale Stellen (z.B. Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) diese finanzieren. Diese sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen.
Welche Kriterien gelten für die Teilnahme?
Grundsätzlich gelten für Studierende die folgenden Auswahlkriterien:
- Studienleistungen
- Motivation
- Sprachkenntnisse
- weitere Aktivitäten (z.B. Praktika oder hochschulpolitisches, soziales oder interkulturelles Engagement)
In Absprache zwischen den Institutionen gelten diese Auswahlkriterien für Dozierende:
- inhaltliche Relevanz der geplanten Arbeiten während des Auslandsaufenthalts
- wissenschaftliche Qualifikation oder
- gemeinsame Forschungsperspektive
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Fach.