Lohnt es sich? Was haben andere vor mir erlebt? Lesen Sie die Erfahrungsberichte ehemaliger Erasmus-Praktikant*innen und lassen Sie sich inspirieren!
Erasmus Praktikum
Das Erasmus Praktikumsprogramm (SMP) verfolgt das Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit und die Karrierechancen von Studierenden und Absolvent*innen zu verbessern. Dadurch können Sie fachbezogene Arbeitserfahrung im europäischen Ausland sammeln sowie Ihre fremdsprachlichen, interkulturellen und sozialen Kompetenzen erweitern.
Termine & Fristen
Zeitraum des Auslandspraktikums | Bewerbungsfrist | Online Bewerbung |
1. Oktober bis 31. Januar | 1. Juli | 1. Mai bis 1. Juli |
1. Februar bis 31. Mai | 1. November | 1. September bis 1. November |
1. Juni bis 30. September | 1. März | 1. Januar bis 1. März |
Der Weg zur Förderung
Folgende Informationen sind für Bewerber*innen und Stipendiat*innen relevant, die sich zwischen dem 01.07.2020 und dem 01.03.2021 bewerben möchten.
- Wer kann sich bewerben? Was wird gefördert? Die wichtigsten Fakten und Informationen auf einem Blick: Fact-Sheet 2020/21
- Wie bewerbe ich mich richtig? Schritt für Schritt Ihr Weg zum Stipendium: Checkliste 2020/21
- Hier geht es direkt zur Online-Bewerbung 2020/21
- Auslandspraktikum mit Erasmus #kurzerklärt
- Besonderer Schwerpunkt digital skills (s. auch FAQs)
Die dritte und letzte Bewerbungsrunde ist abgeschlossen. Folgende Informationen sind für Bewerber*innen und Stipendiat*innen relevant, die bis zum 31.03.2020 eine Zusage erhalten haben (Praktikumsstart zwischen dem 01.06. und dem 30.09.2020)
Welche inhaltlichen Auswahlkriterien hat meine Fakultät?
Hinweise zum Brexit
Erasmus und das Vereinigte Königreich: Im Erasmus-Projekt 2020 können Aufenthalte in Großbritannien (bis einschließlich Mai 2022) gefördert werden.
Für Praktikantinnen und Praktikanten ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich. Um ein solches Visum beantragen zu können, müssen die Teilnehmenden über ein sogenanntes Certificate of sponsorship verfügen, welches für Erasmus+ vom British Council ausgestellt wird. Bei dem Certificate of sponsorship handelt es sich um eine Referenznummer, die Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten des Teilnehmenden enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist. Die Beantragung der Referenznummer ist von der entsendenden Hochschule und nicht von den einzelnen Geförderten beim British Council einzureichen. Dieser Vorgang kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen und ist für deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen nicht kostenpflichtig.
Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgefüllt werden und kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erhalten eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund).
Wer über ein Visum verfügt, muss zudem eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich.
In der Kategorie Tier5 (GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Allerdings ist auch geregelt, dass die Studierenden ihren Lebensunterhalt durch die Erasmus+-Förderung und/oder das Praktikumsgehalt nachweisen müssen und keine öffentlichen Leistungen beantragen dürfen.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der Nationalen Agentur (DAAD).