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Messung der Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung

In vielen Ländern stehen Anbieter auf Energiemärkten seit den umfassenden Liberalisierungs- und Privatisierungsprozessen immer wieder im Verdacht, Preise aufgrund von Marktmacht zu manipulieren. Das Thema ist auch zentraler Gegenstand des jüngst veröffentlichten Berichts des Bundeskartellamtes über Marktmacht im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie. Dabei stellt sich die Frage nach geeigneten Wettbewerbsmaßen, die den besonderen Anforderungen des Energiemarktes gerecht werden. Unsere Studie schlägt einen ergänzenden Marktmachtindikator vor, der nun vom Bundeskartellamt in seinem Bericht kritisch gewürdigt wird.

Von Dr. Olivia Bodnar

In vielen Staaten stehen die Wettbewerbsprozesse auf Energiemärkten seit den umfassenden Liberalisierungsprozessen in den späten 1990er Jahren unter besonderer Beobachtung. Stromerzeugungsmärkte stellen dabei eine besondere Herausforderung dar, weil die Besonderheiten der Stromerzeugung eine Beurteilung von Wettbewerbsverhältnissen auf Basis tradierter Konzentrationsmaße erschweren. Klassische Indikatoren wie etwa Marktanteile besitzen nur eine begrenzte Aussagekraft, denn selbst Anbieter mit hohen Marktanteilen müssen keineswegs über Marktmacht verfügen, wenn hinreichend Stromerzeugungskapazitäten bereitstehen oder wenn das Kraftwerksportfolio des Anbieters primär sogenannte Grundlastkraftwerke umfasst. Die kartellrechtliche Bewertung der Preissetzung im Stromgroßhandel bringt daher gewisse Schwierigkeiten mit sich.

Messung von Marktmacht in der Stromerzeugung

In den 2010er-Jahren ist die Gefahr missbräuchlich überhöhter Preise im Stromgroßhandel, und mit ihr das Interesse an der Marktbeobachtung in der Stromerzeugung, zunächst zurückgegangen. Die Ursache war der rasante Zuwachs an geförderten Kapazitäten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, sodass im Bereich der preissetzenden konventionellen Kraftwerkskapazitäten zugleich Überkapazitäten resultierten. Das Thema Marktmacht im Energiesektor hat jedoch im Hinblick auf den Atom- und Kohleausstieg sowie die Elektrifizierung im Mobilitätssektor wieder an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2012 wurde die Markttransparenzstelle für Strom und Gas von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt gegründet, die seither eine große Zahl an Energiemarktdaten erhebt und aufbereitet. Um die Entwicklung der Wettbewerbsverhältnisse und die Bewertung der Marktbeherrschung im Auge zu behalten, hat der Gesetzgeber im Jahr 2016 zusätzlich einen sog. Marktmachtbericht in § 53 GWB gesetzlich verankert. Durch die Zusammenschlussverfahren im Fall E.ON/RWE, den kürzlich veröffentlichten Leitfaden zur Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung und vor allem durch die gerade fortschreitende Verknappung der konventionellen Erzeugungskapazitäten ist die Erfassung der Marktmacht im Stromerzeugungsmarkt noch stärker ins Blickfeld der Wettbewerbsbehörden gerückt. Um das Problem der Marktmachtmessung in der Stromerzeugung zu adressieren, haben wir den Return on Withholding Capacity Index (RWC) entwickelt.

Herkömmliche strukturelle Indikatoren wie z. B. Marktanteile oder der sogenannte Herfindahl-Hirschman-Index (HHI) sind aufgrund der Besonderheiten der Stromgroßhandelsmärkte nicht gut geeignet, Marktmacht verlässlich zu identifizieren. Hohe Marktanteile müssen keineswegs automatisch auf Marktmacht hindeuten, während umgekehrt geringe Marktanteile nicht automatisch die Abwesenheit von Marktmacht bedeuten. Bisher wurden deshalb zur Messung der Marktmacht von Stromerzeugern insbesondere zwei Methoden angewandt: zum einen der sogenannte Residual Supply Index (RSI), welcher im Zuge der kalifornischen Energiekrise von 2001/2002 entwickelt
wurde. Der RSI für einen Anbieter gibt hierbei an, welcher Prozentsatz der Nachfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt noch befriedigt werden könnte, wenn der betreffende Anbieter seine Kapazitäten vollständig vom Markt nehmen würde. Sobald der RSI unter 100 % fällt, so ist der analysierte Anbieter unverzichtbar, um die Marktnachfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt zu decken. Zum anderen bietet vor allem der Lerner-Index als verhaltensbasierter Marktmachtindikator in wissenschaftlichen Untersuchungen. Der Lerner-Index gibt an, wie weit ein Marktakteur seinen Preis über die Grenzkosten setzet. Beide Indikatoren haben jedoch auch Nachteile und können Marktmacht nicht in allen Facetten identifizieren.

Der RSI ist generell als Indikator geeignet, jedoch werden verschiedenen Technologien bzw. Kraftwerkstypen für die Stromerzeugung und die damit verbundenen Kosten durch den Index nicht berücksichtigt. Ein Stromerzeuger, der z.B. sehr viele Grundlastkapazitäten in seinem Portfolio hat, wird einen erheblich größeren Anteil einer konkret bestehenden Nachfrage bedienen als ein Anbieter, der überwiegend über Mittellast- und Spitzenlastkapazitäten verfügt. Dementsprechend kann der RSI Marktmacht bzw. Missbrauchsanreize, die auf diese spezifischen Kraftwerksportfolios verschiedener Anbieter zurückzuführen sind, nicht erfassen. Auch der Lerner-Index ist vor allem im Energiesektor nicht ohne weiteres verwendbar, da wesentliche Daten nicht verfügbar sind. Unser neuer Marktmachtindikator adressiert diese zwei Punkte. Dieser soll mittels weniger und frei verfügbarer Daten berechnet werden können und zugleich unterschiedliche Technologien abbilden.

Was misst der RWC?

Unsere Überlegungen zur Entwicklung eines neuen Screening-Instruments setzen am Kalkül der einem Missbrauch zu Grunde liegenden Strategie der Kapazitätszurückhaltung an. Ein Anbieter stellt dabei Erzeugungskapazitäten nicht bereit, obwohl der Strom zu einem Preis angeboten werden könnten, der die Grenzkosten der Stromerzeugung übersteigt. Dies kann profitabel sein, wenn der Anbieter erwartet, dass die Verknappung des Liefervolumens zu einer Verschiebung der Einsatzreihenfolge der Kraftwerke führt, welche durch die Grenzkosten der Stromerzeugung bestimmt wird (Merit-Order). Infolge des Preismechanismus im Stromgroßhandelsmarkt steigen die Preise, was zu zusätzlichen Gewinnen durch höhere Deckungsbeiträge für die verbleibenden Kraftwerke im Portfolio führt. Allerdings muss der zusätzliche Gewinn den Verlust, der durch den Ausfall eines Kraftwerkes entsteht, übersteigen. In Abbildung 1 ist dieser Mechanismus abgebildet.

Der von uns entwickelte RWC gibt Aufschluss über das oben beschriebene Kalkül eines Anbieters, durch eine Kapazitätszurückhaltung einen höheren Preis zu induzieren. Dabei muss die Preiserhöhung nicht zwingend besonders hoch ausfallen. Der RWC stellt für jede Zeiteinheit eines kurzfristigen Lieferproduktes am Spotmarkt – z. B. für jede Stunde – eines vorgegebenen Zeitraums einen Annäherungswert für den Anreiz zur Kapazitätszurückhaltung eines Stromanbieters dar. Zunächst werden entsprechende Missbrauchsgewinne durch einen Lieferanten für die Einbehaltung einer MWh an möglicher Erzeugung zu einem bestimmten Zeitpunkt berechnet. Der erwartete Preisaufschlag, welcher anhand von Preis- und Mengendaten berechnet wird, wird hierfür mit der laufenden Kapazität eines Anbieters multipliziert. Die laufende Kapazität muss jedoch um die zurückgehaltene Einheit korrigiert werden. Diese sogenannten Missbrauchsgewinne werden dann in einem nächsten Schritt mit den verlorenen Gewinnen verglichen. Da die
genaue Gewinnspanne meist nicht in vollen Maße bekannt ist, empfehlen wir für eine Approximation den tatsächlichen erzielten Marktpreis zu nutzen. Unser entwickelter RWC
kann Werte von null bis unendlich annehmen. Allerdings stellt der Wert 1 einen wichtigen Grenzwert dar, denn bei diesem Wert wird der durch die Kapazitätszurückhaltung entgangene Umsatz voll kompensiert. Das heißt, dass ab einem Wert von 1 Anreize zur Kapazitätszurückhaltung existieren. Werte unter 1 kompensieren den Umsatzrückgang durch die Zurückhaltung von Kapazität nicht vollständig, sind jedoch ggf. auch problematisch und müssen ggf. genauer untersucht werden. In Abbildung 2 sind beispielhaft die Tagesdurchschnittswerte des RWCs für das Jahr 2016 für den deutsch-österreichischen Strommarkt dargestellt. Die Ergebnisse der Berechnung des RWC können somit zum einfacheren Verständnis auch grafisch verglichen werden.

Mit dem von uns entwickelten Indikator RWC haben wir ein neues Werkzeug zur Messung von Marktmacht auf Energiemärkten geschaffen. Der Index kann sehr einfach und kontinuierlich von Marktüberwachungsstellen bestimmt werden und stellt so ein geeignetes Screening-Instrument dar. Das Potenzial des Indikators wird insbesondere in Deutschland durch die Arbeit der Markttransparenzstelle und im Rahmen des kürzlich erschienenen Marktmachtberichts des Bundeskartellamtes deutlich. In ihrem aktuellen Marktmachtbericht 2019 stellt das Bundeskartellamt seine derzeitigen Befunde auf dem Stromerstabsatzmarkt vor, dabei spielt auch die Frage der geeigneten Kombination mehrerer Marktmachtindikatoren eine wichtige Rolle. An dieser Stelle kann „nach derzeitiger Einschätzung des Bundeskartellamtes […] der RWC den RSI bei einer sachgerechten Umsetzung als Screeninginstrument daher zukünftig ggf. sinnvoll ergänzen“.

Dieser Beitrag wurde auch im DICE Policy Brief veröffentlicht.

DICE PUBLIKATION

Marc Bataille, Olivia Bodnar, Alexander Steinmetz & Susanne Thorwarth (2019), Screening Instruments for Monitoring Market Power - The Return on Withholding Index (RWC), Energy Economics 81, S. 227-237.

Kategorie/n: DICE-Meldung, Forschungkompakt
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