Gasthörer*innen
So ein bisschen Bildung ziert den ganzen Menschen
Sie haben Freude an persönlicher Weiterbildung und möchten wissenschaftliche Lehrveranstaltungen besuchen, ohne jedoch ein Examen abzulegen? Dann sind Sie als Gasthörerin oder Gasthörer an der Heinrich-Heine-Universität (HHU) herzlich willkommen - die Gasthörerschaft ist für jeden möglich. Sie ist an keinerlei Zugangskriterien wie Abitur oder Altersgrenzen gebunden. Alle Informationen zur Gasthörerschaft finden Sie hier auf unseren Webseiten oder Sie kommen persönlich zu uns in das Studierenden Service Center und lassen sich beraten. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und spannende Erkenntnisse!
Wichtiger Hinweis zum Gasthörerantrag für ukrainische StudieninteressentInnen!
Der Antrag auf Gasthörerschaft ist KOSTENFREI (unter Voraussetzung der erfüllten Anforderungen) und kann direkt an geschickt werden.
Achtung: Gasthörer können keinen akademischen Grad erwerben. Sie können einzelne Lehrveranstaltungen besuchen. Gasthörerstatus nicht identisch mit dem Studierendenstatus.
Weitere Informationen / Інформацію для вільних слухачів ви знайдете тут: www.hhu.de/refugees
Antworten zur Gasthörerschaft
Sich für eine Gasthörerschaft einzuschreiben ist für alle Interessierten möglich und ganz unabhängig vom bisher erworbenen Schulabschluss oder vom Alter.
Als Gasthörer*in sind Sie zwar zur Teilnahme an Veranstaltungen berechtigt, jedoch dürfen Sie keine Prüfungen ablegen. Sie haben jedoch die Möglichkeit auf Wunsch eine Bescheinigung über die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung zu erhalten. Diese gilt allerdings nicht als offizieller Leistungsnachweis.
Um sich als Gasthörer*in einzuschreiben, verwenden Sie bitte folgenden Antrag: Einschreibung Gasthörerschaft
Die 100,00 Euro Gasthörergebühr können Sie entweder per Überweisung oder direkt bei uns im Studierenden Service Center per EC-Karte bezahlen.
Die Kontodaten für die Überweisung lauten:
Empfänger: Universitätskasse Düsseldorf
HELABA (ehem. WestLB)
SWIFT/BIC: WELADEDD
IBAN: DE55300500000004001111
Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihren Namen an!
Schicken Sie den Einschreibeantrag sowie den Zahlungsbeleg (Überweisungsquittung oder Kontoauszug) und eine Kopie des Personalausweises per Mail an oder an folgende Adresse:
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Studierenden- und Prüfungsverwaltung
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
Falls Sie lieber direkt alles persönlich regeln möchten, kommen Sie einfach zu uns ins Studierenden Service Center. Wir füllen gemeinsam mit Ihnen den Einschreibeantrag aus und die Zahlung der Gebühr kann per EC-Karte geleistet werden. Die Bestätigung Ihrer Gasthörerschaft erhalten Sie etwa 14 Tage nach Eingang Ihrer Unterlagen.
Aktuell liegt die Gebühr bei 100,00 Euro pro Semester. Nach Ablauf der Frist für die Einschreibung kann man sich immer noch als Gasthörer*in einschreiben, dann fällt jedoch zusätzlich eine Verspätungsgebühr von 10,00 Euro an.
Als Gasthörer*in an der HHU können Sie sich grundsätzlich für alle Fächer, aller Fakultäten einschreiben, außer Zahnmedizin. Auf dem Antrag zur Einschreibung müssen Sie zwar ein Fach angeben, können dann aber verschiedene Fächer besuchen.
Als Gasthörer*in können Sie alle Vorlesungen an der Heinrich-Heine-Universität besuchen. Auch die Teilnahme an Seminaren, Übungen, Exkursionen etc. ist grundsätzlich möglich, soweit Kapazitäten vorhanden sind und die Dozierenden mit Ihrer Teilnahme einverstanden sind. Ordentliche Studierende haben bei der Platzvergabe jederzeit Vorrang. An der Medizinischen Fakultät können Gasthörer*innen ausschließlich Vorlesungen besuchen.
Sie könne verschiedene Veranstaltungen aus verschiedenen Fächern besuchen. Sie müssen sich nicht auf ein Fach beschränken.
Hier finden Sie das Vorlesungsverzeichnis: www.hhu.de/Vorlesungsverzeichnis
Bitte achten Sie darauf oben rechts das richtige Semester auszuwählen. Eine Druckversion des gesamten Verzeichnisses ist nicht verfügbar, jedoch bieten einzelne Fächer eine eigene Übersicht an.
Nein, da Sie als Gasthörer*in keine Sozialbeiträge zahlen, erhalten Sie kein Semesterticket.
Als Gasthörer*in haben Sie auch die Möglichkeit am Hochschulsport teilzunehmen. Die Gebühr für Gasthörer*innen beträgt 60 Euro und bezieht sich auf zwei Semester, jeweils das aktuell Laufende sowie das Folgende und kann nicht rückerstattet werden.
Nähere Informationen dazu finden auf den folgenden Internetseiten: Hochschulsport Düsseldorf
Als Gasthörer*in haben Sie die Möglichkeit, sich kostenlos einen Bibliotheksausweis erstellen zu lassen. Die Anmeldung können Sie an der Zentralen Servicetheke im Erdgeschoss der Universitäts-und Landesbibliothek (ULB) immer von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 18 Uhr vornehmen. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- (deutscher) Personalausweis oder Reisepass mit Bescheinigung des Einwohnermeldeamts (nicht älter als ein Jahr!)
- Bescheinigung über die Gasthörerschaft
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Universitäts- und Landesbibliothek
Das akademische Jahr besteht aus einem Winter- und einem Sommersemester:
Wintersemester: 1. Oktober - 31. März
Sommersemester: 1. April - 30. September
Die Lehrveranstaltungen finden aber nicht das gesamte Semester über statt. Die sogenannte "vorlesungsfreie Zeit" dauert von Anfang Februar bis Ende März bzw. von Mitte Juli bis Ende September.
Die jeweils aktuellen Daten und Hinweise können Sie immer auf folgender Internetseite einsehen: Termine und Fristen