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HHU-Jahresstipendium

NRWege-Stipendien des International Office


Aktuelle Bewerbungsphase

DIE BEWERBUNG FÜR DIE NRWEGE-STIPENDIEN HAT BEGONNEN!

Bewerbungszeitraum: bis einschließlich 30.09.2026

Die Bewerbung erfolgt per E-Mail an: refugees(at)hhu.de 


Das HHU-Jahresstipendium richtet sich an internationale Studierende mit Fluchthintergrund und Bleibeperspektive (ohne BAföG-Berechtigung) ab dem dritten Fachsemester, deren Einreise nach Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Ausnahmen siehe FAQ). Es unterstützt Studierende mit einer monatlichen Förderung von bis zu 1.000€.

Die Förderung wird zunächst für bis zu ein Jahr bewilligt und kann bei weiterhin vorliegenden Fördervoraussetzungen verlängert werden.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wer ein HHU-Jahresstipendium beantragen kann, wie hoch die Förderung ist, welche Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen für die Bewerbung erforderlich sind.

Das HHU-Jahresstipendium richtet sich an internationale Studierende mit Fluchthintergrund und Bleibeperspektive (ohne BAföG-Berechtigung) ab dem dritten Fachsemester, deren Einreise nach Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Ausnahme siehe FAQ).

Bewerben können sich geflüchtete Studienbewerber*innen, 

  • die sich während des Förderzeitraums in einem regulären Studium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf befinden
  • die Bildungsausländer*innen sind (Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben)
  • deren Einreise nach Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, in Ausnahmen sieben Jahre (siehe FAQs)
  • die einen förderfähigen Aufenthaltsstatus gemäß den Förderrichtlinien des Programms NRWege ins Studium (siehe FAQs)
  • deren monatliches Einkommen (ausgenommen Sozialleistungen) bis zu 1000 Euro beträgt
  • die keine BAföG-Berechtigung haben

 

Hinweis: Bei einer Einbürgerung oder der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entfällt der Anspruch auf das Stipendium.

Das HHU-Jahresstipendium unterstützt Studierende mit einer monatlichen Förderung von bis zu 1.000€.

Die individuelle Förderhöhe richtet sich nach den geltenden Förderrichtlinien. Einkommen oberhalb der Freibeträge gemäß §§ 21 ff. BAföG wird bei der Berechnung berücksichtigt.

Ein HHU-Jahresstipendium wird bis zu ein Jahr vergeben. Eine Anschlussförderung ist möglich. 

 

Hinweis: Mit der Bewilligung von BAföG entfällt der Anspruch auf ein HHU-Jahresstipendium.

Für die Bewerbung um ein HHU-Jahresstipendium reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: 

 

Bei Erstanträgen ab dem vierten Fachsemester sowie bei allen Folgeanträgen zusätzlich einzureichen: 

*Pflichtdokumente

Bitte lesen Sie die Anforderungen für die einzelnen Dokumente sorgfältig durch. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie hier. Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden. Es gibt keine Nachreichfrist.

Responsible for the content: Refugee-Team : Contact by e-mail