HHU-Jahresstipendium
NRWege-Stipendien des International Office
Aktuelle Bewerbungsphase
DIE BEWERBUNG FÜR DIE NRWEGE-STIPENDIEN HAT BEGONNEN!
Bewerbungszeitraum: bis einschließlich 30.09.2026
Die Bewerbung erfolgt per E-Mail an: refugees(at)hhu.de
Das HHU-Jahresstipendium richtet sich an internationale Studierende mit Fluchthintergrund und Bleibeperspektive (ohne BAföG-Berechtigung) ab dem dritten Fachsemester, deren Einreise nach Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Ausnahmen siehe FAQ). Es unterstützt Studierende mit einer monatlichen Förderung von bis zu 1.000€.
Die Förderung wird zunächst für bis zu ein Jahr bewilligt und kann bei weiterhin vorliegenden Fördervoraussetzungen verlängert werden.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wer ein HHU-Jahresstipendium beantragen kann, wie hoch die Förderung ist, welche Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen für die Bewerbung erforderlich sind.
Das HHU-Jahresstipendium richtet sich an internationale Studierende mit Fluchthintergrund und Bleibeperspektive (ohne BAföG-Berechtigung) ab dem dritten Fachsemester, deren Einreise nach Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Ausnahme siehe FAQ).
Bewerben können sich geflüchtete Studienbewerber*innen,
- die sich während des Förderzeitraums in einem regulären Studium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf befinden
- die Bildungsausländer*innen sind (Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben)
- deren Einreise nach Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, in Ausnahmen sieben Jahre (siehe FAQs)
- die einen förderfähigen Aufenthaltsstatus gemäß den Förderrichtlinien des Programms NRWege ins Studium (siehe FAQs)
- deren monatliches Einkommen (ausgenommen Sozialleistungen) bis zu 1000 Euro beträgt
- die keine BAföG-Berechtigung haben
Hinweis: Bei einer Einbürgerung oder der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entfällt der Anspruch auf das Stipendium.
Das HHU-Jahresstipendium unterstützt Studierende mit einer monatlichen Förderung von bis zu 1.000€.
Die individuelle Förderhöhe richtet sich nach den geltenden Förderrichtlinien. Einkommen oberhalb der Freibeträge gemäß §§ 21 ff. BAföG wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Ein HHU-Jahresstipendium wird bis zu ein Jahr vergeben. Eine Anschlussförderung ist möglich.
Hinweis: Mit der Bewilligung von BAföG entfällt der Anspruch auf ein HHU-Jahresstipendium.
Für die Bewerbung um ein HHU-Jahresstipendium reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Aktuelle Leistungsübersicht*
- Aktuelle Studienbescheinigung*
- Bewerbungsformular*
- Kontoauszüge*
- Kopie des Aufenthaltstitels*
- Lebenslauf*
- Motivationsschreiben*
- Nachweis über die Beantragung von BAföG sowie den Ablehnungsbescheid oder den Nachweis, dass über den Antrag noch nicht entschieden wurde*
- Selbstauskunft zur finanziellen Situation*
- Nachweis über gesellschaftliches Engagement
Bei Erstanträgen ab dem vierten Fachsemester sowie bei allen Folgeanträgen zusätzlich einzureichen:
Empfehlungsschreiben einer/eines Hochschullehrenden bzw. der Studienberatung*
*Pflichtdokumente
Bitte lesen Sie die Anforderungen für die einzelnen Dokumente sorgfältig durch. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie hier. Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden. Es gibt keine Nachreichfrist.