HHU-Leistungsstipendium
NRWege-Stipendien des International Office
Aktuelle Bewerbungsphase
DIE BEWERBUNG FÜR DIE NRWEGE-STIPENDIEN HAT BEGONNEN!
Bewerbungszeitraum: bis einschließlich 30.09.2026
Die Bewerbung erfolgt per E-Mail an: refugees(at)hhu.de
Das HHU-Leistungsstipendium richtet sich an internationale Studierende mit Fluchterfahrung und Bleibeperspektive ab dem dritten Hochschulsemester, die bereits überdurchschnittliche Studienleistungen erbracht haben und deren Einreise nach Deutschland in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Ausnahmen siehe FAQ). Es ergänzt vorhandene Einkünfte, einschließlich BAföG, um bis zu 300 Euro monatlich.
Die Förderung wird zunächst für bis zu ein Jahr bewilligt und kann bei weiterhin vorliegenden Fördervoraussetzungen verlängert werden. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, ist zudem eine Umwandlung in ein HHU-Jahresstipendium möglich.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wer ein HHU-Leistungsstipendium beantragen kann, wie hoch die Förderung ist, welche Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen für die Bewerbung erforderlich sind.
Das HHU-Leistungsstipendium richtet sich an internationale Studierende mit Fluchterfahrung und Bleibeperspektive ab dem dritten Fachsemester, die bereits überdurchschnittliche Studienleistungen erbracht haben und deren Einreise nach Deutschland in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Ausnahmen siehe FAQ).
Bewerben können sich geflüchtete Studienbewerber*innen,
- die sich während des Förderzeitraums im dritten Fachsemester eines Regelstudiums an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldor befinden
- die Bildungsausländer*innen sind (Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben)
- deren Einreise nach Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, in Ausnahmen sieben Jahre (siehe FAQs)
- die einen förderfähigen Aufenthaltsstatus gemäß den Förderrichtlinien des Programms NRWege ins Studium (siehe FAQs)
- deren monatliches Einkommen (ausgenommen Sozialleistungen) bis zu 1000 Euro beträgt
- die überdurchschnittliche Studienleistungen aufweisen
Hinweis: Bei einer Einbürgerung oder der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entfällt der Anspruch auf das Stipendium.
Das HHU-Leistungsstipendium ergänzt vorhandene Einkünfte, einschließlich BAföG, um bis zu 300€ monatlich.
Die individuelle Förderhöhe richtet sich nach den geltenden Förderrichtlinien. Einkommen oberhalb der Freibeträge gemäß §§ 21 ff. BAföG wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Das HHU-Leistungsstipendium wird für bis zu ein Jahr vergeben. Eine Anschlussförderung ist möglich. Die Umwandlung in ein HHU-Jahresstipendium ist möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die Bewerbung um ein HHU-Leistungsstipendium reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Aktuelle Studienbescheinigung*
- Bewerbungsformular*
- Kontoauszüge*
- Kopie des Aufenthaltstitels*
- Lebenslauf*
- Leistungsnachweis*
- Motivationsschreiben*
- Nachweis über die Beantragung von BAföG sowie den Ablehnungsbescheid oder den Nachweis, dass über den Antrag noch nicht entschieden wurde*
- Selbstauskunft zur finanziellen Situation*
- Nachweis über gesellschaftliches Engagement
Bei Erstanträgen ab dem vierten Fachsemester sowie bei allen Folgeanträgen zusätzlich einzureichen:
Empfehlungsschreiben einer/eines Hochschullehrenden bzw. der Studienberatung*
*Pflichtdokumente
Bitte lesen Sie die Anforderungen für die einzelnen Dokumente sorgfältig durch. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie hier. Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden. Es gibt keine Nachreichfrist.