Familie
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegen Dr. Anja Vervoorts und ihrem Team besonders am Herzen. Dafür setzen sie sich tatkräftig mit verschiedenen Projekten, Aktivitäten und Initiativen ein.
Unterstützt werden sie dabei vom FamilienBeratungsBüro, das bei allen familienbezogenen Fragen vermittelt und in Ausnahme- und Notfallsituationen auch begleitet. Die HHU engagiert sich seit über einem Jahrzehnt kontinuierlich um die Optimierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium auf dem Campus. Seit 2014 gehört die HHU zu den Erstunterzeichnerinnen der Charta „Familie in der Hochschule“ und ist seit 2019 auch eines der ersten Mitglieder der nunmehr zum Verein konstituierten „Familie in der Hochschule e. V."
Das FamilienBeratungsBüro der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist eine Beratungs- und Vermittlungsstelle für Studierende und Mitarbeitende der Universität, die Familie und Beruf oder Studium miteinander vereinbaren möchten. Gerne vereinbaren wir einen individuellen Beratungstermin. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.
Als weiblicher wissenschaftlicher Nachwuchs und Wissenschaftlerin mit Familienaufgaben sind Sie einer besonderen Mehrfachbelastung ausgesetzt, die den erfolgreichen akademischen Karriereweg erschwert. Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt Wissenschaftlerinnen auf ihrem akademischen Karriereweg durch die Finanzierung einer Kinderbetreuung zur Fertigstellung einer wissenschaftlichen Arbeit.
In einigen Fällen ist die Betreuung der Kinder zwingend erforderlich, wenn es z.B. um die Teilnahme an Gremiensitzungen, Vorstellungsgesprächen, Seminaren, Kommissionen etc. geht. Die Universität bietet ihren Angehörigen folgende Angebote an.
Das Programm richtet sich an Nachwuchswissenschaftler*innen, die ihr Forschungsvorhaben aufgrund einer Familienphase unterbrochen haben und den Wiedereinstieg in eine wissenschaftliche Karriere mit dem Ziel der Professur anstreben. Die Förderung umfasst die Finanzierung der eigenen Stelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in in Voll- oder Teilzeit über zwei Jahre.
Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG) sieht vor, dass Wissenschaftler*innen maximal 6 Jahre pro Qualifizierungsphase befristet beschäftigt werden können. Aber wie sieht es aus, wenn aufgrund der Erziehung eines Kindes oder der Pflege von Angehörigen die Arbeit unterbrochen werden muss? Können Mutterschutz- und Elternzeiten „nachgearbeitet“ werden? Und wie wirkt sich dies auf die oben genannte Höchstbefristungsdauer aus? Alle diese Fragen beantwortet die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte in ihrer Informationsschrift zum „Nachdienen nach WissZeitVG“.
Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte hat für weibliche Postdocs und Habilitierende sowie Juniorprofessorinnen an der HHU (ohne Medizinische Fakultät sowie ohne Angestelltenverhältnis an der Medizinischen Fakultät und/oder dem UKD) im Rahmen des Professorinnenprogramms III den FamilienFonds eingerichtet. Die Mittel dienen der Entlastung von (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen der HHU, die neben Forschung und Lehre zusätzlich in Erziehungsverantwortung stehen (für Kinder bis 12 Jahre bzw. schulpflichtige Kinder mit besonderem Förderbedarf) oder Familienmitglieder pflegen und somit Mehrfachbelastungen ausgesetzt sind.