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Kontakt zur Düsseldorfer Ausländerbehörde

Die Fragen wurden von der Düsseldorfer Ausländerbehörde beantwortet, sofern nicht anders angegeben.


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Kontakt zur Düsseldorfer Ausländerbehörde

Bitte nennen Sie bei jeder Anfrage an die Behörde Ihren Nachnamen, Vornamen (wie im Pass angegeben), Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen.

Beides ist möglich. Es wird jedoch ausdrücklich darum gebeten, nicht dieselbe Anfrage gleichzeitig über mehrere Portale zu stellen, da es ansonsten zu einer unnötigen Vervielfachung der Anfragen kommt, wodurch sich die Prozesse verlangsamen.

Grundsätzlich ist dies über die Hotline (0211 – 8929036) möglich. Es wird jedoch empfohlen, Anfragen schriftlich an die Funktionsmailadresse abh-backoffice(at)duesseldorf.de zu richten.

Nein. Insofern Sie keinen Termin haben oder explizit eingeladen worden sind, besteht diese Möglichkeit nicht.

Termine zur Erteilung werden unaufgefordert durch den Service Point des Amtes 54 übersandt, sobald die Prüfung Ihres Antrages positiv beschieden worden ist.

Sonstige Vorsprachen sind im Regelfall nicht möglich.

Viele der Mitarbeiter*innen sprechen Englisch. Hierzu besteht jedoch keine Verpflichtung.

Grundsätzlich ist die Amtssprache deutsch. Sollten Sie der deutschen Sprache nicht mächtig sein, können Sie zum Termin einen Dolmetscher auf eigene Kosten bestellen.

Bitte gedulden Sie sich in diesem Fall. Die Ausländerbehörde tut ihr Möglichstes die zahlreichen Anträge zeitnah zu beantworten. Leider gelingt dies nicht in jedem Fall. Sollten noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigt werden, kommen die Sachbearbeiter unaufgefordert auf Sie zu.

 


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