Zuschuss Fremdsprachenzertifikat
In der heutigen Arbeitswelt werden von Mitarbeiterinnen gute Fremdsprachenkenntnisse gefordert. Diese Kompetenzen können durch Einstufungstests oder Sprachzertifikate nachgewiesen werden, wie z. B. Cambridge Certificate, GMAT oder TOEFL.
Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt Mitarbeiterinnen, die ein solches Zertifikat erwerben wollen mithilfe eines Zuschusses für die Testgebühren.
Der Sprachtest sollte dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) entsprechen.
Geschäftszimmer des Gleichstellungsbüros
Helen Goslich Dipl. Kffr., Dipl. Hdl.
Gebäude: 16.11
Etage/Raum: 00.22
+49 211 81-13886
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