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Finanzierungsmöglichkeiten für Auslandsaufenthalte während der Promotion

Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) vergibt Jahres- und Kurzstipendien an deutsche Doktorandinnen und Doktoranden. Die Stipendien sind zu weiterqualifizierenden Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland bestimmt. Sie stehen Bewerberinnen und Bewerbern aller Fachrichtungen offen und wenden sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowohl an Hochschulen als auch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des DAAD.

Internationale Graduiertenkollegs der DFG bieten die Möglichkeit einer gemeinsamen Doktorandenausbildung zwischen einer Gruppe an einer deutschen Hochschule und einer Partnergruppe im Ausland. Die Forschungs- und Studienprogramme werden gemeinsam entwickelt und in Doppelbetreuung durchgeführt. Für die Doktoranden in den beteiligten Gruppen ist ein etwa sechsmonatiger Auslandsaufenthalt bei dem jeweiligen Partner vorgesehen. An der HHU gibt es derzeit zwei internationale Graduiertenkollegs (IRTG - International Research Training Group).

Gefördert wird die Durchführung von Forschungsarbeiten in Zusammenhang mit dem eigenen Dissertationsprojekt in den USA. Die Förderung steht den Promovenden aller Fachbereiche offen. Von den Stipendiaten wird erwartet, dass sie nach Ablauf des Forschungsaufenthaltes an ihre Heimathochschule zurückkehren, um die Promotion dort zu Ende zu führen. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten von Fulbright.

Praktika für europäische Graduierte können im europäischen Ausland an einer Gasteinrichtung absolviert werden. Dabei können Graduierte Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und lernen die Erfordernisse eines EU-weiten Arbeitsmarktes kennen. Die Erasmus+ Förderung ist während der gesamten Studienlaufbahn bis einschließlich der Promotion möglich. Aufenthalte werden in allen EU-Mitgliedsländern sowie Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Türkei gefördert. Die Beteiligung der Schweiz als Programmland ist ab dem Hochschuljahr 2014/2015 in Erasmus+ bis auf weiteres ausgesetzt. Graduierte können für einen Aufenthalt im Laufe ihrer Promotion jeweils zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule gefördert werden. Für ein Praktikum gilt die Mindestlaufzeit von zwei Monaten (maximal zwölf Monate) in einem ausländischen Unternehmen oder einer Organisation. Erasmus+ Stipendien werden direkt von den Hochschulen vergeben, hier erfolgt auch die Bewerbung. Informationen stellen die jeweiligen Akademischen Auslandsämter bzw. International Offices der Teilnahmeuniversitäten bereit. Die Antragstellung muss über das International Office der HHU erfolgen Erasmus Partnerschaften der HHU. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Erasmus+ Programms.

Kontakt

Junior Scientist and International Researcher Center

Gebäude: 16.11
Etage/Raum: 42-48
+49 211 81-13564;13405



Regelmäßiges Infoseminar:

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HHU Stipendien für Sprachkurse im Ausland

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