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Beantragung des Aufenthaltstitels
Bürger aus der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen kein Visum und keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Sie müssen nur ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt der Stadt Düsseldorf anmelden. In den ersten drei Monaten ab der Einreise besteht uneingeschränktes Aufenthaltsrecht. Danach muss eine sogenannte Freizügigkeitsvorraussetzung erfüllt sein.
Bürger aller anderen Staaten müssen beim zuständigen Ausländeramt ihres Wohnorts in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, auch wenn sie ohne Visum eingereist sind. Für Düsseldorf ist die Ausländerbehörde in der Erkratherstrasse 377 zuständig. Folgende Aufenthaltstitel kommen für Wissenschaftler*innen in der Regel in Frage:
- für Studierende (§16b AufenthaltsG): für Promovierende ohne Arbeitsvertrag
- für Forschende (§18d AufenthaltsG): für Promovierende mit Arbeitsvertrag und alle Postdocs unabhängig von der Finanzierung
- EU Blaue Karte (§18g AufenthaltsG): für alle Promovierende, Postdocs Wissenschaftler*innen mit einem Arbeitsvertrag, die die Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Die EU Blaue Karte ist besonders vorteilhaft, wenn Sie langfristig eine Niederlassungserlaubnis Deutschland beantragen möchten.
Bei Wohnsitz in Düsseldorf sollten Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf Ihres Visums einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde der Stadt Düsseldorf über deren Online-Portal beantragen. Wenn Sie Unterstützung bei der Visumbeantragung benötigen, registrieren Sie sich einfach für unseren Welcome-Service für internationale Wissenschaftler*innen.