Bankkonto
Bankkonto
- Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Einen Studierendenausweis, die Immatrikulationsbescheinigung oder den Zulassungsbescheid der Hochschule
Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen, benötigen ZWEI Konten:
- Sperrkonto für die Lebenshaltungskosten
- Girokonto für den täglichen Gebrauch
Bei der Beantragung Ihres Visums, spätestens jedoch beim Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis, mussen Sie nachweisen, dass Sie über genügend Geld verfügen, um in Deutschland leben und studieren zu können. Als Nachweise gelten beispielsweise ein Stipendienbescheid, ein Einkommens- bzw. Vermögensnachweis der Eltern oder die Verpflichtungserklärung einer Person mit Wohnsitz in Deutschland. Staatsangehörige einiger Länder müssen zudem ein Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland eröffnen.
Viele internationale Studierende nutzen ein Sperrkonto für die Finanzierung ihres Studiums in Deutschland. Es heißt so, weil die Summe, die Sie darauf überweisen müssen, so lange gesperrt, also blockiert wird, bis Sie in Deutschland eingereist sind.
Bank auswählen: Wählen Sie eine Bank, die Sperrkonten anbietet. Hier finden Sie eine hilfreiche Übersicht.
Dokumente bereithalten: Erforderliche Dokumente wie Studienzulassung und Reisepass müssen Sie bereit halten.
Beglaubigung der Dokumente: Lassen Sie die Dokumente von der Deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beglaubigen.
Betrag überweisen: Seit Januar 2025 müssen 11.904,00 Euro auf das Sperrkonto überwiesen werden.
Zugriff in Deutschland: Nach Ihrer Einreise können Sie monatlich bis zu 992,00 Euro von Ihrem Sperrkonto abheben.
Finanzen