Bewerbung, Zulassung, Einschreibung
Bewerbung
Eine Übersicht über unsere Studiengänge finden Sie hier.
Alle aktuellen Fristen und Termine finden Sie hier.
Wenn Sie als Studienbewerber/in mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen deutschsprachigen Studiengang an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf anstreben, ist eines der folgenden Zeugnisse zusammen mit der Bewerbung hochzuladen:
die bestandene DSH-2 oder DSH-3 Sprachprüfung,
Test DaF mit der Note 5 oder 4 in allen Teilprüfungen – www.testdaf.de,
das "Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom",
das "Goethe-Zertifikat C2",
die "Zentrale Oberstufenprüfung" eines Goethe-Instituts oder
das "Deutsche Sprachdiplom, Stufe II" der Kultusministerkonferenz
das "Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule"
das "Österreichische Sprachdiplom C2 (ÖSD C2)"
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie vom deutschen Sprachnachweis befreit. Schauen Sie dazu bitte in unsere Sprachordnung.
Studienbewerber/innen, die für ein Numerus-Clausus-Fach durch die "Stiftung für Hochschulzulassung" zugelassen worden sind (z.B. EU-Bürger/innen), müssen das deutsche Sprachzertifikat erst bei der Einschreibung an der Universität nachweisen.
Bewerben Sie sich für einen englischsprachigen Studiengang, informieren Sie sich bitte beim jeweiligen Fachbereich, welche Nachweise gefordert sind. Diese Nachweise müssen ebenfalls bei der Bewerbung eingereicht werden.
Im Fall einer Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Fach erfolgt die Benachrichtigung über die Zulassung oder Ablehnung nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Diese endet in der Regel am 15. Juli für das Wintersemester und am 15. Januar für das Sommersemester. Die ersten Zulassungen werden in der Regel ca. Anfang August (für das Wintersemester) bzw. ca. Anfang Februar (für das Sommersemester) verschickt. Sollte es später noch Nachrück- oder Losverfahren geben, kann sich das Vergabeverfahren unter Umständen noch bis zum Beginn des neuen Semesters erstrecken.
Grundsätzlich erfahren Sie im Bewerbungsportal unter „Meine Bewerbung“ alles bzgl. des Bearbeitungsstatus Ihrer Bewerbung. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.
Zulassung
Eine bedingte Zulassung ist grundsätzlich leider nicht möglich.
Ohne Nachweis der Sprachprüfung ist keine Bewerbung möglich.
Nein, ohne VPD ist keine Bewerbung möglich, wenn diese gefordert wird.
Nein.
Einschreibung
Für bestimmte Masterstudiengänge kann ab einer gewissen Credit-Punktezahl eine befristete Einschreibung (für 1 Semester) erfolgen, wenn das BA-Studium noch nicht beendet worden ist. Näheres dazu finden Sie bei den jeweiligen Fächern hier. VPD und ein Sprachnachweis sind aber in jedem Fall vorzulegen, falls gefordert.
Sie können Ihre Unterlagen auf Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Für alle anderen Sprachen brauchen Sie neben der Originalsprachfassung zusätzlich eine Übersetzung.
Bei Fragen bezüglich Bewerbung, Zulassung oder Einschreibung wenden Sie sich an das Team Einschreibung unter der E-Mail-Adresse spv-auslaenderzulassung(at)hhu.de.