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FAQ - Erasmus Personalmobilität

Dozierenden Mobilität (STA) 2025/26

Allgemeine Informationen

Ein mehrtägiger Aufenthalt zu Lehrzwecken bei einem Erasmus-Partner.

• Professor*innen und Dozent*innen mit HHU-Arbeitsvertrag
• Dozent*innen ohne Dotierung
• Lehrbeauftragte
• Emeritierte und pensionierte Professor*innen
• Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen mit Arbeitsvertrag

Ja, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der HHU haben.

Zu Erasmus-Partnern Ihres Faches, wenn der Erasmus-Vertrag das vorsieht.

Fragen Sie den/die Erasmus-Beauftragte*n Ihres Fachs, ob der Abschluss eines IIAs mit Ihrer Wunschuniversität möglich ist.

Die teilnehmenden Länder finden Sie auf unserer Homepage.

Bewerbung

Spätestens zwei Monate vorher formlos per Mail an das International Office. Sie erhalten das Mobility Agreement, die ehrenwörtliche Erklärung zu Reisekosten und den Link zur Online-Bewerbung.

• Sie beantragen die Dienstreise über das Portal Kidicap. (Erasmus-Personalmobilität/Anbahnungsreisen).
• Die Angabe eines Abrechnungsobjekts ist beim Dienstreiseantrag optional, Sie müssen hier also nichts eintragen.
• Den Punkt “Verzicht auf Gesamtkosten” können Sie bei der Beantragung offenlassen.
• Wenn Sie mit dem Flugzeug fliegen, muss Ihr Institut die anfallenden Kompensationszahlungen aus Haushaltsmitteln zahlen.

Bestätigungs-E-Mail über Genehmigung der Dienstreise oder Screenshot aus dem Dienstreiseportal (Ausnahme: emeritierte und pensionierte Professor*innen), ehrenwörtliche Erklärung zu Reisekosten und das ausgefüllte Mobility Agreement.

Es regelt die Dauer und die Inhalte Ihres Aufenthalts. Dieses Dokument müssen Sie, Ihr/e Vorgesetzte/r und die aufnehmende Einrichtung vor dem Aufenthalt unterschreiben.

Pro Woche entweder 8 Stunden Lehre oder 4 Stunden Lehre und bis zu vier Stunden Gespräche zur Qualität der Lehrveranstaltungen. Bei Aufenthalten über 7 Tage pro zusätzlichem Tag weitere Stunden (Formel: 8 Stunden / 5 Tage * Anzahl zusätzliche Tage).

Beispiel: 3 Tage Aufenthalt = 8 Stunden Lehre
7 Tage Aufenthalt = 8 Stunden Lehre
10 Tage Aufenthalt = 13 Stunden Lehre

Sie erhalten das Grant Agreement per Mail. Es enthält grundsätzliche Regeln und die Höhe der Förderung. Das Dokument reichen Sie per Mail an personalmobilitaet@hhu.de unterschrieben im International Office
International Office, Stand: 17.05.2024, Ansprechpartnerin: Frau Renate Thamm renate.thamm(at)hhu.de ein.

Finanzielle Förderung

Mindestens 2 und maximal 8 Tage, an denen Sie nachweislich gelehrt (und Gespräche geführt) haben (s. 10.). Bei Standardreise (Flugzeug, Fähre oder Auto ohne Beifahrer) Tagespauschalen für maximal 2 Reisetage. Bei Reisen mit Fahrrad, Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaft bis zu 6 Reisetage (Green Travel).

Ja. Mit so genannten Zero-Grant-Tagen (Aufenthaltstage ohne Aufenthaltspauschale), d.h. ab dem 9. Tag erhalten Sie keine Pauschale.

Entfernungs- und Aufenthaltspauschalen nach Entfernung bzw. Länderkategorie (s. Homepage). Für grünes Reisen gibt es zusätzlich Geld (leicht erhöhte Entfernungspauschale und Aufenthaltspauschalen, s. 13).

Ja, mit einem GdB ab 20% und für chronisch Kranke gibt es eine Sonderförderung. Antrag vier Monate vor Beginn im International Office.

In zwei Raten auf das Konto, das Sie in der Online-Bewerbung angeben. Die erste Rate (80% der Summe), sobald das Grant Agreement (s. 12) unterschrieben vorliegt. Die restlichen 20% nach Einreichung der Schlussunterlagen.

Abschluss

Lassen Sie den Letter of Confirmation (Bestätigung der Aufenthaltsdauer) von der Gasteinrichtung unterschreiben und abstempeln. Der Letter of Confirmation muss datiert sein auf den letzten Tag Ihres Aufenthalts! Ein Scan reicht aus.

Den Letter of Confirmation (s. 17.) und bis spätestens 30 Tage nach Aufenthaltsende einen Online-Bericht, den Link erhalten Sie automatisch.

sonstige Fragen

Grundsätzlich ja, allerdings nur ohne Aufenthaltspauschale. Das bedeutet, dass Sie für alle Tage, die über die ursprünglich bewilligten Aufenthaltstage hinausgehen, keine Aufenthaltspauschale bekommen.

Ja, allerdings verkürzt sich dann auch Ihre Förderung um eine Aufenthaltspauschale pro reduzierten Tag.

Ja, sofern Budget vorhanden ist und Sie die Regelungen der Reisekostenstelle bei nicht angetretenen Dienstreisen einhalten. Teilen Sie dem International Office Ihre Absicht mit und reichen Sie ein neues Mobility Agreement und eine neue Dienstreisegenehmigung ein.

Teilen Sie dies umgehend dem International Office mit, das bereits ausgezahlte Förderung von Ihnen zurückfordert.

Ja! Geben Sie die Pauschalen als Einnahmen und die tatsächlichen Kosten als Ausgaben an. Das Grant Agreement gilt als Nachweis der Einnahmen.

Wenn Sie bei den Reisekosten persönlich in Vorleistung gegangen sind und die Reise also nicht über ein AO der HHU bezahlt haben, können Sie Mehrkosten ggf. aus Ihrer Kostenstelle erhalten. Reichen Sie dazu eine „normale“ RK-Abrechnung mit allen Kosten und der Zuwendung von dritter Seite (Rubrik „Zahlungen“-> Höhe der Pauschale eintragen) mit allen Belegen und der ersten Seite des Grant Agreements bei der RK-Stelle ein.

• Wenn eine DR-Genehmigung vorliegt, sind Sie über die HHU versichert.
• Können Sie aufgrund Ihres Status keine DR-Genehmigung beantragen, sorgen Sie selbst für Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Der DAAD bietet eine günstige Versicherung.

Wenn Sie dem International Office nicht alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, haben Sie die Förderbedingungen nicht erfüllt. Das International Office kann in diesem Fall die Fördersumme ganz oder teilweise zurückfordern. Im Falle einer Rückforderung haben Sie vier Wochen Zeit, um die geforderte Summe zu zahlen. Erfolgt dies nicht, wird ein Mahnverfahren eingeleitet.

Reise von Düsseldorf nach Cergy von Dienstag bis Donnerstag (Aufenthalt vor Ort) plus ein Reisetag, Anreise mit dem Auto ohne Beifahrer.

• Einfache Entfernung nach dem Distanzrechner: 415,02 km
=> Entfernungspauschale 211 €

Aufenthaltspauschale für 3 Aufenthaltstage und 1 Reisetag:
Tagessatz für Frankreich: 180 €
=> Ergibt 720 € für 4 Tage

Gesamtförderung: 931 €


Mitarbeitenden Mobilität (STT) 2025/26

Allgemeine Informationen

Ein mehrtägiger Aufenthalt zur Fort- und Weiterbildung.

Mitarbeiter*innen aus allen Teilen der Universität (ZUV, Fakultäten, Einrichtungen).

Ja, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der HHU haben.

• Hospitationen und Job Shadowing
• Studienbesuche
• Workshops und Seminare
• Teilnahme an einer Staff Training Week
• Sprachkurse
• Beteiligung an Prüfungen
• Fachliche Betreuung/Supervision von Studierenden
• Monitoring von Erasmus+-Projekten
• Monitoring-Aktivitäten im Zusammenhang von Erasmus+-Mobilitätsprojekten

• Hochschuleinrichtungen mit einer ECHE (Erasmus Charter for Higher Education)
• Beliebige auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen
• Öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
• Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
• Ein Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarkts (u.a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
• Forschungseinrichtungen
• Schulen/Institute/Bildungseinrichtungen (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und Erwachsenenbildung)
• Gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nicht-Regierungsorganisationen und Stiftungen
• Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen

Die teilnehmenden Länder finden Sie auf unserer Homepage.

Bewerbung

Spätestens zwei Monate vorher formlos per Mail an das International Office. Sie erhalten das Mobility Agreement, die ehrenwörtliche Erklärung zu Reisekosten und den Link zur Online-Bewerbung.

• Sie beantragen die Dienstreise über das Portal Kidicap. (Erasmus-Personalmobilität/Anbahnungsreisen).
• Die Angabe eines Abrechnungsobjekts ist beim Dienstreiseantrag optional, Sie müssen hier also nichts eintragen.
• Den Punkt “Verzicht auf Gesamtkosten” können Sie bei der
International Office, Stand: 17.05.2024, Ansprechpartnerin: Frau Renate Thamm renate.thamm(at)hhu.de Beantragung offenlassen.
• Wenn Sie mit dem Flugzeug fliegen, muss Ihr Institut die anfallenden Kompensationszahlungen aus Haushaltsmitteln zahlen.

Bestätigungs-E-Mail über Genehmigung der Dienstreise oder Screenshot aus dem Dienstreiseportal, ehrenwörtliche Erklärung zu Reisekosten und das ausgefüllte Mobility Agreement.

Es regelt die Dauer und die Inhalte Ihres Aufenthalts. Dieses Dokument müssen Sie, Ihr/e Vorgesetzte/r und die aufnehmende Einrichtung vor dem Aufenthalt unterschreiben.

Sie erhalten das Grant Agreement per Mail. Es enthält grundsätzliche Regeln und die Höhe der Förderung. Das Dokument reichen Sie per Mail an personalmobilitaet@hhu.de unterschrieben im International Office ein.

Finanzielle Förderung

Mindestens 2 und maximal 8 Tage, an denen Sie nachweislich an der Aufnahmeeinrichtung waren. Bei Standardreise (Flugzeug, Fähre oder Auto ohne Beifahrer) Tagespauschalen für maximal 2 Reisetage. Bei Reisen mit Fahrrad, Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaft bis zu 6 Reisetage (Green Travel).

Ja. Mit so genannten Zero-Grant-Tagen (Aufenthaltstage ohne Aufenthaltspauschale), d.h. ab dem 9. Tag erhalten Sie keine Pauschale.

Entfernungs- und Aufenthaltspauschalen nach Entfernung bzw. Länderkategorie (s. Homepage). Für grünes Reisen gibt es zusätzlich Geld (leicht erhöhte Entfernungspauschale und Aufenthaltspauschalen für Reisetage, s. 12).

Ja, mit einem GdB ab 20% und für chronisch Kranke gibt es eine Sonderförderung. Antrag vier Monate vor Beginn im International Office.

Sie können einmal alle zwölf Monate eine Personalmobilität beantragen.

In zwei Raten auf das Konto, das Sie in der Online-Bewerbung angeben. Die erste Rate (80% der Summe), sobald das Grant Agreement (s. 11) unterschrieben vorliegt. Die restlichen 20% nach Einreichung der Schlussunterlagen.

Abschluss

Lassen Sie den Letter of Confirmation (Bestätigung der Aufenthaltsdauer) von der Gasteinrichtung unterschreiben und abstempeln. Der Letter of Confirmation muss datiert sein auf den letzten Tag Ihres Aufenthalts. Ein Scan reicht aus.

Den Letter of Confirmation (s. 16) und bis spätestens 30 Tage nach Aufenthaltsende einen Online-Bericht, den Link erhalten Sie automatisch.

sonstige Fragen

Grundsätzlich ja, allerdings nur ohne Aufenthaltspauschale. Das bedeutet, dass Sie für alle Tage, die über die ursprünglich bewilligten Aufenthaltstage hinausgehen, keine Aufenthaltspauschale bekommen.

Ja, allerdings verkürzt sich dann auch Ihre Förderung um eine Aufenthaltspauschale pro reduzierten Tag.

Ja, sofern Budget vorhanden ist und Sie die Regelungen der Reisekostenstelle bei nicht angetretenen Dienstreisen einhalten. Teilen Sie dem International Office Ihre Absicht mit und reichen Sie ein neues Mobility Agreement und eine neue Dienstreisegenehmigung ein.

Teilen Sie dies umgehend dem International Office mit, das bereits ausgezahlte Förderung von Ihnen zurückfordert.

Ja! Geben Sie die Pauschalen als Einnahme und die tatsächlichen Kosten als Ausgaben an. Das Grant Agreement gilt als Nachweis der Einnahmen.

Wenn Sie bei den Reisekosten persönlich in Vorleistung gegangen sind und die Reise also nicht über ein AO der HHU bezahlt haben, können Sie Mehrkosten ggf. aus Ihrer Kostenstelle erhalten. Reichen Sie dazu eine „normale“ RK-Abrechnung mit allen Kosten und der Zuwendung von dritter Seite (Rubrik „Zahlungen“-> Höhe der Pauschale eintragen) mit allen Belegen und der ersten Seite des Grant Agreements bei der RK-Stelle ein.

• Wenn eine DR-Genehmigung vorliegt, sind Sie über die HHU versichert.
• Können Sie aufgrund Ihres Status keine DR-Genehmigung beantragen, sorgen Sie selbst für Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Der DAAD bietet eine günstige Versicherung.

Wenn Sie dem International Office nicht alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, haben Sie die Förderbedingungen nicht erfüllt. Das International Office kann in diesem Fall die Fördersumme ganz oder teilweise zurückfordern. Im Falle einer Rückforderung haben Sie vier Wochen Zeit, um die geforderte Summe zu zahlen. Erfolgt dies nicht, wird ein Mahnverfahren eingeleitet.

Reise von Düsseldorf nach Cergy von Dienstag bis Donnerstag (Aufenthalt vor Ort) plus ein Reisetag, Anreise mit dem Auto ohne Beifahrer.

• Einfache Entfernung nach dem Distanzrechner: 415,02 km
=> Entfernungspauschale 211 €

Aufenthaltspauschale für 3 Aufenthaltstage und 1 Reisetag:
Tagessatz für Frankreich: 180 €
=> Ergibt 720 € für 4 Tage

Gesamtförderung: 931 €