Lohnt es sich? Was haben andere vor mir erlebt? Lesen Sie die Erfahrungsberichte ehemaliger Erasmus-Praktikant*innen und lassen Sie sich inspirieren!
Erasmus Praktikum
Das Erasmus Praktikumsprogramm (SMP) verfolgt das Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit und die Karrierechancen von Studierenden und Absolvent*innen zu verbessern. Dadurch können Sie fachbezogene Arbeitserfahrung im europäischen Ausland sammeln sowie Ihre fremdsprachlichen, interkulturellen und sozialen Kompetenzen erweitern.
Auslandspraktikum mit Erasmus #kurzerklärt
Der Weg zur Förderung
Folgende Informationen sind für Bewerber*innen und Stipendiat*innen relevant, die sich zwischen dem 01.09.2021 und dem 01.07.2022 bewerben möchten und nicht nach Großbritannien gehen.
- Wer kann sich bewerben? Was wird gefördert? Die wichtigsten Fakten und Informationen auf einem Blick: siehe Fact Sheet 2021 im Downloadbereich
- Wie bewerbe ich mich richtig? Schritt für Schritt Ihr Weg zum Stipendium: siehe Checkliste 2021 im Downloadbereich
Folgende Informationen sind für Bewerber*innen und Stipendiat*innen relevant, die sich bis 1.11.2022 für Großbritannien bewerben möchten/ bereits beworben haben :
siehe Fact Sheet 2020 und Checkliste 2020 im Downloadbereich
Förderrate
Die Teilnehmerländer sind je nach Lebenshaltungskosten im Zielland auf drei Fördergruppen aufgeteilt. Die Förderraten nach Ländergruppen für Erasmus-Praktika sind wie folgt und gelten für Aufenthalte im SoSe 2022 sowie mit Beginn im WS 2022/23 (Stand: Juni 2022):
Gruppe | Länder | Förderrate für das Erasmus-Projekt 2021/2022 |
1 | Dänemark, Finnland, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Island | 600 Euro /Monat bzw. 20 Euro/Tag |
2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540 Euro/Monat bzw. 18 Euro/Tag |
3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 480 Euro/Monat bzw. 16 Euro/Tag |
Die nachfolgenden Förderbeträge gelten für Aufenthalte ab Februar 2023 (Stand: Juni 2022):
Gruppe | Länder | Förderrate für das Erasmus-Projekt 2022/2023 |
1 | Dänemark, Finnland, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Island | 750 Euro /Monat bzw. 25 Euro/Tag |
2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 690 Euro/Monat bzw. 23 Euro/Tag |
3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 640 Euro/Monat bzw. 21 Euro/Tag |
Social Top-ups:
So erhalten Sie das Social Top-Up ab Wintersemester 2022/23:
Wenn mindestens eine der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft, können Sie 250 EUR pro Monat zusätzlich zu Ihrer Erasmus-Förderung beantragen.
Die erforderlichen Nachweise müssen Sie spätestens zum Startdatum Ihres Aufenthaltes in Kopie beim International Office vorlegen! Sonst können Sie diese Förderung nicht erhalten!
1. Erwerbstätigkeit neben dem Studium:
- Sie gehen einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach, und zwar mindestens 6 Monate am Stück direkt vor Start Ihres Erasmus-Aufenthalts.
- In diesen 6 Monaten liegt Ihr Netto-Verdienst über 450 EUR und unter 850 EUR.
- Während Ihres Auslandsaufenthaltes ruht diese Beschäftigung, oder Sie kündigen sie vor Antritt des Erasmus-Aufenthaltes.
Erforderliche Nachweise:
- Arbeitgeberbescheinigung über die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Verdienstes und
- ehrenwörtliche Erklärung von Ihnen.
2. Sie sind Erstakademiker*innen und Erstakademiker, d.h.:
- Ihre beiden Elternteile oder Ihre entsprechenden Bezugspersonen haben weder einen Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und haben auch keine Berufsakademie abgeschlossen, weder in Deutschland noch im Ausland.
Erforderliche Nachweise:
- Formlose Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern sowie
- eine ehrenwörtliche Erklärung von Ihnen mit Angaben zu den Bildungsabschlüssen Ihrer Eltern bzw. Bezugspersonen
3. Studierende mit Kind/ern:
Sie nehmen mindestens ein eigenes Kind mit und es bleibt den gesamten Auslandsaufenthalt bei Ihnen. Die Höhe des top-ups ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Eine Förderung ist auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kinds ist auszuschließen.
Erforderliche Nachweise:
- Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder und
- Ehrenwörtliche Erklärung von Ihnen.
4. Studierende mit chronischer Erkrankung:
Ihre chronische Erkrankung verursacht einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland.
Erforderliche Nachweise:
Ein Ärztliches Attest mit der Bestätigung, dass auf Grund Ihrer chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entstehen wird.
5. Studierende mit Behinderung:
Sie haben eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr.
Erforderliche Nachweise:
- Behindertenausweis
Das Social Top-up wird Ihnen zusätzlich zu der Förderrate der jeweiligen Ländergruppe gezahlt.
* nicht zutreffend für das Vereinigte Königsreich/Großbritannien.
Grünes Reisen im Erasmus-Programm (Erasmus Green Travel):
In der 2021 neu eingeführten Erasmus-Generation (2021-2027) soll nachhaltiges Reisen stärker vorangetrieben und somit auch finanziell unterstützt werden. Wenn Sie sich für eine nachhaltige Anreise zu Ihrem Auslandsstudienort entscheiden, stehen Ihnen
- sowohl eine Pauschale in Höhe von 50€
- als auch bis zu 4 zusätzliche Reisetage (bis zu 2 pro Fahrt)
als Zusatzförderung für Ihren Aufenthalt zu.
Reiseart: Ihre Reise gilt als nachhaltig, wenn Sie mindestens bei einer Fahrt (Hin- oder Rückreise) und für den Hauptteil der Fahrt eines der folgenden Reisemittel und -möglichkeiten nutzen: Fahrrad, Zug, Bus, eine Fahrgemeinschaft im Auto mit mind. 1 weiteren Person (Fahrer plus mind. 1 Beifahrer*in) und/oder Fährüberfahrt mit einem der vorgenannten Reisemittel.
Hinweis für Grünes Reisen - eine Studierendeninitiative: Erasmus by Train
Bitte beachten Sie: Für Großbritannien können andere Regelungen gelten.
Termine & Fristen
Beginn des Auslandspraktikums | Bewerbungsfrist | Online Bewerbung |
1. Februar bis 31. Mai | 1. November | 1. September bis 1. November |
1. Juni bis 30. September | 1. März | 1. Januar bis 1. März |
1. Oktober bis 31. Januar | 1. Juli | 1. Mai bis 1. Juli |