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Förderung für Menschen mit Beeinträchtigung und chronischen Erkrankungen

Förderung bei Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen

Auslandsaufenthalte innerhalb Europas mit dem Erasmus-Programm:

Benachteiligte Studierende können für ihren Auslandsaufenthalt innerhalb von Europa eine zusätzliche finanzielle Förderung (Social Top Up) von 250 € / Monat beantragen. Antragsberechtigt sind:
- Studierende mit Kind(ern)
- Studierende mit Behinderung
- Studierende mit chronischer Erkrankung
- durchgängig erwerbstätige Studierende
- Erstakademiker:innen

Bitte informieren Sie sich auf der Seite Erasmus Studienaufenthalte oder Erasmus Praktikum über das Social Top Up.

Auslandsaufenthalte außerhalb des Erasmus-Raumes:

Falls Sie aufgrund einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung im Ausland Mehrausgaben haben, können Sie als Stipendiat*in eine zusätzliche Förderung beantragen. Förderberechtigt sind Sie ab einem Behinderungsgrad von mind. 50% für alle Sonderausgaben, die explizit aufgrund oder während Ihres Auslandsaufenthaltes anfallen. Die Förderung können Sie nur erhalten, wenn andere Stellen (wie Ihr Sozialversicherungsträger) die Ausgaben nicht, auch nicht teilweise, übernehmen. Wenn Sie sich um die Förderung bewerben, richten Sie ihre Bewerbung bitte schriftlich (postalisch oder per E-Mail) an das International Office der HHU.
Sie benötigen:

  1. Eine Kopie Ihres Behindertenausweises
  2. Eine tabellarische Aufstellung der voraussichtlichen Gesamtausgaben (ggf. Übernahmen durch andere Institutionen)
  3. Einen Nachweis, dass Sie keine Unterstützung durch andere Stellen erhalten

Für Auslandsaufenthalte mit Kind(ern) können Sie sich bei Auslandsaufenthalten außerhalb des Erasmus-Raums auf das Family Mobility Grant bewerben.

Bei weiteren Fragen unterstützt Sie die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (BBSt).

Verantwortlichkeit: