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Juristische Fakultät
Dr. Till Zimmermann zum W3-Professor ernannt

Am 15. März ernannte Rektorin Prof. Dr. Anja Steinbeck den Rechtswissenschaftler Dr. Till Zimmermann zum W3-Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Er tritt seine Lehr- und Forschungstätigkeit zum 1. April an.

Prof. Dr. Till Zimmermann, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht (Foto: Florian Hoffmanns)

Sein wissenschaftliches Themenspektrum ist weit gefasst: Prof. Dr. Till Zimmermann befasst sich vor allem mit den rechtsethischen Grundlagen des Strafrechts, etwa mit Fragen des Schwangerschaftsabbruchs und der Verteilung knapper medizinischer Ressourcen. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt bildet das Wirtschaftsstrafrecht, wobei er sich speziell mit dem Unrecht der Korruption in allen Bereichen der Gesellschaft befasst. Zimmermann betrachtet die Vermögenseinziehung als einen zentralen Bestandteil erfolgreicher Kriminalpolitik und hat unlängst an einem darauf basierenden Gesetzgebungsvorschlag zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung mitgewirkt. Weitere seiner Forschungsgebiete sind verdeckte Ermittlungen durch Nachrichtendienste, Polizei und Staatsanwaltschaft sowie Aspekte des Völkerstrafrechts.

Till Zimmermann (geboren 1979 in Bonn) studierte ab 1999 Jura an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und schloss 2004 mit der Ersten Juristischen Prüfung ab. 2008 wurde er – unterstützt durch ein Promotionsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung – in Bonn promoviert.

Seine Referendarzeit absolvierte er von 2007 bis 2009 im OLG-Bezirk Köln mit Stationen u. a. an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden. 2009 legte Till Zimmermann sein Zweites Staatsexamen ab. Anschließend arbeitete er als Akademischer Rat auf Zeit in der Funktion eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an der Universität Passau (2009–2014) und an der Ludwig-Maximilians-Universität München (2014–2017). Hier habilitierte sich Till Zimmermann im Februar 2017 mit einer rechtstheoretischen und sozialphilosophischen Arbeit über das „Unrecht der Korruption“ und erhielt anschließend die Lehrbefähigung für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Internationales Strafrecht.

Im Sommersemester nahm Zimmermann eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Trier an; im Juli 2018 wurde er in Trier zum Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht einschließlich europäischer und internationaler Bezüge berufen. Von 2021 bis zu seinem Wechsel an die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf war er Geschäftsführender Direktor des Trierer Instituts für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht.

 

 

 

 

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