Der Deutsche Ethikrat hat die Aufgabe, Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln besonders zu ethisch umstrittenen Fragen der Lebenswissenschaften zu erarbeiten. Ferner soll er die gesellschaftliche Diskussion fördern. Die Mitglieder des Rates üben ihr vierjähriges Mandat ehrenamtlich aus und dürfen höchstens einmal wiederberufen werden. Sie repräsentieren in besonderer Weise naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange. Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den genannten Wissenschaftsgebieten gehören dem Rat auch Personen an, die in besonderer Weise mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften vertraut sind und die gesellschaftliche Meinungsvielfalt widerspiegeln sollen.
Juristische Fakultät Prof. Frister erneut in den Ethikrat berufen
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Schlagzeilen, Pressemeldungen