Zum Inhalt springenZur Suche springen

HHU-Gremien
Untersuchungskommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis neu konstituiert

Im Oktober 2021 schloss die Untersuchungskommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) ihre Neukonstituierung mit der Wahl ihres Vorsitzenden Prof. Dr. Lothar Michael und seines Stellvertreters Prof. Dr. Andreas Engelen ab. Die Kommission basiert auf einer grundlegend reformierten Ordnung, die die Maßgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) umsetzt.

Zoom

Prof. Dr. Lothar Michael (links) und Prof. Dr. Andreas Engelen wurden am 20. Oktober 2021 zum Vorsitzenden beziehungsweise zum Stellvertretenden Vorsitzenden der Untersuchungskommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gewählt. (Bild: HHU / Wilfried Meyer)

Die Grundvoraussetzung für wissenschaftliche Arbeit ist die Redlichkeit aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Gleichzeitig liegt die Wahrung der fächerübergreifenden Grundprinzipien wissenschaftlicher Arbeit in der besonderen Verantwortung der Universität. Die Sicherung wissenschaftlicher Qualitätsstandards gehört somit zu den vornehmsten Pflichten der Universität und aller ihrer Mitglieder. 

Der Senat der HHU hat im Oktober 2020 die grundlegend reformierte „Ordnung über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (GWP) verabschiedet, die am 30. Oktober 2020 in Kraft trat. Diese beruht auf den aktuellen Leitlinien der DFG. Die GWP-Ordnung verfolgt einen auch präventiven Ansatz, der darauf gerichtet ist, wissenschaftliches Fehlverhalten gar nicht entstehen zu lassen. Die HHU fördert eine redliche wissenschaftliche Haltung ihrer Angehörigen und regelt ein Verfahren, um Fehlverhalten zu verfolgen.

Damit diese Ziele in der Breite durchgesetzt werden, wurde unter anderem die Zahl der Ombudspersonen verdoppelt, auf nun zwei pro Fakultät. Die Ombudspersonen haben Beratungsaufgaben, informieren als Vertrauenspersonen über wissenschaftliches Fehlverhalten und klären über die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis auf. Sie sind in den Fakultäten die ersten Ansprechpersonen bei möglichen Verdachtsfällen.

In Fällen, in denen erhebliche Anhaltspunkte für wissenschaftliches Fehlverhalten bestehen, wird die Untersuchungskommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis eingeschaltet. Diese Kommission ist für die Untersuchung von entsprechenden Vorwürfen zuständig. Sie berichtet direkt an das Rektorat.

Die aus sieben Mitgliedern bestehende Kommission hat sich am 20. Oktober neu konstituiert. An diesem Tag wählte sie den Juristen Prof. Dr. Michael zu ihrem Vorsitzenden und den Betriebswirt Prof. Dr. Andreas Engelen zum stellvertretenden Vorsitzenden.

Prof. Michael betont zum Amtsantritt: „Unsere Kommission nimmt eine wichtige Rolle für die Forschung an der HHU ein. Sie gewährleistet, dass Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens nachgegangen wird und diese – im Sinne der wissenschaftlichen Redlichkeit – konsequent geahndet werden können.“

Weitere Informationen: Webseite zu den Grundsätzen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Autor/in:
Kategorie/n: Medizinische Fakultät, Schlagzeilen, Pressemeldungen, INTRANET News, Forschung News
Verantwortlichkeit: