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Abschluss des TV-L: Informationen zum Tarifabschluss zwischen den Ländern und ver.di

Zwar hat es der TV-Stud leider nicht in den Tarifabschluss geschafft, jedoch gab es trotzdem signifikante Punkte, auf die sich geeinigt wurde. Wir fassen das wichtigste kurz zusammen.

Die folgende Zusammenfassung wurde von ver.di übernommen. Weitere Informationen findet ihr hier .

Die schuldrechtliche Vereinbarung für studentische Beschäftigte beinhaltet:

  • Mindestvertragslaufzeit: in der Regel für ein Jahr (Abweichungen nach oben und unten in begründeten Fällen)
  • Mindeststundenentgelt für studentische Beschäftigte (ohne Abschluss):
    • ab Sommersemester 2024: mindestens 13,25 €
    • ab Sommersemester 2025: mindestens 13,98 €
  • Integration in die nächste Tarifrunde: «Die Tarifvertragsparteien werden in der nächsten Tarifrunde erneut u.a. über die Anpassung der Mindestentgelte verhandeln.»

Der Begriff der studentischen Beschäftigten unterscheidet nicht zwischen studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräften oder Tutor*innen.

Verantwortlichkeit: Für den Inhalt ist der/die jeweilige Autor/in verantwortlich