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Interview zur Literarischen Rechtsberatung (LitReBa) in der Rheinischen Post

Projektleiterin Prof. Schneider, Projektkoordinatorin Clara Beckmann-Petey, sowie zwei Mitglieder aus dem Team der LitReBa, Kevin Leii und David Schröder wurden zum Projekt LitReBa interviewt.

Wie juristische Fehler in Büchern vermieden werden

 

Von Léo Solleder Journalistenschüler,

erschienen in der Rheinischen Post, 01.06.2026.

 

Düsseldorf · Mord oder Totschlag, falsche Definitionen oder Formfehler – juristische Ungenauigkeiten gibt es in der Literatur einige. Ein Team aus Studierenden der HHU berät jetzt Autoren im Schreibprozess.

Düsseldorf Man stelle sich nur vor: Josef K. stirbt in Franz Kafkas „Der Process“ nicht, weil bei seiner Festnahme die Belehrung als Angeklagter vergessen wurde. Die Anklage futsch, der titelgebende Prozess findet nicht statt – und die deutsche Literatur hätte einen Klassiker weniger.

Nun darf man bezweifeln, dass der studierte Rechtswissenschaftler Kafka einen solchen Fehler begehen würde. Allen Nicht-Juristen hilft seit April ein Team von Jurastudierenden der Heinrich-Heine-Universität: die Literarische Rechtsberatung (LitReBa).

„Die Idee kam mir auf einer Tagung in Köln“, erinnert sich Anne Schneider, Professorin für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Initiatorin der Literarischen Rechtsberatung. „Ich habe mich dort mit Kollegen unterhalten, dass wir immer wieder grobe Fehler in der Literatur oder Serien feststellen.“ Dank einer Förderung der Bürgeruniversität der Heinrich-Heine-Universität rief Schneider dann die Literarische Rechtsberatung ins Leben, in Deutschland ist das Projekt einzigartig.

Anfragen aus ganz Deutschland

Mittlerweile kümmern sich 15 Studierende aus verschiedenen Semestern um die Anfragen der Autorinnen und Autoren. „Zu Beginn hatten wir Angst, dass wir nicht genug Studierende haben und vielleicht studentische Hilfskräfte fragen müssen“, erzählt Anne Schneider. „Das war zum Glück dann kein Problem. Mittlerweile haben wir sogar Studierende, die bei der LitReBa mitarbeiten, um einen Ausgleich zur Examensvorbereitung zu haben.“

Aktuell betreuen die Studierenden, die in Tandemgruppen arbeiten, sieben Autorinnen und Autoren samt Werken. „Wir freuen uns natürlich, dass uns auch schon einige Nachrichten mit HHU-Mailadresse erreicht haben“, meint Clara Beckmann Petey, Wissenschaftliche Beschäftigte und verantwortlich für die Organisation des Projekts. Offen sei die LitReBa aber für alle Menschen, weshalb das Team auch schon Anfragen aus ganz Deutschland erhalten hat.

Ein Ausgleich zum Studium

In den meisten Fällen kommuniziert das Team der Literarischen Rechtsberatung per Mail. Die genaue Arbeit ist dann von Fall zu Fall unterschiedlich. „Manchmal haben die Autoren schon konkrete Fragen zu ihren Texten, manchmal ist es eher offen. Dann wird gern ein Textabschnitt geschickt und gefragt, ob man das so nach deutscher Rechtslage schreiben kann“, berichtet Kevin Leii, Student im vierten Semester.

„Die Arbeitsweise ist natürlich anders als im Studium, das ist aber auch das Interessante“, meint David Schröder, ebenfalls Mitglied der Literarischen Rechtsberatung. Parallelen sehe er aber dennoch. „Sowohl bei einem Mandantengespräch als auch hier hat man es manchmal damit zu tun, dass Begriffe nicht passen oder der Sachverhalt nicht klar ist. Dann muss man herausfinden, was das wirkliche Ziel des Autors ist und gemeinsam eine Lösung entwickeln.“

Welche Fehler immer weider auftauchen

Gängige Fehler in literarischen Texten seien vor allem falsche Begrifflichkeiten. „Da wird dann oft Besitz und Eigentum synonym verwendet, ähnlich ist es dann mit Mord und Totschlag“, meint Kevin Leii. „Aber auch strafprozessuale Themen, die nicht so gängig sind, werden falsch dargestellt.“ Dass die Literarische Rechtsberatung auch bei den Top-Adressen fündig wird, zeigt das Beispiel „Tatort“. „Dort gibt es immer Beispiele, dass zwingend notwendige Belehrungen, gerade von Beschuldigten, fehlen. Das ist laut Untersuchungen auch der größte juristische Fehler der Serie“, erklärt Anne Schneider.

Umso wichtiger findet Schneider es, Studierende früh mit dem Thema Strafrecht auch in der Praxis zu konfrontieren. „Studentische Rechtsberater haben kein Zeugnisverweigerungsrecht. Das heißt, da würde man als Täter nicht hingehen, daher ist das immer ein bisschen ausgeklammert“, so Schneider. „In der Literatur hingegen ist es umgekehrt. Dort sind es die Strafrechtsthemen, die besonders viel in Krimis oder Romanen auftauchen.“

“Einen Aufnahmestopp haben wir nicht”

Nach zwei Monaten LitReBa zieht das Team ein positives Fazit – und hofft auf weiteren Zuspruch. „Einen Aufnahmestopp haben wir nicht“, erklärt Clara Beckmann Petey auch vor dem Hintergrund, dass noch nicht alle Studierenden einen Fall bearbeiten konnten. Auch Kooperationen mit anderen Universitäten stehen im Raum, wichtig sei es aber auch, eine neue Generation an interessierten Studierenden heranzuziehen. Das Ziel: Mehr juristische Genauigkeit in der Literatur – Franz Kafka wäre stolz.

 

 

 

 

 

 

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