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Hinweise zur gesetzlichen Krankenversicherung

Bei der Einschreibung muss für alle Studierenden (ausgenommen Promovierende und Teilnehmern des Deutschkurses)  der Status einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen.  Bei internationalen Studierenden reicht der Nachweis der Krankenversicherung aus dem Heimatland nicht aus.

Krankenversicherung

Gemäß §199a SGB V besteht zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und Hochschulen eine gegenseitige Meldepflicht. Die Universität Düsseldorf nutzt ab dem 01.01.2022 das elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV). Ab diesem Zeitpunkt können Meldungen der Krankenkassen in Papierform nicht mehr entgegengenommen werden.

Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie frühzeitig Ihre Krankenversicherung kontaktieren, damit diese die erforderliche Meldung an uns senden kann. Sofern Sie privat krankenversichert sind und es auch während des Studiums bleiben möchten, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl, und informieren sich dort über die Rechtsfolgen einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Auch bei einer Befreiung muss die gesetzliche Krankenversicherung das elektronisch an uns melden.

Bitte geben Sie bei der Krankenversicherung unsere Absendenummer H0000556 an.

Studierende die bereits eingeschrieben sind, müssen nichts veranlassen. Nur im Falle eines Krankenversicherungswechsels benötigen wir von der neuen Krankenversicherung eine elektronische Meldung.

Auskünfte zur Krankenversicherung erteilen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.  Hier finden Sie weitere Informationen zum Datenaustausch / Studenten-Melderverfahren der GKV.

Verantwortlichkeit: