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Informationen zur Unfallversicherung

Bei ordentlich immatrikulierten Studierenden besteht während der Aus- und Fortbildung Unfallversicherungsschutz nach den Regeln der Landesunfallkasse. Für die Promotion sind Sie während des promotionsbezogenen Aufenthalts an der HHU unfallversichert. Bei allen anderen Personengruppen (Gast-/ Zweithörer*innen) besteht kein Unfallschutz.

Im Falle eines Falles geben Sie eine Unfallmeldung bitte an die Stabsstelle für Arbeits- und Umweltschutz.

Weitere Informationen: Unfallkasse NRW

 

Verantwortlichkeit: