Exmatrikulation
Sie haben Ihr Studium abgeschlossen oder entscheiden sich aus anderen Gründen die HHU zu verlassen? Dann können Sie die Exmatrikulation online beantragen. Bitte stellen Sie vorab sicher, dass Sie keine Medien mehr entliehen und keine Gebühren bei der Universitätsbibliothek zu entrichten haben.
Hier geht’s zum Antrag: www.digstu.hhu.de
Mit Ihren Log-in-Daten können Sie sich auch vor Ort an einem PC im SSC exmatrikulieren. Der Antrag muss jedoch immer digital gestellt werden.
Nein. Laut Einschreibungsordnung der HHU ist eine Exmatrikulation nur zum Ende eines Semesters möglich. Auf Anfrage beim Studierendenservice können Sie eine Bescheinigung erhalten, in der angegeben wird, wann Sie sich exmatrikuliert haben.
Die Frist zur Antragstellung endet immer am letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn. Haben Sie sich bereits zum kommenden Semester rückgemeldet, kann die Rückmeldung danach nur rückgängig gemacht werden, wenn Sie eine Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang an einer anderen Hochschule vorlegen können. Auch der Rücktritt von der Immatrikulation ist i. d. R. nach Vorlesungsbeginn nicht mehr möglich – mit Ausnahme der Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang an einer anderen Hochschule.
Der Exmatrikulationsbescheid bestätigt Ihren Studienzeitraum und die Anzahl der Urlaubssemester. Diese Angaben benötigt später einmal die Rentenversicherung. Bewahren Sie also den Bescheid gut auf. Evtl. müssen Sie den Exmatrikulationsbescheid auch bei einer erneuten Immatrikulation vorlegen.
Haben Sie den Sozialbeitrag überwiesen? Kontrollieren Sie bitte Ihre Zahlung im E-Studierendenservice. Dort werden Ihnen keine offenen Zahlungen mehr angezeigt, da Sie exmatrikuliert wurden. Falls Sie doch überwiesen haben, finden Sie den Betrag unter „Vorhandenes Guthaben“. Vergleichen Sie den von Ihnen gezahlten Betrag bitte mit der Angabe auf der Homepage und beachten dabei, dass bei Zahlungen nach Ende der Rückmeldefrist eine Verspätungsgebühr i. H. v. 10 € erhoben wird.
Mögliche Gründe für ein Rückmeldehindernis / eine –sperre sind beispielsweise eine auslaufende Prüfungsordnung, eine bestandene Abschlussprüfung, ein Zahlungsverzug beim Krankenversicherungsbeitrag oder auch eine vorläufige Einschreibung in einen Masterstudiengang. Die entsprechende Sperre wird Ihnen im E-Studierendenservice unter „Mein Studium“ angezeigt. Dort erfahren Sie auch, was zu tun ist, um rückgemeldet zu werden.
Beachten Sie bitte, dass die Aufhebung der Exmatrikulation nur innerhalb eines Monats + 3 Tage nach Ausstellungsdatum des Exmatrikulationsbescheides (siehe Bild unten) möglich ist.
Wichtig!
Bitte beachten Sie, dass eine Aufhebung der Exmatrikulation ohne Ausnahme nur innerhalb von 1 Monat (plus 3 Tage) nach Bearbeitung des Antrags möglich ist. Es zählt also nicht der letzte Tag des Semesters, sondern der Tag, an dem Ihr Antrag bearbeitet wurde.
In dem folgenden Beispiel wäre eine Rücknahme der Exmatrikulation nur bis zum 24.12.2024 möglich. Sollten Sie in der Frist die Exmatrikulation zurücknehmen wollen, so wenden Sie sich an den Studierendenservice oder kommen Sie zu den Öffnungszeiten ins Studierenden Service Center www.hhu.de/ssc.
Was passiert, wenn ich diese Frist verpasse?
Bewerben Sie sich neu um einen Studienplatz unter www.digstu.hhu.de. Bitte kontrollieren Sie nach der Wiedereinschreibung Ihre Leistungsübersicht im Portal. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung: www.hhu.de/spv
Bei Fragen zur Exmatrikulation können Sie sich gerne an die Mitarbeiter*innen des Studierendenservice wenden.
Sie zweifeln an Ihrem Studium? Sie denken sogar über einen Studienausstieg nach? Sie möchten aber vorab gerne Ihre Studienzweifel noch einmal im Gespräch reflektieren, dann wenden Sie sich gerne an das Team der Studienberatung.