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Rückmeldung

Die Rückmeldung zum Sommersemester 2024 läuft vom 15.01.2024 bis zum 15.02.2024. Die Höhe des Sozialbeitrags beträgt 298,05 Euro.  Bitte überweisen Sie auf folgendes Bankkonto:

Empfänger: Heinrich-Heine-Universität
IBAN: DE55 3005 0000 0004 0011 11
BIC: WELADEDD
Verwendungszweck: Matrikelnummer, Vorname & Nachname, Geburtsdatum

Die Zahlung des Beitrags ist auch im Studierenden Service Center mittels EC-Karte möglich (kein Bargeld möglich).

FAQs zur Rückmeldung

Studierende

Überweisen Sie bitte bis zum 15.08.2023 den im E-Studierendenservice unter „Zahlungen“ ausgewiesenen Betrag. Mit Eingang der Zahlung werden Sie zum nächsten Semester rückgemeldet. Damit ist Ihre HHU Card automatisch ein weiteres Semester gültig.

Vermutlich ist Ihre Rückmeldung aufgrund eines Rückmeldehindernisses bzw. einer Rückmeldesperre nicht möglich. Unter „Mein Studium“ wird Ihnen die entsprechende Sperre angezeigt. Hier erfahren Sie, was zu tun ist, um rückgemeldet zu werden.

Bei einer Beurlaubung wegen Krankheit oder aufgrund eines Auslandsstudiums ist nur der reduzierte Beitrag zu zahlen. Bei allen anderen Urlaubsgründen wird der volle Beitrag erhoben. Die genaue Beitragshöhe finden Sie im E-Studierendenservice unter „Zahlungen“.

Nein. Wenn Sie Ihren bisherigen Studiengang im aktuellen Semester abgeschlossen haben, melden Sie sich bitte nicht zurück. Es sein denn, Sie beabsichtigen, Ihr Studium in Hinblick auf einen weiteren Abschluss fortzusetzen.

⚠️ Bei bereits erfolgter Rückmeldung kann der Beitrag nach Vorlesungsbeginn nicht mehr erstattet werden. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie noch eine Zulassung an einer anderen Hochschule erhalten sollten.

Sollten Sie im kommenden Semester erfahren, dass Sie die Abschlussprüfung im aktuellen Semester nicht bestanden haben, schreiben wir Sie zum kommenden Semester wieder ein.

Die Rückmeldung noch gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr i. H. v. 10 € möglich. Bei nicht erfolgter Zahlung des erforderlichen Betrags erfolgt am 7. Werktag nach Ablauf der Rückmeldefrist ein Bescheid, in dem die Exmatrikulation angekündigt wird.

Dann werden Sie wegen „fehlender Rückmeldung“ exmatrikuliert.

Sie können unabhängig vom Rückmeldestatus den Fach-/Studiengangwechsel beantragen. Allerdings kann dieser erst durchgeführt werden, wenn Sie den erforderlichen Beitrag entrichtet haben und damit wieder rückgemeldet sind.

Zweithörer*innen

Als große*r Zweithörer*in reichen Sie bitte bis zum 15.08.2023 den Wiederholungsantrag zusammen mit einer Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Ersthochschule für das Semester ein, für das Sie sich rückmelden möchten:

Vermutlich ist Ihre Rückmeldung aufgrund eines Rückmeldehindernisses bzw. einer Rückmeldesperre nicht möglich. Unter „Mein Studium“ wird Ihnen die entsprechende Sperre angezeigt. Hier erfahren Sie, was zu tun ist, um rückgemeldet zu werden.

Als kleine*r Zweithörer*in reichen Sie bitte bis zum 06.10.2023 den Wiederholungsantrag zusammen mit einer Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Ersthochschule für das Semester ein, für das Sie sich rückmelden möchten:

Außerdem ist die Gebühr i. H. v. 100 € zu entrichten. Diese Gebühr ist nicht zu zahlen, wenn Sie an der RSH Düsseldorf eingeschrieben sind.

Promotionshörer*innen

Überweisen Sie bitte bis zum 06.10.2023 die Gebühr i. H. v. 50 €. Mit Eingang der Zahlung werden Sie zum nächsten Semester rückgemeldet.

Vermutlich ist Ihre Rückmeldung aufgrund eines Rückmeldehindernisses bzw. einer Rückmeldesperre nicht möglich. Unter „Mein Studium“ wird Ihnen die entsprechende Sperre angezeigt. Hier erfahren Sie, was zu tun ist, um rückgemeldet zu werden.

Gasthörer*innen

Überweisen Sie bitte bis zum 06.10.2023 die Gebühr i. H. v. 100 €. Mit Eingang der Zahlung werden Sie zum nächsten Semester rückgemeldet. Für Teilnehmer*innen an einem Weiterbildungsstudiengang entfällt die Hörergebühr.

Möchten Sie das Studienfach ändern, richten Sie bitte eine E-Mail an

Deutschkursteilnehmer*innen

Überweisen Sie bitte möglichst bald den im E-Studierendenservice unter „Zahlungen“ ausgewiesenen Betrag. Schicken Sie uns bitte zusätzlich die Bescheinigung des AStA, der Studierendenakademie oder des Studierendenservice über Ihre Deutschkursteilnahme an: . Mit Rückmeldung zum nächsten Semester ist Ihre HHU Card automatisch ein weiteres Semester gültig.

Verantwortlichkeit: