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Medizinrecht
Master of Laws (Weiterbildung)

Kurzinformationen

Kurzbeschreibung

Einzigartig in Deutschland richtet sich unser medizinrechtlicher Studiengang ausschließlich an Juristen. Adressaten sind sowohl Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen als auch praktisch tätige Juristen und Juristinnen, insbesondere Rechtsanwälte/-innen und Mitarbeiter/-innen in Gesundheitsämtern, Versicherungen, Kammern und Vereinigungen.

 

Der LL.M. Medizinrecht hat eine Studiendauer von 3 Semestern. Der Einstieg ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Der Studienbeginn zum Wintersemester ist im Oktober. Bei einem Einstieg zum Sommersemester beginnt der Studiengang im März.

 

Die praxisorientierte Ausgestaltung des LL.M. Programms vermittelt den Absolventen umfassende fachliche Kenntnisse und berufsspezifische Fähigkeiten, die sie in die Lage versetzen, den Anforderungen eines Juristen im gesamten Bereich des Medizinrechts gerecht zu werden. Die Breite der Ausbildung spiegelt sich in der Auswahl der Lehrenden wieder. So konnten als Dozenten nicht nur die Professoren der Juristischen Fakultät, sondern auch viele ausgewiesene Fachleute aus den unterschiedlichsten Berufsfeldern gewonnen werden. Um die besondere Qualität der Ausbildung zu sichern, ist der Studiengang auf maximal 25 Teilnehmer begrenzt. Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Plätze, wählt der Studien- und Prüfungsausschuss die qualifiziertesten Teilnehmer aus.

 

Die erfolgreiche Teilnahme am Studiengang berechtigt zur Führung des Titels LL.M. (Medizinrecht).Das Curriculum des Weiterbildungsstudiengangs geht hinsichtlich der vermittelten theoretischen Kenntnisse weit über dasjenige hinaus, was die Fachanwaltsordnung für die Verleihung des Titels  Fachanwalt für Medizinrecht" verlangt (vgl. § 14b FAO). Mit der Anerkennung der im Rahmen des Studiengangs erworbenen akademischen Leistungen für die Fachanwaltsausbildung darf somit gerechnet werden.

Studieneinstieg/Zugangsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung zum Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht ist eine mindestens mit der Endnote  befriedigend  bestandene erste juristische Staatsprüfung. Andere in- und ausländische Studienabschlüsse werden anerkannt, sofern kein wesentlicher Unterscheid zu den in der ersten juristischen Staatsprüfung zu erbringenden Leistungen besteht. Außerdem wird berufspraktische Vorerfahrung vorausgesetzt.

 

Bewerberinnen und Bewerber mit erster juristischer Prüfung, bei denen die weiteren oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, können gleichwohl zugelassen werden,

  •  wenn ihnen der Doktorgrad der Rechte mit mindestens dem Prädikat  cum laude  verliehen worden ist, oder
  • wenn sie die zweite juristische Staatsprüfung mindestens mit dem Prädikat  befriedigend  absolviert haben.

Studienverlauf

In den ersten beiden Semestern finden wöchentliche Vorlesungen freitags an den Abenden und samstags statt (insgesamt 26 Wochenenden), die thematisch in vier Module (A bis D) unterteilt sind. Es besteht grundsätzlich Präsenzpflicht, wobei im geringen Umfang die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an Präsenzveranstaltungen besteht. Zudem werden einzelne Veranstaltungen auch rein digital angeboten.

 

Im dritten Semester finden keine wöchentlichen Vorlesungen mehr statt. Stattdessen nehmen die Studierenden zum einen an zwei Seminaren teil, in deren Rahmen jeweils eine wissenschaftliche Arbeit zu verfassen und ein mündlicher Vortrag zu halten ist. Zum anderen ist in dieser Zeit die Masterarbeit zu verfassen.

 

Neben dem theoretischen Fachstudium ist zu einem Zeitpunkt nach Wahl ein vierwöchiges Praktikum in einem medizinrechtlichen Tätigkeitsbereich abzuleisten. In Betracht kommen etwa Anwaltskanzleien mit Tätigkeitsschwerpunkt im Medizinrecht, Rechtsabteilungen von Pharmaunternehmen, Gesundheitsministerien oder Ärztekammern. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine Befreiung vom Praktikum möglich.

Studienbeginn:
Wintersemester
Sommersemester
Studiendauer:
3 Semester
Unterrichtssprache:
Deutsch
Bewerbungsart:
zulassungsfrei mit Eignungsfeststellung im Bewerbungsportal
Bewerbungsfrist:
31.01. bei Bewerbungen zum Sommersemester, 31.08. bei Bewerbungen zum Wintersemester
Einschreibefrist:
-
Rückmeldefrist:
-
Relevante Dokumente:

Modulhandbuch

Prüfungsordnung

Kontakt Studiengang:

Marco Geiger

Gebäude 24.91

Raum: 00.32

Tel.: +49 211 81-15805

 

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Kontakt SSC:

Studierenden Service Center (SSC)
Geb. 21.02 / SSC
Telefon +49 211 81‐12345

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