Rechtswissenschaft
Staatsexamen
Kurzbeschreibung
Das Studium in Düsseldorf steht für forschungsbasierte und praxisnahe Lehre. Es ist insbesondere auf das Wirtschaftsrecht sowie das internationale und europäische Recht ausgerichtet und eröffnet vielfältige Kontakte ins Ausland.
Überschaubare Studierendenzahlen, Lehre in Kleingruppen, modernste Bibliotheks- und Seminarräume und eine strukturierte Examensvorbereitung prägen das Bild der Fakultät. Diese bemüht sich in besonderer Weise um Studienanfänger und betreut die Erstsemester in von Professorinnen und Professoren geleiteten Kleingruppen.
Einzigartig ist auch die Einbindung von zahlreichen Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten, die frühzeitig einen Blick in die Praxis ermöglicht. So eröffnen etwa im zweiten Semester erfahrene Juristinnnen und Juristen aus der Justiz in wöchentlichen Veranstaltungen einen Einblick in ihren jeweiligen Beruf (Justizkolloquium).
Neben dem traditionellen rechtswissenschaftlichen Studium werden ein Begleitstudium im anglo-amerikanischen Recht und ein Begleitstudium zu Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz angeboten.
Das Jurastudium an der HHU ist ein Präsenzstudium, das den lebendigen Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden ermöglicht und ergänzend digitale Formate integriert. Die digitalen Elemente individualisieren die Lehre und tragen insbesondere zur Internationalisierung bei. Sie erleichtern das Verständnis in der Veranstaltung und bieten je nach didaktischem Konzept Möglichkeiten der Wiederholung, der Vertiefung, der Diskussion und der Online-Einbeziehung ausländischer Wissenschaftler*innen oder Praktiker*innen. Soweit möglich sollen künftig im Rahmen des Jurastudiums e-Klausuren angeboten werden. Im Sommersemester 2024 wird ein hybrider Digitaltag im zweiten und vierten Semester erprobt und evaluiert, an dem die Lehrveranstaltungen in Präsenz auf dem Campus stattfinden und gleichzeitig über ein Videoprogramm gestreamt werden.
Studieneinstieg/Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich die allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife.
Studieninhalte
Das dreisemestrige Grundstudium umfasst im Wesentlichen folgende Pflichtveranstaltungen:
- Vorlesungen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht mit begleitenden Arbeitsgemeinschaften in Kleingruppen
- Grundlagenveranstaltungen, in denen die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts und die Methoden seiner Anwendung behandelt werden.
- Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltungen oder rechtswissenschaftlich ausgerichtete Sprachkurse.
Neben den Pflichtveranstaltungen werden noch eine Fülle weiterer Veranstaltungen angeboten, wie z.B. internationale und In-House Moot Courts, Summer School, Rhetorik für Juristen.
Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab.
Das Hauptstudium dient der Ergänzung und Vertiefung des Stoffes im Bereich der Pflichtfächer und der Ausbildung in den Schwerpunktbereichen.
An der Juristischen Fakultät können folgende Schwerpunktbereiche gewählt werden:
- Deutsches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht
- Unternehmen und Märkte / Unternehmensrecht
- Unternehmen und Märkte / Wirtschaftsrecht
- Arbeit und Unternehmen
- Strafrecht
- Öffentliches Recht
- Recht der Politik
- Internationales und Europäisches Recht
- Steuerrecht
- Medizinrecht
Außerdem wird im Hauptstudium ein umfangreiches Programm zur Vorbereitung auf alle in der staatlichen Pflichtfachprüfung zu erbringenden Prüfungsteile angeboten (Examensrepetitorium, Examensklausurenkurs und mündliche Probeprüfungen).
Studienverlauf
Der achtsemestrige Studiengang Rechtswissenschaft stellt den universitären Teil der Juristenausbildung dar und wird durch die "erste Prüfung" (§ 2 JAG NRW, 2021) abgeschlossen. Die "erste Prüfung" besteht zu 30 % aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und zu 70 % aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (vorm. 1. Staatsexamen).
Die Regelstudienzeit einschließlich aller Prüfungsleistungen beträgt 10 Semester. Das Studium ist so angelegt, dass die Studierenden sich zum Ende der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung und bis zum Ende des 8. Fachsemesters zur staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden können.
Praktische Studienzeit
Die Studierenden haben nach § 8 JAG NW 2021 eine praktische Studienzeit abzuleisten. Die praktische Studienzeit dauert insgesamt drei Monate. In dieser Zeit soll ein Einblick in die Praxis vermittelt und, soweit möglich, Gelegenheit zur praktischen Mitarbeit gegeben werden. Die praktische Studienzeit findet mindestens vier Wochen in der Rechtspflege oder einem Unternehmen der freien Wirtschaft, mindestens vier Wochen bei einer mit Verwaltungsaufgaben betrauten Stelle und im Falle von drei Teilen maximal vier Wochen nach Wahl bei einer Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, statt.
Studienziele/Berufsperspektiven
Klassische Berufe für Juristinnen/Juristen sind:
- Richterin/Richter
- Staatsanwältin / Staatsanwalt
- Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
- Notarin/Notar
Diese Berufe setzen die Befähigung zum Richteramt voraus, welche erst nach einem an die „erste Prüfung" anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienst und dem Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung (Assessorexamen) erworben wird. Das Studium bietet aber auch abseits dieser klassischen Berufe sehr gute Perspektiven in der öffentlichen Verwaltung, in Banken, Wirtschaftsunternehmen, Verbänden etc.
Wintersemester
10 Semester (Regelstudienzeit, einschl. aller Prüfungen)
Deutsch
Orts-NC - DoSV
bis 15.07.2024
lt. Zulassungsbescheid
01.07.2024 - 15.08.2024
Fachstudienberatung
Assessorin Anke Mann
Tel.: +49 211 81-11573
Assessor Oliver Kniest
Tel.: +49 211 81-10793
Studierenden Service Center (SSC)
Geb. 21.02 / SSC
Telefon +49 211 81‐12345
Bei Fragen zu Studienverlauf und Prüfungsangelegenheiten für Studierende:
Studierenden und Prüfungsverwaltung
Kontakt Prüfungssachbearbeitung SPV