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Stipendien für Geflüchtete

Ein erfolgreiches Studium von Studierenden mit Fluchthintergrund.

 

Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Fluchthintergrund, sowie folgender Kriterien:

  • Sie haben keine andere Möglichkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen, ein Studium erfolgreich zu absolvieren.
  • Sie sind für ein reguläres Studium an der Heinrich-Heine-Universität immatrikuliert.
  • Sie besitzen einen Geflüchteten Nachweis.
  • Sie haben die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben.
  • Sie können ihr Studium nicht auf andere Art finanzieren, was Sie schriftlich bestätigen. Ebenfalls erklären Sie, dass sie mögliche Leistungen (BAföG) beantragen oder beantragt haben und die Ergebnisse der Beantragung unmittelbar mitteilen werden.
  • Die Vorlage eines Motivationsschreibens, in dem das Studieninteresse anknüpfend an den bisherigen Bildungsweg und die Notwendigkeit der Unterstützung dargelegt wird.
  • Die Bereitschaft, im Rahmen der Förderung an Umfragen oder Studien teilzunehmen, sowie die notwendigen, eigenen Daten im Rahmen der Förderung der Hochschule zur Verfügung stellen.
  • Die Erwartung eines erfolgreichen Studienverlaufs auf Basis des bisherigen Bildungswegs.
  • Wenn Sie sich für ein Anschlussstipendium bewerben oder ein Erstantrag ab dem 4. Fachsemester vorliegt, wird ein positives Gutachten eines Hochschullehrers, welches die persönliche und fachliche Eignung des Bewerbers bestätigt, benötigt.
  • Wenn Sie sich für ein Anschlussstipendium bewerben oder ein Erstantrag ab dem 4. Fachsemester vorliegt, brauchen Sie den Nachweis der Studienergebnisse dieses vergangenen Zeitraums.
  • Es wird eine schriftliche Erklärung davon benötigt, dass Sie regelmäßig dazu bereit sind, Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
  • Anknüpfend daran wird vorausgesetzt, dass Beratungsleistungen in Anspruch genommen wurden und zusätzlich die Bereitschaft zur weiteren Inanspruchnahme der Beratungen besteht, sowie die Bereitschaft, sich selbst in das Programm oder in die Hochschulangebote ehrenamtlich einzubringen.

Die Vollstipendien werden in der Höhe von maximal 934 Euro pro Monat angeboten. Falls ein BAföG-Bezug (maximal 330 Euro) erfolgt, kann bei überdurchschnittlichen Studienleistungen ein ergänzendes Teilstipendium vergeben werden.

Die Stipendiendauer beträgt maximal 12 Monate.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sollen persönlich im Studierendenservice bei Frau Janine Janus oder Herrn Stefan Hohn abgegeben werden (Termin nach Absprache):

  • Antrag „Stipendium für Studierende mit Fluchthintergrund“ (Vorlage)
  • Immatrikulationsbescheinigung der HHU (mind. 2. Fachsemester)
  • Ausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Falls vorhanden: Bescheid(e) über staatliche Leistungen (z.B. BAföG) und/oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln

Aktuelle Notenübersicht mit Notendurchschnitt Für Mediziner:

  • Leistungsübersicht 1 und Leistungsübersicht 2 mit Notendurchschnitt der ersten ärztlichen Zwischenprüfung gesamt (903)
  • Empfehlung einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers der HHU (Vorlage)
  • Motivationsschreiben auf Deutsch bzw. Englisch (bei englischsprachigen Studiengängen) (max. 2 Seiten A4): So gestalte ich mein Studium und erreiche den Abschluss. (Vorlage)
  • Falls vorhanden: Nachweis eines ehrenamtlichen sozialen/gesellschaftlichen/interkulturellen Engagements

Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich.

Ein Auswahlgremium der HHU.

  1. Notendurchschnitt
  2. Empfehlung einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers
  3. Schlüssigkeit des Motivationsschreibens
  4. Nachweis des ehrenamtlichen Engagements

Fahrtkostenstipendium während der Deutschkurse

Alle Teilnehmenden (ab B2-Stufe) unserer Deutschkurse können sich für ein Fahrtkostenstipendium bewerben.

Dazu schicken Sie uns bitte folgende Dokumente per E-Mail an die :

  •     Motivationsschreiben
  •     Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines A2-Deutschkurses.
  •     Nachweis, dass das Jobcenter Ihre Fahrtkosten nicht übernimmt.

Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt anhand dieser Unterlagen und anhand der Teilnahmelisten der vorhergehenden Monate. Nur wer regelmäßig am Sprachkurs teilgenommen hat, kann sich für ein Stipendium qualifizieren. Mehrfaches unentschuldigtes Fehlen im Sinne unserer Ausschlusskriterien (s. Email vom 05.12.2022) bedeutet daher die Aberkennung des Fahrtkostenstipendiums!

Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt am 11.01.2023


 

Ansprechpartner:

 

Stefan Hohn| Studierendenservice (Gebäude 21.02)
Tel.:  +49 (0)211 81 10163 | E-Mail:

Die Stipendienvergabe wird gefördert durch NRWege.

 

Verantwortlichkeit: