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FAQ zu den NRWege-Stipendien

NRWege-Stipendien des International Office


Voraussetzungen und Bewerbung

Die NRWege-Stipendien richtet sich an internationale Studierende mit Fluchthintergrund und Bleibeperspektive, die an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eingeschrieben sind und deren Einreise nach Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Ausnahmen siehe FAQ). 

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben wurde und die Fördervoraussetzungen des Programms “NRWege ins Studium” erfüllt sind.

Weitere Informationen finden Sie unter „Wer kann sich bewerben?“ beim jeweiligen Stipendium.

Die Bewerbung erfolgt online per E-Mail an: refugees(at)hhu.de 

Die Bewerbungsphase läuft vom 10.08.2026 bis einschließlich 30.09.2026. Bitte reichen Sie alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen vollständig und innerhalb der angegebenen Frist ein. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie in der jeweiligen Stipendienausschreibung.

 

Förderfähig sind Studierende mit Fluchthintergrund, die über einen förderfähigen Aufenthaltsstatus gemäß den Förderrichtlinien des Programms “NRWege ins Studium” verfügen.

Dazu gehören insbesondere folgende Aufenthaltstitel und Statusgruppen:

  • Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 22, 23 Abs. 1, 2 und 4, § 23a, § 24 sowie § 25 Abs. 1, 2, 3, 4 und 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG
  • bestimmte nachgezogene Familienangehörige nach §§ 29, 30, 31, 32, § 34 Abs. 1 und 2 sowie § 36 AufenthG von anerkannten Asylberechtigten, Geflüchteten nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Schutzberechtigten, sofern zusätzlich der Aufenthaltstitel der stammberechtigten Person nachgewiesen wird

 

Bitte beachten Sie: Mit einer Einbürgerung oder der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entfällt der Anspruch auf das Stipendium.

Das hängt von der Art des Stipendiums ab:

  • HHU-Studieneinstiegsstipendium: Ein Leistungsnachweis ist nicht erforderlich.
  • HHU-Leistungsstipendium: Hier müssen überdurchschnittliche Studienleistungen nachgewiesen werden. Eine Bewerbung ist daher in der Regel erst möglich, wenn entsprechende Studienleistungen vorliegen.
  • HHU-Jahresstipendium: Ein Leistungsnachweis ist erforderlich.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Studienleistungen erbracht haben, werden stattdessen Ihr bisheriger Bildungsweg, Ihre Motivation, Ihre finanzielle Situation sowie weitere Auswahlkriterien berücksichtigt. Falls Sie sich noch in den ersten Semestern Ihres Studiums befinden und bislang keine Prüfungen abgelegt haben, reichen Sie bitte alle Anmeldungen zu den Kursen und Prüfungen des laufenden Semesters als Nachweis ein.

Eine Bewerbung ist grundsätzlich möglich, wenn Ihre Einreise nach Deutschland in der Regel nicht länger als fünf Jahre vor der erstmaligen Förderung durch NRWege ins Studium oder das Bundesprogramm Integra zurückliegt.

In bestimmten Fällen kann diese Frist verlängert werden, beispielsweise bei Kinderbetreuung, Pflege naher Angehöriger oder einer eigenen schwerwiegenden Erkrankung.

Nein. Die NRWege-Stipendien richten sich an Studierende mit Fluchthintergrund, die regulär an der HHU immatrikuliert sind.

Unterschiede zwischen den NRWege-Stipendien

Alle NRWege-Stipendien richten sich an internationale Studierende mit Fluchthintergrund und Bleibeperspektive, die an der HHU immatrikuliert sind und deren Einreise nach Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Ausnahme siehe FAQ).

Die Stipendien werden jeweils für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vergeben. Bei einem Folgeantrag ist zusätzlich ein Empfehlungsschreiben erforderlich.

Die NRWege-Stipendien unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der Höhe der finanziellen Unterstützung, der Bewerbungsvoraussetzungen und des Fachsemesters, ab dem eine Bewerbung möglich ist.

  • HHU-Studieneinstiegsstipendium:
    Das Stipendium richtet sich an Studierende im 1. und 2. Fachsemester. Ein Leistungsnachweis ist nicht erforderlich. Das Stipendium ergänzt vorhandene Einkünfte, einschließlich BAföG, um bis zu 300 € monatlich.
  • HHU-Leistungsstipendium:
    Das Stipendium richtet sich an Studierende ab dem 3. Fachsemester. Voraussetzung sind überdurchschnittliche Studienleistungen, die entsprechend nachgewiesen werden müssen. Auch hier können vorhandene Einkünfte, einschließlich BAföG, um bis zu 300 € monatlich ergänzt werden.
  • HHU-Jahresstipendium:
    Das Jahresstipendium richtet sich ebenfalls an Studierende ab dem 3. Fachsemester, deren Lebensunterhalt nicht ausreichend gesichert ist. Es bietet eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1.000 € monatlich. Ein Leistungsnachweis ist erforderlich. Bei bestehender BAföG-Berechtigung besteht kein Anspruch auf das HHU-Jahresstipendium.

Eine gleichzeitige Förderung durch das HHU-Studieneinstiegsstipendium bzw. das HHU-Leistungsstipendium und das HHU-Jahresstipendium ist nicht möglich.

Ja, ein Wechsel von einem HHU-Studieneinstiegsstipendium oder HHU-Leistungsstipendium in ein HHU-Jahresstipendium ist grundsätzlich möglich, sofern die Voraussetzungen für das HHU-Jahresstipendium erfüllt sind und entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen.

Förderung und Finanzierung

Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Stipendiums ab:

  • HHU-Studieneinstiegsstipendium: Ergänzung vorhandener Einkünfte, einschließlich BAföG, um bis zu 300 € monatlich.
  • HHU-Leistungsstipendium: Ergänzung vorhandener Einkünfte, einschließlich BAföG, um bis zu 300 € monatlich.
  • HHU-Jahresstipendium: Förderung von bis zu 1.000 € monatlich. Die genaue Höhe richtet sich nach der individuellen finanziellen Situation. Einkommen oberhalb der geltenden Freibeträge gemäß § 21 ff. BAföG können auf die Förderung angerechnet werden. Mit der Bewilligung von BAföG entfällt der Anspruch auf ein HHU-Jahresstipendium.

Alle NRWege-Stipendien werden für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vergeben. Eine Anschlussförderung ist grundsätzlich möglich, sofern die jeweiligen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind und entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen.

Mit der Bewilligung von BAföG entfällt der Anspruch auf ein HHU-Jahresstipendium.

Beim HHU-Studieneinstiegsstipendium und beim HHU-Leistungsstipendium ist eine Förderung neben BAföG grundsätzlich möglich. Diese Stipendien ergänzen vorhandene Einkünfte, einschließlich BAföG, um bis zu 300 € monatlich.

Bitte informieren Sie die Hochschule unverzüglich über Änderungen Ihrer finanziellen Situation.

Bewerbungsunterlagen und Auswahlverfahren

Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie beim jeweiligen Stipendium im Abschnitt „Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?“.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester sowie bei Folgeanträgen zusätzlich ein positives Empfehlungsschreiben eines*r Hochschullehrenden oder der Studienberatung erforderlich ist.

Die Vorlage für das Empfehlungsschreiben finden Sie unter „Bewerbungsunterlagen & Vorlagen“.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eingesetzte Auswahlkommission unter der Leitung der Prorektorin für Universitätskultur und Internationales, Prof. Dr. Heidrun Dorgeloh.

Die Auswahlkommission prüft die eingegangenen Bewerbungen anhand der festgelegten Auswahlkriterien. Die Vergabeentscheidung wird entsprechend dokumentiert.

Wenn mehrere Bewerbungen die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden die Stipendien anhand festgelegter Auswahlkriterien vergeben.

Berücksichtigt werden insbesondere:

  • erbrachte Leistungen, insbesondere Studienleistungen,
  • soziales Engagement,
  • die Gefahr eines Studienabbruchs aufgrund einer möglichen Beendigung der Förderung.

Zusätzlich können weitere hochschulinterne Kriterien berücksichtigt werden, sofern diese in der Ausschreibung veröffentlicht wurden

Während der Förderung

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten,

  • regelmäßig am Studium teilzunehmen,
  • die Beratungsangebote der Hochschule wahrzunehmen,
  • sich im Rahmen des Programms oder hochschulnaher Angebote ehrenamtlich zu engagieren,
  • die für die Qualitätssicherung des Programms erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen und an weiteren Befragungen oder Studien teilzunehmen.

Besondere Situationen

Ja, ein NRWege-Stipendium kann auch während eines Auslandssemester gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • Das Auslandssemester ist verpflichtender Bestandteil Ihres Studiengangs.
  • Sie haben rechtzeitig Auslands-BAföG beantragt und eine Ablehnung erhalten oder es liegt eine grundsätzliche Ablehnung Ihres BAföG-Antrags vor. 

Ja, eine Förderung ist grundsätzlich auch möglich, wenn Sie neben dem Studium arbeiten. Allerdings müssen Einkünfte aus einer Beschäftigung bei der Berechnung der Förderhöhe berücksichtigt werden. Einkommen oberhalb der geltenden Freibeträge gemäß §§ 21 ff. BAföG kann auf das NRWege-Stipendium angerechnet werden. 

Ja, eine erneute Bewerbung für das HHU-Leistungsstipendium bzw. das HHU-Jahresstipendium ist grundsätzlich möglich. Eine Anschlussförderung kann beantragt werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind und entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen.

Bei einem Folgeantrag ist zusätzlich ein positives Empfehlungsschreiben eine*r Hochschullehrenden oder der Studienberatung einzureichen.