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HHU-Jahresstipendium

NRWege-Stipendien des International Office


Aktuelle Bewerbungsphase

DIE BEWERBUNG FÜR DIE NRWEGE-STIPENDIEN HAT BEGONNEN!

Bewerbungszeitraum: bis einschließlich 30.09.2026

Die Bewerbung erfolgt per E-Mail an: refugees(at)hhu.de 


Das HHU-Jahresstipendium richtet sich an internationale Studierende mit Fluchthintergrund und Bleibeperspektive (ohne BAföG-Berechtigung) ab dem dritten Fachsemester, deren Einreise nach Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Ausnahmen siehe FAQ). Es unterstützt Studierende mit einer monatlichen Förderung von bis zu 1.000€.

Die Förderung wird zunächst für bis zu ein Jahr bewilligt und kann bei weiterhin vorliegenden Fördervoraussetzungen verlängert werden.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wer ein HHU-Jahresstipendium beantragen kann, wie hoch die Förderung ist, welche Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen für die Bewerbung erforderlich sind.

Das HHU-Jahresstipendium richtet sich an internationale Studierende mit Fluchthintergrund und Bleibeperspektive (ohne BAföG-Berechtigung) ab dem dritten Fachsemester, deren Einreise nach Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Ausnahme siehe FAQ).

Bewerben können sich geflüchtete Studienbewerber*innen, 

  • die sich während des Förderzeitraums in einem regulären Studium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf befinden
  • die Bildungsausländer*innen sind (Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben)
  • deren Einreise nach Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, in Ausnahmen sieben Jahre (siehe FAQs)
  • die einen förderfähigen Aufenthaltsstatus gemäß den Förderrichtlinien des Programms NRWege ins Studium (siehe FAQs)
  • deren monatliches Einkommen (ausgenommen Sozialleistungen) bis zu 1000 Euro beträgt
  • die keine BAföG-Berechtigung haben

 

Hinweis: Bei einer Einbürgerung oder der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entfällt der Anspruch auf das Stipendium.

Das HHU-Jahresstipendium unterstützt Studierende mit einer monatlichen Förderung von bis zu 1.000€.

Die individuelle Förderhöhe richtet sich nach den geltenden Förderrichtlinien. Einkommen oberhalb der Freibeträge gemäß §§ 21 ff. BAföG wird bei der Berechnung berücksichtigt.

Ein HHU-Jahresstipendium wird bis zu ein Jahr vergeben. Eine Anschlussförderung ist möglich. 

 

Hinweis: Mit der Bewilligung von BAföG entfällt der Anspruch auf ein HHU-Jahresstipendium.

Für die Bewerbung um ein HHU-Jahresstipendium reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: 

 

Bei Erstanträgen ab dem vierten Fachsemester sowie bei allen Folgeanträgen zusätzlich einzureichen: 

*Pflichtdokumente

Bitte lesen Sie die Anforderungen für die einzelnen Dokumente sorgfältig durch. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie hier. Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden. Es gibt keine Nachreichfrist.