Neues Vergabeverfahren für ONC-Fächer
Im November 2019 trat ein neues Hochschulzulassungsgesetz (HZG) in NRW in Kraft. Dieses Hochschulzulassungsgesetz regelt die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Orts-NC-Verfahren) und findet an der HHU im Wintersemester 2021/22 das erste Mal Anwendung.
An der Heinrich-Heine-Universität werden die Studienplätze im Orts-NC-Verfahren in den beiden Hauptquoten Abiturbeste (20%) und Auswahlverfahren der Hochschulen (80%), nach Abzug von Plätzen, die in Vorabquoten vergeben werden (Studienbewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern, Zweitstudienbewerber*innen, Spitzensportler*innen, Minderjährige, Härtefälle), verteilt.
Die entsprechende amtliche Bekanntmachung findest du hier.
In der Abiturbestenquote (20%) werden die Studienplätze nur anhand der Abiturdurchschnittsnote vergeben.
Die Quote von 20%, in der Plätze bisher alleine nach der Wartezeit vergeben wurde, entfällt.
Im Auswahlverfahren der Hochschule (kurz: AdH, 80%) werden nach Abzug einer kleinen Quote für beruflich Qualifizierte (3,1 %) nochmals zwei Unterquoten gebildet: rund 20% der Plätze im AdH werden noch einmal nur nach Abiturdurchschnittsnote vergeben. Die restlichen Plätze werden nach den beiden Kriterien Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit vergeben. Der Punktwert, der aus diesen beiden Kriterien ermittelt wird, ist dann für die Zulassung ausschlaggebend. Wichtig: Es werden maximal 7 Wartesemester angerechnet!
Beispiel:
Berechnung des Punktwertes: Summe aus Punktwert HZB und Punktwert Wartezeit
1) Punktwert HZB
HZB-Punkte = (-20) * HZB-Note + 100
Die Abinote wird mit 20 multipliziert und dieser Wert wird von 100 abgezogen.
2) Punktwert Wartezeit
Wartezeit-Punkte = 3 * min(Wartesemesterzahl,7) – 1
Wartezeit weniger als 7: Die Wartesemester werden mit 3 multipliziert. Von dem Ganzen wird 1 abgezogen.
Wartezeit 7 Semester und mehr: Dann gibt es immer 20 Punkte
Beispiele:
a) Abinote 2,1 / keine Wartezeit
HZB: 58 Punkte
Punkte für das Vergabeverfahren: 58
b) Abinote 2,5 / 2 Wartesemester
HZB: 50 Punkte
Wartezeit: 5 Punkte
Punkte für das Vergabeverfahren: 55
Als Wartesemester wird jedes Semester gezählt, welches Sie nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Dazu zählen alle staatlichen Universitäten und Hochschulen sowie private Hochschulen, die staatlich anerkannt sind. Es gibt keine Warteliste, auf die Sie sich eintragen lassen können. Die Wartesemester werden im Bewerbungsverfahren durch Ihre Angaben ermittelt.
Unter dem folgenden Link findest du Videos zu den verschiedenen Bewerbungsverfahren
Bitte beachte, dass durch diese Umstellung im Vergabeverfahren die Auswahlgrenzen (NC-Werte) der letzten Jahre nur noch eine sehr eingeschränkte Aussagekraft als Orientierungswert haben.