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Nachteilsausgleich aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung (NTA BcE)

Wenn Sie als Studierende:r aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Studien- bzw. Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Prüfungsform und/oder –dauer (gemäß der Prüfungsordnung) zu erbringen, können Sie einen sogenannten Nachteilsausgleich beantragen. Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Formulare und Informationen hierfür.

Beachten Sie bitte, dass der Antrag auf Nachteilsausgleich mindestens vier Wochen vor dem Ende der Anmeldefrist der Prüfung in schriftlicher Form bei Ihrer:Ihrem Prüfungsausschussvorsitzenden gestellt werden sollte. Bitte lesen Sie sich zudem die Datenschutzhinweise unter Downloads durch.

In 4 Schritten zum Nachteilsausgleich

Antrag gestellt und jetzt?

Über die Entscheidung Ihres Antrags werden Sie postalisch per Bescheid informiert. Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, legen Sie den Bescheid bitte frühestmöglich Ihrer:n jeweiligen Dozent:in vor, damit eine Umsetzung des:der entsprechenden Nachteilsausgleichs:e erfolgen kann.

Wurde Ihr Antrag abgelehnt oder Sie sind mit einer Entscheidung nicht einverstanden, können Sie Beschwerde bei der Beauftragten für Studierende mit Behindung oder chronischer Erkrankung einreichen. Auch eine (ggf. erneute) Beratung bei dem Team der Beratungsstelle der Beauftragten (BBST) wird Ihnen in diesem Fall empfohlen.

Verantwortlichkeit: