Interne Stipendienanträge
Für alle Fakultäten
Die Stabsstelle Veranstaltungen, Marketing-Service und Fundraising ist zuständig für die fakultätsübergreifende Administration aller Stipendien der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Das Antragsformular für alle Fakultäten zur Stipendienvergabe ist von dem Projektleiter des Forschungsprojektes, für welches das Stipendium vergeben wird, zu unterzeichnen und kann dann bei der Zentralen Universitätsförderung postalisch, per Fax oder via Email eingereicht werden. Die/der Stipendiat/in erhält in der Regel innerhalb von 10 Werktagen seinen Zulassungsbescheid.
Unter einem Stipendium versteht man Geldleistungen mit denen Studierende oder Doktoranden für definierte Projekte für unbefristete Zeit im Rahmen des Studiums oder einer Promotion unterstützt werden. Die Vergabe eines Stipendiums richtet sich nach der Rahmenordung der Heinrich-Heine-Universität zur Vergabe von Stipendien in der jeweils geltenden Fassung. Leistender eines jeden Stipendiums ist die HHU auch wenn dies aus Drittmitteln finanziert wird.
Doktoranden dürfen Zahlungen nicht zur Unterstützung einer fremden, sondern nur zur Ermöglichung der Erbringung einer eigenen Forschungsleistung gewährt werden. Die Erstellung eines Abschlussberichtes ist keine Gegenleistung, sondern dient der Überprüfung der Einhaltung der Stipendienrichtlinien.
Die Höhe des Stipendiums ergibt sich aus dem jeweiligen Stipendienprogramm und darf einen Betrag, welcher für die Bestreitung des Lebensunterhaltes und der Deckung des Ausbildungsbedarfes als erforderlich anzusehen ist, nicht überschreiten. Das Stipendium darf nicht der üblichen Entlohnung im Berufsumfeld des Stipendiaten/ der Stipendiatin entsprechen.
Bei Beachtung der o.g. Bedingungen sind so gewährte Stipendien gemäß § 3 Nr. 44 EStG steuerbefreit. Überschreiten die weiteren Einnahmen der Stipendiatin/des Stipendiaten im Sinne des Einkommensteuerrechts den entsprechenden Freibetrag, können auch Stipendien steuerpflichtig sein. Für die individuelle steuerliche Beratung ist der jeweilige Stipendiat/ die Stipendiatin verantwortlich.
Es bleibt vorbehalten, dass ein Stipendium ganz oder teilweise dann widerrufen und ein Erstattungsanspruch geltend gemacht werden kann, wenn die Bewilligung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist oder sich die tatsächlichen Verhältnisse ändern oder ein Beschäftigungsverhältnis an der HHU eingegangen wird oder der Universität von Seiten der Mittelgeber die jeweils erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden oder der jeweilige Betreuer mitteilt, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des jeweiligen Stipendiums nicht mehr gegeben sind. Der Stipendiat ist zur Anzeige einer Änderung der Bewilligungsvoraussetzungen für das Stipendium verpflichtet. Alle weiteren Anforderungen finden Sie in unserem Merkblatt zur Stipendienvergabe.
Bitte laden Sie das Antragsformular und das für die Auszahlung erforderliche Kontierungsblatt herunter und füllen Sie es mithilfe des Adobe Acrobat Readers aus. Stipendien der mathematischen-naturwissenschaftlichen-Fakultät müssen vor Abgabe in der Zentralen Universitätsförderung von der Stipendienkommission genehmigt werden.
Rahmenordnung zur Vergabe von Stipendien
Stipendien der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf werden gemäß der von dem Senat der HHU am 10. Juli 2012 verabschiedeten Rahmenordnung zur Vergabe von Stipendien, der entsprechenden Änderungsordnung und dem Merkblatt zur Stipendienvergabe vergeben.
In der Rahmenordnung zur Vergabe von Stipendien finden Sie alles zu den folgenden Themen: Geltungsbereich, Allgemeinen Gesetze, Auswahlgremien, Ausschreibungen, Bekanntgabe der Auswahlentscheidung, Mitwirkungspflicht, Geheimhaltungspflicht, Unterbrechung der Förderung, Widerruf/ Rücknahme der Entscheidung, vorzeitige Beendigung des Stipendiums, Rückerstattung der Förderungsleistung, Datenschutz und Inkrafttreten und Veröffentlichung.
Die Änderungen des Senats vom Juli 2014 und vom September 2019 können Sie sich hier herunterladen. Alle Anforderungen finden Sie in unserem Merkblatt zur Stipendienvergabe und in der Prozessbeschreibung zur sonstigen Stipendienvergabe.