Gremienwahlen 2022
Informationen zu den Gremienwahlen 2022
Hier finden Sie - übersichtlich in "Reitern" nach Themen gegliedert - alle wichtigen Informationen zu den Gremienwahlen 2022 an der HHU.
Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 als Termin für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und dem SHK-Rat in der Gruppe der Studierenden, Dienstag, den 21. Juni 2022 beschlossen.
Voraussichtlich ab dem 24. Mai 2022 können Sie die veröffentlichten Wahlvorschläge in den Amtlichen Bekanntmachungen ersehen.
Nr. 29/2022 vom 24. Mai 2022 (Bekanntgabe der als gültig zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zum Rat für studentische Hilfskräfte)
Nr. 34/2022 vom 27. Juni 2022 (Bekanntgabe der Wahlergebnisse)
Die hier enthaltenen Informationen zu einzelnen Wahlen werden hier vorbehaltlich der Inhalte der amtlichen Wahlbekanntmachung gegeben. Im Zweifel gelten die dortigen Inhalte!
Gewählt werden in diesem Jahr die Mitglieder zum Senat, zu den Fakultätsräten und zum Rat für Studentische Hilfskräfte (SHK-Rat) ausschließlich innerhalb der Gruppe der Studierenden.
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beginnt am 1. Oktober 2022 und endet am 30. September 2023.
Informationen für die Bewerbung der Kandidierenden
Listen und Kandidierende, die für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zu dem SHK-Rat zugelassen werden, werden hier die Möglichkeit haben, sich kurz vorzustellen. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot. Die Kurzvorstellungen werden erst nach der Beschlussfassung des Wahlausschusses über die Wahlvorschläge veröffentlicht, die bis zum 20. Mai 2022 eingereicht werden können. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich am 24. Mai 2022 erfolgen.
Für die Kurzbewerbung benötigt das Wahlamt von der/dem jeweiligen Kandidierenden möglichst bis zum 20. Mai 2022 eine Kurzbewerbung per Mail in Form einer schriftlichen Vorstellung (max. 700 Zeichen) sowie - wenn gewünscht - ein digitales Foto im Passbildformat. Bitte senden Sie den Text und das digitale Foto in zwei getrennten Dateien (wenn möglich im pdf-Format), die Sie einer Mail an anhängen.
Für die Inhalte der Kurzbewerbungen sind ausschließlich die Autor*innen der jeweiligen Dokumente verantwortlich. Das Wahlamt wird lediglich die Veröffentlichung der übersandten Dokumente übernehmen.
Ihre Kandidatinnen und Kandidaten!
Um sich die jeweilige Kurzbewerbung anzusehen muss man auf den Namen der Liste bzw. Kandidat*innen klicken. Es wird darauf verwiesen, dass es sich um ein freiwilliges Angebot handelt und nicht alle Kandidat*innen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, eine Kurzvorstellung einzureichen.
I. Senat
Gruppe der Studierenden
- Liste 1:
Wahlvorschlag A): LsF – Liste studentischer Fachvertretungen
Wahlvorschlag B): RCDS und LHG (hier wurde sowohl von der Liste als auch von Kandidat*innen eine Kurzvorstellung eingereicht)
Wahlvorschlag C): Rot-Rot-Grüne Liste
II. Fakultätsrat der Juristischen Fakultät
Gruppe der Studierenden
- Liste 1:
Wahlvorschlag: RCDS und LHG (hier wurde sowohl von der Liste als auch von Kandidat*innen eine Kurzvorstellung eingereicht)
III: Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
Gruppe der Studierenden
- Liste 1:
Wahlvorschlag A): LsF – Liste studentischer Fachvertretungen (bisher keine Kurzvorstellungen)
Wahlvorschlag B) Rot-Rot-Grüne Liste (bisher keine Kurzvorstellungen)
IV: Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Gruppe der Studierenden
- Liste 1:
Wahlvorschlag: Unabhängige Liste der Fachschaften
V. Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät
Gruppe der Studierenden
- Liste 1:
Wahlvorschlag: Wahlvorschlag des Referenten für Lehre
I. Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Gruppe der Studierenden
- Liste 1:
Wahlvorschlag: Fachschaft Wirtschaftswissenschaften (bisher keine Kurzvorstellungen)
VII. SHK-Rat
- Juristischen Fakultät
- Philosophischen Fakultät (bisher keine Kurzvorstellungen)
- Mathematisch-Naturwissenschaften Fakultät (bisher keine Kurzvorstellungen)
- Medizinischen Fakultät (bisher keine Kurzvorstellungen)
- Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (bisher keine Kurzvorstellungen)
Das amtliche Wahlergebnis finden Sie (nach Feststellung) u.a. auf dieser Seite.
Terminplan 2022
Hinweis: Die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!
Aus dem durch das Rektorat auf den 21. Juni 2022 festgesetzten Wahltermin ergeben sich entsprechend den Festlegungen der Wahlordnung voraussichtlich die folgenden Termine.
Stichtag für die Erstellung des Verzeichnisses der Wählenden | 03.05.2022 |
Auslage des Verzeichnisses der Wählenden | 10. - 16.05.2022 |
Frist für Einwendungen gegen das Verzeichnis der Wählenden | 16.05.2022 |
Feststellung des Verzeichnisses der Wählenden (voraussichtlich) | 16.05.2022 |
Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge | 20.05.2022 |
Frist für die Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge (bis spätestens) | 04.06.2022 |
Beantragung der Briefwahl (bis spätestens) | voraussichtlich |
Durchführung der Urnenwahl am | 21.06.2022 |
Recht und Ordnung(en)
Hinweis: Die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!
Die der Wahl zugrunde liegenden Ordnungen finden Sie hier:
Grundordnung vom 17.03.2015, in der Fassung der vierten Änderungsordnung vom 10.01.2022 (Nichtamtliche Fassung)
Wahlordnung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zum Rat für Studentische Hilfskräfte der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 25.02.2022 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 14/2022)
Alle Einzelheiten können Sie der offiziellen Wahlbekanntmachung, entnehmen. Im Zweifel gelten die Regelungen der o.g. Ordnungen.
Termin Urnenwahl 2022
Hinweis: Die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!
Die Urnenwahl findet am 21.06.2022 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt.
Das Wahllokal wird im Studierenden-Service-Center auf der Multifunktionsfläche, Ebene 00 im Gebäude 21.02 eingerichtet.
Bei der Stimmabgabe müssen die Wahlberechtigten gemäß den Bestimmungen der Wahlordnung einen gültigen Personalausweis oder einen anderen Ausweis mit Lichtbild vorlegen.
Wir bitten alle Wähler*innen bei der Stimmabgabe einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und möglichst einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.
Über die Möglichkeiten zur Briefwahl können Sie zur gegebener Zeit unter dem Menüpunkt <<Briefwahl>> sich weiter informieren!
Informationen zum Briefwahlantrag
Die hier enthaltenen Informationen zu einzelnen Wahlen werden hier vorbehaltlich der Inhalte der amtlichen Wahlbekanntmachung gegeben. Im Zweifel gelten die dortigen Inhalte!
WICHTIG: Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab dem 30. Mai 2022 versandt werden!
I: Briefwahl auf Antrag
In der Gruppe der
- Studierenden
kann in der Zeit vom 21.05.2022 bis 13.06.2022 von allen Wahlberechtigten ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden. Der Antrag kann elektronisch über das Portal https://udele.hhu.de oder alternativ https://idm.hhu.de (dort über den grünen Button "Gremienwahlen HHU") erfolgen. Über den folgenden QR-Code können Sie sich direkt bei UDele einloggen.
Ferner kann ein Antrag mit Hilfe eines Formulars gestellt werden, das per E-Mail als Anlage an oder per Fax unter 0211/81-11772 oder per Post an folgende Adresse:
- Wahlamt - Justitiariat
Gebäude 16.11
40204 Düsseldorf
übersandt werden kann.
Das Antragsformular für die Briefwahl ist hier ab dem 21.05.2022 abrufbar.
Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre im IDM hinterlegte Adresse oder an die von Ihnen für Wahlzwecke besonders angegebene Adresse.
1. Teilnahme per Udele
a) unter https://udele.hhu.de einloggen
b) mit dem Benutzernamen und Passwort anmelden
c) Button "Briefwahlantrag stellen" anklicken
d) Briefwahladresse überprüfen und bei Bedarf korrigieren
e) Absenden durch Klicken des entsprechenden Buttons
2. Teilnahme per E-Mail (mit E-Mail-Anhang)
a) Acrobat Reader oder kompatibles PDF-Ausfüllprogramm
b) Hinweis: E-Mail im Antragsformular sollte mit E-Mail-Adresse des Absenders identisch sein (nur HHU- oder UKD-Mailadresse)
c) E-Mail-Programm (E-Mail-Client oder webbasierter E-Mail-Zugang, wie Roundcube, Outlook Exchange u.W.)
d) Tipp: Vor dem Senden das Anhängen des PDF-Antrags nicht vergessen
3. Teilnahme per Post oder Fax
a) „Utensilien“ zum Senden und Faxen
b) Unterschrift auf dem Formular
c) Berücksichtigung einer längere Zustellung (Ausschlussfrist!)
Es wird empfohlen, den amtlichen Vordruck zu verwenden. Sollte der Antrag unvollständige Angaben enthalten, woraus sich Rückfragen ergeben, deren Bearbeitung Zeit und Aufwand kosten, kann der Antrag aufgrund nicht rechtzeitig zu klärender Rückfragen ggf. nicht bearbeitet werden.
In jedem Fall können Sie den Eingang und die Bearbeitungsschritte Ihres Antrags unter udele.hhu.de verfolgen.
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II. Abgabe der Briefwahlstimme
Ihre Stimme geben Sie entweder in die Hauspost oder Sie bringen den Umschlag persönlich im Wahlamt im Gebäude 16.11, 1. Etage, Raum 23 vorbei. In der Zentralen Poststelle der HHU im Gebäude 23.02.U1.63 kann der Umschlag ebenfalls abgegeben werden. Ein Eingang dort innerhalb der Frist genügt. Bitte beachten Sie aber die Öffnungszeiten der Poststelle. Auch steht Ihnen am Fuß der Freitreppe zum SSC (Gebäude 21.02) der Fristbriefkasten der Zentralen Universitätsverwaltung für den Einwurf Ihrer Briefwahlunterlagen zur Verfügung. An dem Wahltag ist das Wahlamt im Gebäude 16.11.01.23 von 9 bis 17 Uhr besetzt. Sie können Ihren Wahlbrief innerhalb der Frist auch dort persönlich abgeben.
Sie können den Wahlbrief auch per Post an die HHU senden. Ihren Briefwahlunterlagen ist ein Briefumschlag beigefügt. Auch in diesem Jahr hat der Wahlausschuss die Entscheidung getroffen, die Portokosten für den Rückversand (mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie) zu übernehmen.
Den Bearbeitungsstand Ihres Briefwahlantrages können Sie jederzeit unter https://udele.hhu.de einsehen.
Die Briefwahlstimmen (Wahlbriefe) müssen spätestens am Wahltag, d.h. 21.06.2022 um 17.00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein. Bitte beachten Sie: Verlorengegangene Wahlscheine und Wahlbriefe werden nicht ersetzt!
Wegen einer Reihe von Nachfragen hierzu:
Bitte beachten Sie: eine Übersendung per E-Mail oder Fax der Wahlstimme(n) selbst ist nicht möglich!
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Was passiert eigentlich, wenn ich doch noch wählen gehen will?
Wie immer gilt:
Vor der Auszählung der abgegebenen Stimmen wird für jeden Wahlbrief einzeln geprüft, ob die Wählenden bereits im Wahllokal eine Stimme abgegeben haben. Ggf. wird der Wahlbrief durch den Wahlausschuss verworfen, damit die Stimme(n) nicht mehrfach abgegeben werden können. Im Zweifel "gilt" also die im Wahllokal abgegebene Stimme! Dabei bleibt die Anonymität der Wahlstimmen stets gewahrt!
Die hier enthaltenen Informationen zu einzelnen Wahlen werden hier vorbehaltlich der Inhalte der amtlichen Wahlbekanntmachung gegeben. Im Zweifel gelten die dortigen Inhalte!
Hinweis Vordrucke
Die für die Gremienwahlen erforderlichen Vordrucke sind hier abrufbar.
Solange alle notwendigen Informationen enthalten sind, können Sie Wahlvorschläge jedoch auch formlos einreichen. Richten Sie Ihre Wahlvorschläge bitte in jedem Fall an das Wahlamt. Diese müssen bis spätestens 20. Mai 2022 eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder verspätet eingegangene Vorschläge zurückgewiesen werden können.
Wahlvorschlagsformular
- Vordrucke Wahlvorschläge Senat
- Studierende
- Vordrucke Wahlvorschläge Fakultätsräte
- Studierende
- Vordruck Wahlvorschlag SHK-Rat
- Studierende
Briefwahlantragsformular
Das Antragsformular für die Briefwahl ist hier spätestens ab dem 21. Mai 2022 abrufbar.
- Vordruck Briefwahlantrag
Briefwahlvordrucke
Hinweise zur Beantragung der Briefwahl finden Sie oben unter dem Reiter <<Briefwahl>>.
Hinweis: Wenn Sie sich auf https://udele.hhu.de einloggen, können Sie dort Ihre Kontaktdaten ganz einfach checken. Dies ist jedoch erst ab dem 10. Mai 2022 möglich. Briefwahlbeantragung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, spätestens jedoch ab 21. Mai 2022. Hier können Sie auch den Bearbeitungsstand Ihres Antrags einsehen!
Voreingestellt sind die im IDM hinterlegten Adressdaten. Prüfen Sie Ihre Daten rechtzeitig unter https://udele.hhu.de oder https://idm.hhu.de! Wie gewohnt erhalten Sie die Unterlagen an Ihre Wunschadresse geschickt!
Hinweis: keine elektronische Wahl
Wegen einer Reihe von Nachfragen hierzu:
Bitte beachten Sie: Die elektronische Abgabe der Wahlstimme(n) selbst ist nicht möglich!
Wahlausschuss
Für die Durchführung der Wahlen hat der Senat einen gemeinsamen Wahlausschuss gewählt. Diesem gehören je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen, der akademischen Mitarbeiter/innen, der Studierenden sowie der Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung an. Den Vorsitz und seine Stellvertretung regelt die Wahlordnung.
Mitglieder Wahlausschuss
Dem Wahlausschuss gehören als Mitglieder an:
- für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer: Prof. Dr. Alfons Hugger - für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter: Ralf Matalla - für die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung: Klaus Driller
- für die Gruppe der Studierenden: Christian Bruns
Als stellvertretende Mitglieder wurden gewählt:
- für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer: Prof. Dr. Frank Dietrich - für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter: Frank Hommes - für die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in Technik und Verwaltung: Gabriele Meurer - für die Gruppe der Studierenden: Bella Remez
Den Vorsitz im gemeinsamen Wahlausschuss
- führt Kirsten Ugowski (Vertretung: N.N.)
Sitzungstermine, Tagesordnungen und Protokolle des Wahlausschusses
Der Wahlausschuss tagt hochschulöffentlich, die Sitzungstermine sind hier zusammen mit den Tagesordnungen eingestellt. Soweit nicht anders angegeben, finden die Sitzungen im Sitzungssaal 2 im Gebäude 16.11.01 statt. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Termine teilweise als Vorbehaltstermine angelegt sind, sie können - auch kurzfristig - entfallen. Die Termine zur Auszählung der Stimmen sind keine ordentlichen Sitzungstermine, jedoch (ebenfalls) hochschulöffentlich.
Nach erfolgter Abstimmung können Sie hier auch die jeweiligen Protokolle einsehen. In der Regel wird dies jeweils 2-3 Wochen nach der Sitzung möglich sein.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen an die Geschäftsstelle des Justitiariats, die den Wahlausschuss als Wahlamt in seinen Aufgaben unterstützt.
Datum | Zeit | Ort / vorl. Tagesordnungspunkte |
---|---|---|
23.11.2021 | 10.00 | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Bericht der Vorsitzenden des Wahlausschusses Änderung der Wahlordnung Termin für die Gremienwahlen im Jahr 2022 Vorabinformation über die Termine der Wahlausschusssitzungen fürdie Gremienwahlen 2022 Verschiedenes (SS 2) |
11.03.2022 | 10.00 | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Bericht der Vorsitzenden des Wahlausschusses Festlegung des Wahllokals Entscheidung über die Übernahme von Portokosten bei Briefwahl in der Gruppe der Studierenden Beschlussfassung über Wahlbekanntmachung Verschiedenes (SS 2) |
17.05.2022 | 11.00 | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Bericht der Vorsitzenden des Wahlausschusses Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Verzeichnisse der Wahlberechtigten und die Feststellung der Verzeichnisse Verschiedenes (SS 2) Der Wahlausschuss hat am 17.05.2022 im Umlaufverfahren das Wählerverzeichnis festgestellt |
24.05.2022 | 10.00 | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Bericht der Vorsitzenden des Wahlausschusses Zulassung/Ablehnung sowie eventuelle Auslosung der Wahlvorschläge Verschiedenes (SS 2) |
30.05.2022 | 10.00 | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Bericht der Vorsitzenden des Wahlausschusses Entscheidung über Einsprüche gegen die Nichtzulassung von Wahlvorschlägen Verschiedenes (SS 2) Die Sitzung konnte entfallen, da keine Einsprüche vorlagen. |
14.06.2022 | 11.00 | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Bericht der Vorsitzenden des Wahlausschusses Entscheidung über die Ablehnung von Briefwahlanträgen Verschiedenes (SS 2) Die Sitzung konnte entfallen, da keine Briefwahlanträge vorlagen, die hätten abgelehnt werden müssen. |
22.06.2022 | 10.00 | Auszählung der Stimmen (SS 2) |
27.06.2022 | 10.00 | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Bericht der Vorsitzenden des Wahlausschusses Ergebnis der Wahlen im Sommersemester 2022 Verschiedenes (SS 2) |
Hinweis: Die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!
Zusammensetzung der Gremien
Senat
29 stimmberechtigte Mitglieder, davon
- 15 aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen
- 5 aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen
- 5 aus der Gruppe der Studierenden
- 4 aus der Gruppe der Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung.
Fakultätsräte
Stimmberechtigte Mitglieder im Fakultätsrat der Juristischen, der Philosophischen, der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind je
- 8 Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen
- 2 Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen
- 3 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden
- 2 Mitglieder aus der Gruppe der Mitarbeiter/innen aus Technik und Verwaltung.
Dem Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät gehören als stimmberechtigte Mitglieder an
- 8 Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen
- 3 Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen
- 3 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden.
SHK-Rat
Dem SHK-Rat gehören 5 studentische Mitglieder an, die nach den Fakultäten getrennt aus der Gruppe der Studierenden gewählt werden.
Hinweis: die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich ist das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Die zu den Gremienwahlen 2022 zugelassenen Wahlvorschläge werden in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.
Grundsätzlich wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der Universität, die zum Stichtag wahlberechtigt waren und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen wurden. Der Stichtag liegt gemäß der Wahlordnung 49 Tage vor dem jeweils festgesetzten Wahltermin.
Dieser Stichtag ist im Jahr 2022 der 3. Mai 2022. Mitglieder der HHU, die ihr Mitgliedschaftsrecht erst nach diesem Stichtag erwerben, können nicht wählen und nicht gewählt werden.
Senat
Für den Senat sind grundsätzlich alle Mitglieder der HHU wahlberechtigt unabhängig davon, welcher Fakultät oder Einrichtung der HHU sie angehören. In diesem Jahr bestimmen jedoch lediglich die Mitglieder der Gruppe der Studierenden ihre Vertreter/innen im Senat neu, so dass wahlberechtigt und wählbar alle Studierenden sind, die (zum Stichtag) in einem Studiengang an der HHU eingeschrieben sind.
Fakultätsräte
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der Universität, die am 49. Tag vor dem Wahltermin (Stichtag der Wahlberechtigung) einer der Mitgliedergruppen und der jeweiligen Fakultät zuzuordnen sind.
SHK-Rat
Wahlberechtigt ist, wer in der Gruppe der Studierenden zum Senat wahlberechtigt ist (siehe oben). Wählbar ist jede oder jeder Studierende.
Hinweis: Unter https://udele.hhu.de können Sie ab dem 10. Mai 2022 prüfen, ob Sie wahlberechtigt sind und in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Bis zum 16. Mai 2022 können Sie die Verzeichnisse der Wahlberechtigten sowie die Wahlordnung auch im Verwaltungsgebäude 16.11, Ebene 01, Raum 23 arbeitstäglich in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr einsehen.
Nach Ablauf der Wahl:
- Die hochschulöffentliche Stimmenauszählung soll am 22. Juni 2022 erfolgen.
- Die Feststellung der Wahlergebnisse durch den Wahlausschuss soll vorauss. am 27. Juni 2022 erfolgen.
- Die Veröffentlichung des festgestellten Ergebnisses in den Amtlichen Bekanntmachungen wird voraussichtlich am 27. Juni 2022 erfolgen.
Das aktuelle Wahlergebnis sowie die aus der Vergangenheit sind hier zu finden.
Die Termine, Tagesordnungen und Protokolle des Gemeinsamen Wahlausschusses finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter <Sitzungen des Wahlausschusses>.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede*r Wahlberechtigte und jede*r Wahlvorschlagsberechtigte binnen 7 Tagen nach Bekanntmachung der Wahlergebnisse beim Wahlausschuss schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben.
Über die Einsprüche entscheidet das Rektorat auf der Grundlage eines Vorschlags des Wahlausschusses.
Listen der Wahlvorschläge
Listen und Kandidatinnen und Kandidaten, die für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zu dem SHK-Rat zugelassen werden, werden hier die Möglichkeit haben, sich kurz vorzustellen. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot. Die Kurzvorstellungen werden erst nach der Beschlussfassung des Wahlausschusses über die Wahlvorschläge veröffentlicht, die bis zum 20. Mai 2022 eingereicht werden können. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich am 24. Mai 2022 erfolgen.
Für die Kurzbewerbung benötigt das Wahlamt von der jeweiligen Kandidatin oder dem jeweiligen Kandidaten möglichst bis zum 24. Mai 2022 eine Kurzbewerbung per Mail in Form einer schriftlichen Vorstellung (max. 700 Zeichen) sowie - wenn gewünscht - ein digitales Foto im Passbildformat. Bitte senden Sie den Text und das digiale Foto in zwei getrennten Dateien (wenn möglich im pdf-Format), die Sie einer Mail an anhängen.
Für die Inhalte der Kurzbewerbungen sind ausschließlich die Autorinnen und Autoren der jeweiligen Dokumente verantwortlich. Das Wahlamt wird lediglich die Veröffentlichung der übersandten Dokumente übernehmen.
Ihre Kandidatinnen und Kandidaten!
Um sich die jeweilige Kurzbewerbung anzusehen muss man auf den Namen der Liste bzw. Kandidat*innen klicken. Es wird darauf verwiesen, dass es sich um ein freiwilliges Angebot handelt und nicht alle Kandidat*innen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, eine Kurzvorstellung einzureichen.
I. Senat
Gruppe der Studierenden
- Liste 1:
Wahlvorschlag A): LsF – Liste studentischer Fachvertretungen
Wahlvorschlag B): RCDS und LHG (hier wurde sowohl von der Liste als auch von Kandidat*innen eine Kurzvorstellung eingereicht)
Wahlvorschlag C): Rot-Rot-Grüne Liste
II. Fakultätsrat der Juristischen Fakultät
Gruppe der Studierenden
- Liste 1:
Wahlvorschlag: RCDS und LHG (hier wurde sowohl von der Liste als auch von Kandidat*innen eine Kurzvorstellung eingereicht)
III: Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
Gruppe der Studierenden
- Liste 1:
Wahlvorschlag A): LsF – Liste studentischer Fachvertretungen (bisher keine Kurzvorstellungen)
Wahlvorschlag B) Rot-Rot-Grüne Liste (bisher keine Kurzvorstellungen)
IV: Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Gruppe der Studierenden
- Liste 1:
Wahlvorschlag: Unabhängige Liste der Fachschaften
V. Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät
Gruppe der Studierenden
- Liste 1:
Wahlvorschlag: Wahlvorschlag des Referenten für Lehre
I. Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Gruppe der Studierenden
- Liste 1:
Wahlvorschlag: Fachschaft Wirtschaftswissenschaften (bisher keine Kurzvorstellungen)
VII. SHK-Rat
- Juristischen Fakultät
- Philosophischen Fakultät (bisher keine Kurzvorstellungen)
- Mathematisch-Naturwissenschaften Fakultät (bisher keine Kurzvorstellungen)
- Medizinischen Fakultät (bisher keine Kurzvorstellungen)
- Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (bisher keine Kurzvorstellungen)
Das amtliche Wahlergebnis finden Sie (nach Feststellung) u.a. auf dieser Seite.